Blauzungenkrankheit (BT)
Von Juli bis September 2024 hat sich die für den Menschen ungefährliche Tierseuche massiv in Deutschland ausgebreitet. Seit Oktober 2024 hat sich das Seuchengeschehen wieder deutlich abgeschwächt.
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen. Krankheitssymptome sind unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung und reduziertes Allgemeinbefinden. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken der Gattung „Culicoides“, sogenannte Gnitzen, übertragen. Daher tritt die Seuche saisonal gehäuft in der warmen Jahreszeit auf. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.
Aktuell
Seit Oktober 2023 ist die Blauzungenkrankheit (bluetongue disease) wieder in Deutschland präsent, nachdem die letzten Ausbrüche im Frühjahr 2019 festgestellt wurden. Seit Juni 2023 hatte Deutschland offiziell den Status „frei von einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit“. Nachgewiesen wurde nun der in Nord- und Mitteleuropa bisher noch nicht aufgetretene Serotyp 3 (BTV-3). Die Tierseuche wurde in Deutschland zuerst im Bundesland Nordrhein-Westfalen in einem Schafbestand nah an der deutsch-niederländischen Grenze festgestellt, bevor sie sich nach Niedersachsen weiterverbreitet hat. Nachdem das Seuchengeschehen über die Wintermonate ruhte, hat es im Sommer erwartungsgemäß an Fahrt aufgenommen. Seit Juli 2024 hat es sich weitflächig ausgebreitet. Im September 2024 wurden in allen Bundesländern BTV-3-Ausbrüche festgestellt. Betroffen sind insbesondere Rinder und Schafe.
Aufgrund der Seuchenausbrüche haben zwischenzeitlich alle Bundesländer den Status "frei von einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit" verloren.
Genauere Informationen zu den jeweiligen Fällen finden Sie beim TSIS - TierSeuchenInformationsSystem.
Hier finden Sie Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Blauzungenkrankheit.
Maßnahmen gegen die BT
Die Impfung ist das Mittel der Wahl, um die Tiere vor schwerer Krankheit und Tod zu schützen und die Weiterverbreitung der Seuche einzudämmen.
Derzeit steht gegen den Blauzungenkrankheit Serotyp 3 in Europa noch kein geeigneter zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Es wurde jedoch mittels einer Eilverordnung des BMEL eine vorbeugende Impfung zum Schutz der Tiere und zur Reduzierung des Risikos der Verbreitung der Seuche mit drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet.
Die Durchführung von Überwachungs- und Untersuchungsmaßnahmen dient der Seuchenfeststellung, der Bestimmung des Ausmaßes und des Seuchengeschehens und der Vermeidung der Seuchenausbreitung durch die Verbringung infizierter Tiere und infizierten Zuchtmaterials. Die Begrenzung der Exposition der empfänglichen Tiere gegenüber den Überträgern der Tierseuche, Steckmücken der Gattung „Culicoides“, soll ebenfalls die Ausbreitung beschränken. Die Tötung betroffener Tiere und die Einrichtung von Sperrzonen sind bei Ausbruch der Blauzungenkrankheit nicht vorgesehen. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.
Verbringung
Nach dem EU-Tiergesundheitsrecht sind die Tierhalter bei der Verbringung von Tieren dafür verantwortlich, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gesundheitsstatus der Tiere am Bestimmungsort, unter anderem in Bezug auf eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit, nicht zu gefährden.
Die Verbringung von empfänglichen Tieren in andere EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittländer ist zudem an tiergesundheitliche Bedingungen geknüpft, um die Verbreitung der Seuche über empfängliche Tiere in weitere Länder zu verhindern. Es handelt sich hier unter anderem um die rechtzeitige Durchführung von Behandlungen mit Insektiziden oder Repellentien, Laboruntersuchungen mit negativem Befund, eine Impfung und die Freiheit von klinischen Anzeichen der Krankheit.