Designer- / Kundenvertrag

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  • Dieser Vertrag bezieht sich auf der Rechtsübergang für Werke erstellt und eingereicht mit dem DesignCrowd Service. Dieser Vertrag ist für Sie gültig in Bezug auf jedes Projekt, das den DesignCrowd Service benutzt, als entweder ein "Kunde" oder ein "Designer". Wenn ein Kunde ein Design für sein Projekt auswählt und bestätigt, schließen der Kunde und der Designer eine rechtsverbindliche Vereinbarung miteinander mit Bezug hinsichtlich des Werkes zu den Vetragsbedingungen.

    1 Abkommen und Hintergrund

    1.1 Diese Vereinbarung ist zwischen dem Designer und dem Kunde.

    1.2 Der Designer anerkennt, dass der Designer und DesignCrowd sind Parteien von einem Nutzungsvertag.

    1.3 Der Kunde anerkennt, dass der Kunde und DesignCrowd sind Parteien von einem Nutzungsvertag.

    1.4 Der Designer und der Kunde anerkennen, dass mit Auswahl und Zustimmung von dem Kunde einer Arbeit eines Designers, der Designer und der Kunde den Vertrag schließen hinsichtlich des Werks.

    2 Gewährung von Rechten

    2.1 Als Gegenleistung für die Zahlung zum Designer für das Projekt, tritt dem Designer zum Kunde und sein Rechtsnachfolger alle Rechte, Titel und Interessen an alle Arbeit (und aller seiner Teile) ab, einschließlich Urheberrechten, wáhrend des gesamten Geltungszeitraums des Urheberrecht und andere entsprechenden Rechte, einschließlich Verlängerungen und Rechterückfall, und der Kunde kann über das Werk (und jeder Teil davon) frei verfügen oder anderen das Recht erteilen das Werk (und aller seiner Teile) zu benutzen nach eigenem Ermessen frei von Ansprüchen, und räumlich unbeschränkt und zeitlich unbefristet eingeräumt.

    2.2 Der Designer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, daß der Kunde alle Rechte (einschließlich Urheberrechten) des Werkes besitzen wird. Der Designer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, daß gemäß den Rechten zum Kunde gewährt in 2.1 Ziffer, der Kunde ein alleiniges und ausschließliches Recht (und ermächtigt andere) hat:

    (a) das Werk (und jeglichen Teilen davon) anzupassen und/oder zu verändern und/oder

    (b)  das Werk (und jeder Teil davon) zu nutzen, reproduzieren, verteilen, mit der Öffentlichkeit kommunizieren, fördern und/oder zu nutzen.

    2.3 Der Designer erkennt an, dass der Kunde jederzeit nicht zur Nutzung des Werks (und jeder Teil davon) verpflichtet ist.

    2.4 Der Designer darf nicht jeder Teil das Werks zu verwenden und/oder zu verwerten (oder einem Dritten erlauben und/oder verwerden) ohne die vorherige schrifftliche Zustimmung des Kunden, die im alleinigen Ermessen des Kunde versagt werden kann, mit Ausnahme, dass der Designer berechtigt ist das Werk (oder einen Teil davon) zu benutzen ausschließlich für Werbezwecke:

    (a) als Teil des Designers Portfolio auf der DesignCrowd Webseite und/oder durch Verwendeung des DesignCrowd "Widgets" auf der DesignCrowd Webseite um Designs, die beim Designer eingerichtet wurde anzuzeigen; und

    (b) soweit das Werk wird eingerichtet für ein Projekt, das beim Kunde als "privates" Projekt ausgewählt wurde, außerhalb die DesignCrowd Website in dem Designer Portfolio um das Werk das Designers zu fördern.

    Um Zweifel auszuschließen, wenn das Werk eingerichtet wird für ein Projekt, das beim Kunde als "privates" Projekt ausgewählt wurde, wird das erlaubte Gebrauch des Werkes beim Designer muss gemäß vorangegangene Tabelle 2.4(a) ausgelegt werden.

    2.5 Der Designer erklärt sich damit einverstanden, daß der Designer kein Anrecht auf Beträge oder Zahlungen hat vom Kunde oder einer anderen Partei bezüglich des Werkes außer die Vergütung für das Projekt.

    2.6 Der Designer und der Kunde erkennen an, dass im Rahmen des zwischen dem Designer und DesignCrowd und zwischen dem Kunde und DesignCrowd geschlossenen Nutzervertrages, wird eine dauerhafte, weltweite, unwiderrufliche, nicht-ausschließliche, gebührenfreie und übertragbare Lizenz zu Designcrowd vergeben, zur Benutzung, Vervielfältigung, verändern, ergänzen und anzuzeigen das Werk und jeglichen Teilen davon), für Werbezwecke auf der Site DesignCrowd, die damit verbundenen Seiten und im Zusammenhang mit dem DesignCrowd Service (einschließlich und ohne Einschränkungen für Marketing-Materialien, das Pressewesen und auf andere Webseiten die DesignCrowd gehören und von ihn betrieben wird) ("Werbelizenz"). Durch diesen Vetrag ist keine Einschränkung oder Beschränkung auf solche Werbelizenz.

    3 Geistiges Eigentum

    3.1 Der Designer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass geistige Eigentumsrechte die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Kundes, bleiben Eigentum von jeweiligen Eigentümer, und dass der Designer hat nicht und wird kein Eigentumsrecht erwerben aufgrund dieses Vetrages.

    3.2 Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstandens, dass geistige Eigentumsreicht die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Designers (außer für ein Werk) verbleibt im Eigentum des jeweiligen Eigentümer, und dass der Kunde hat und wird keine Eigentumsrechte daran erwerben (außer für ein Werk) aufgrund dieses Vetrages.

    4 Urheberpersönlichkeitsrechte

    4.1 Der Designer garantiert, dass schriftliche Einwillgungen erhalten wurden, von allen Personen und/oder Unternehmen eigeschaltet bei dem Designer in der Produktion des Werks für die Ausübung alle Rechte im Rahmen dieses Abkommens ohne Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrecht ihre Dienste.

    4.2 Der Designer erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde gemäß diesem Abkommen von allen Rechten Gebrauch macht und reproduziert oder sonst den Werk verwertet (und jeder Teil davon) ohne Urheberrechtsverletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Designers, und alle andere Handlungen, die die Urheberpersönlichkeitsrechte des Designers verletzten könnten.

    5 Gewährleistungen

    5.1 Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass:

    (a) der Kunde die Recht und Befugnisse diesen Vetrag abzuschließen besitzt; und

    (b) der Kunden alle anzuwendende Gesetze im Umgang mit den Rechten und Pflichten im Rahmen dieses Vertrags erfüllt.

    5.2 Der Designer gewährleistet und sichert zu, dass:

    (a) Der Designer die Recht und Befugnisse diesen Vetrag abzuschließen; und die in diesem Vertrag gewährten Rechte gewährt besitzt.

    (b) Der Designer alle anwendbaren Gesetze im Umgang mit den Rechten und Pflichten im Rahmen dieses Vertrags erfüllt.

    (c) das Werk (und jeder Teil davon) keine Geistigen Eigentumsrechte Dritter oder andere Rechte einer anderen Person verletzt;

    (d) das Werk (und jeder Teil davon) ist nicht Gegenstand einer Forderung, Nachfrage oder rechtliche Schritte oder eines Designer's Kenntnisse über eine potentielle oder anhängige Klage, Forderung, Verhandlung, Aktion oder Folge;

    (e) das Werk ist ein originelles urheberrechtliche geschütztes Werk;

    (f) Der Designer besitzt das Urheberrecht des Werks oder, wenn das Urheberrecht von eines Teil des Weks bei einem Dritten besitzt wird, besitzt der Designer alle notwendige Lizenzen, Einwilligungen und/oder Genehmigungen um zu erlauben den Designer solches Teil zu benutzen, reproduzieren und ändern (wo anwendbar) nach Bedarf um den Kunde zu ermöglichen das Werk auszunutzen in Überstimmung mit diesem Vertrag;

    (g) Der Designer handeln jederzeit in gutem Glauben gegenüber dem Kunden und leistet Hilfe und Zusammenarbeit soweit möglich und zumutbar auf Kundenanfrage;

    (h) Das Werk wird den Kunden geliefert frei von Lasten zugunsten Dritter und Designer hat voll Ausschluss für alle Rechte vom Designer eingesetzte Dritte, oderbei der Produktion des Werks;

    (i) Das Werk beinhaltet kein obszönes, illegales, anstößiges, verleumderisches Material, oder in irgendeiner Form nicht geeignet für Menschen unter achtzehn (18) Jahren;

    (j) Der Designer hat nicht, oder hat nicht erlaubt, und wird nicht oder nicht erlauben, handlung oder Sache mit denen jegliche gewährte Rechte in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden oder werden könnten;

    (k) Der Designer ist allein verantwortlich für von dritten eingehende Zahlungen oder Lizenzgebühre in Bezug auf diesem Werk;

    (l) Der Designer wird jedes Dokument unterschreiben und vernünftigerweise erforderliche Handlungen vornehmen, die der Kunde fordert, um die Bestimmungen dieses Vetrags auszuführen und der Designer wird nichts veranlassen, was die Rechte des Kunden hierunten beeinträchtigt würde; und

    (m) Der Designer hat keine Verträge, Vereinbarungen oder Absprachen abgeschlossen, die mit den Bedingungen des Vertrags in Konflikt stehen könnten.

    5.3 Der Designer muss bei einer Rechtsverletzung oder drohenden Verletzung, unbefugten Nutzung, Anschlag oder Anschlagsdrohung gegen der Gültigkeit der Rechte an geistigem Eigentum in Verbindung mit dem Werk, die der Designer vorliegen den Kunde unverzüglich benachrichtigen, und den Kunde auf die Designer Kosten unterstützen, der Kunde vermünftigerweise im Hinblick darauf benötigen könnte.

    6 Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch Dritte

    6.1 Der Kunde legt nach freiem Ermessen fest, ob er gegen eine dritte Partei Maßnahmen ergreifen will oder nicht oder Klage verteidigen oder angedrohten oder tatsächlichen Klage mit außergerichtlicher oder gerichtlicher Rechtsverfolgung im Werk und ob der Kunde sich entscheidet um Klage erheben:

    (a) ist alleiniger Gerichtsstand für die Aktionsforme und -einrichtung;

    (b) kann nach freiem Ermessen die Klage erledigen, kompromittieren oder beenden; und

    (c) ist berechtigt jeden Zuspruch von Kosten und/oder Schäden im Verhältnis zu solcher Klage.

    6.2 Der Designer wird dem Kunde alle Vollmachten, Informationen und gewünschte zumutbare Unterstützung erteilen, um den Kunden zu unterstützen Verfahren einzuleiten, prozessieren, erledigen oder gefährden hinsichtlich eine solche Verletzung oder Missbrauch nach dieser Ziffer 6 ohne Extrakosten für den Kunden.

    7 Vertraulichkeit

    7.1 Ein Partei ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die von der mitteilenden Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen offenzulegen. Ein Partei verstößt nicht gegen dieses Abkommen unter Umständen, unter denen es gesetlich dazu gezwungen, die von der mitteilenden Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen offenzulegen.

    7.2 Jede Partei wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Angestellten und Vertreter die von der mitteilenden Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen nicht offenlegen.

    7.3 Die Parteien dürfen die von der mitteilenden Partei erhaltenen Vertraulichen Informationen weitergeben:

    (a) zu ihren verbundenen Unternehmen, Anwälten, Auditoren, Versicherern und Buchhaltern, den für die Zwecke dieses Abkommens Information brauchen; oder

    (b) bei Bedarf die Information per Gesetz oder Richtlinien der Börsen offen zu legen .

    8 Verantwortungen

    Soweit gesetzlich zulässig, bezüglich des Vertragsgegenstands in keinem Falls haften die Vetragsparteien oder seine Angestellten, Geschäftsleitung, Vertreter und Direktoren für den anderen Partei oder seine Angestellten, Geschäftsleitung, Vertreter und Direktoren für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Management, Einsparungen, Vertrage, Gewinne, Goodwill, Datei, oder für jegliche Strafen, Bußgelder, oder für Folge, direkte, indirekte, oder zufällige Schäden, Kosten, Ausgaben, oder Verluste (einschließlich ohne Beschränkung Fahrlässigkeit).

    9 Anerkennung

    9.1 Der Designer und der Kunde erkennen an, dass:

    (a) DesignCrowd nicht Vetragspartei dieses Übereinkommens ist;

    (b) soweit gesetzlich zulässig, ist und wird DesignCrowd nicht verantwortlich für jegliche Bruch oder Nichterfüllung bei dem Designer oder Kunde einer Bedingung dieses Vertrages; und

    (c) soweit gesetzlich zulässig, hat DesignCrowd keine Kontrolle über und übernimmt keine Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen des Designers, Kundes oder anderen Dritten im Zusammenhang mit den DesignCrowd-Leistungen oder der DesignCrowd Webseite.

    10 Allgemein

    10.1 Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New South Wales, Australien und die Parteien geben ihre ausdrückliche Zustimmung zur nichtexklusiven Zuständigkeit der Rechsprechung der Gerichte des Staats.

    10.2 Alle Mägelrügen sind schrifftlich einzureichen und an dessen maßgebliche Adresse gesandt werden, welche an die im Rahmen dieses Abkommens gegeben wurde.

    10.3 Jede Vetragspartei unternimmt alle angemessenen Schritte, die von der Gegenstelle verlangt wurde, um die Vetragsbedingungen auszuführen und diesen Vetrag fallende Transaktionen.

    10.4 Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf seinen Gegenstand abschließende Regelungen.

    10.5 Jede Partei erklärt, dass sie sich für den Abschluss des Vetrags nicht auf irgendwelche anderen Garantieren oder Darstellungen über Inhalte berufen, soweit dieser Vetrag dies nicht vorsieht.

    10.6 Verzögerung, Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit seitens jegliche Partei zur Durchsetzung gegenüber jeglicher anderen Partei Verpflichtungen aus diesem Abkommen gilt als Verzicht oder in irgendeiner Form einer Beeinträchtigung eines Rechtes in dieser Vereinbarung.

    10.7 Falls irgendeine Bedingung dieser Übereinkunft sich auf irgendeine Weise als ungültig, ungesetzlich oder nicht durchsetzbar ist, bleibt die Vereinbarung voll gültig und wirksam neben dieser Bereitstellung, die besetzt und gelöscht sein wird.

    11 Begriffsbestimmungen und Auslegung

    11.1 Begriffsbestimmungen dieses Abkommens, wenn vom Kontext nicht anders gefordert:

    “Verknüpfte Seiten sind die andere von DesignCrowd betriebene Webseiten.

    "Vetrauliche Informationen" sind die Informationen einer jeweiligen Partei, die auf den Gegenstand dieses Übereinkommens umfassen oder die sich aus der Nutzung der DesignCrowd Service bei dem Kunde oder Designer oder die über oder durch der DesignCrowd Webseite eingereist ist und die der Öffentlichkeit nicht ohnehin längst bekannt gewesen wäre ohne dass der Emfänger seine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber dem Informationsgeber;

    "DesignCrowd" ist DesignCrowd Pty Ltd (ein Privatunternehmen im Australien Australian Business Number (ABN) eingetragen: 26 127 272 315) of 2 Hill Street, Surry Hills 2010 Australia;

    "DesignCrowd Site" ist www.designcrowd.com oder andere Ersatzwebsite im Zusammenhang mit dem Service von the DesignCrowd;

    "DesignCrowd Service" ist die erbrachte Leistung bei DesignCrowd in Überstimmung mit dem Nutzungsvertrag;

    "Geistige Eigentumsrechte" sind alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte darunter aber nicht begrenzt am Urheberrecht, Warenzeichen und Designs;

    "Urheberpersönlichkeitsrechte" sind moralische Rechte nach UrhG 1968 (Cth) einschließlich und ohne Einschränkung, ein Anerkennungsrecht für Urheberschaft, das Recht die Urheberschaft nicht falsch zugeschrieben zu haben, und der Recht auf Integrität oder Authentizität;

    "Projekt" ist ein Design-Projekt im Zusammenhang mit dem Service von the DesignCrowd;

    "Projekt Zahlung" ist die Gebühren für den Designer im Rahmen des Projekts, nämlich den Betrag des geeignetes Projekt-Budget nach Abzug von der etwaige Provisionsanspruch zahlbar an DesignCrowd in Überstimmung mit dem Nutzungsvertrag;

    "Nutzungsvertrag" ist den Vertrag zwischen DesignCrowd und dem Kunde oder DesignCrowd und dem Designer (wo anwendbar) zur Verwendung des Service von DesignCrowd beim Kunde und Designer;

    "Werk(e)" ist Designs, Kunstwerk, Fotografien, Text, copy und andere Dokumente eingerichtet bei einem Designer auf der DesignCrowd Webseite im Rahmen eines Projekts und als "Siegerdesign" ausgewählt oder beim Kunden genehmigt.

    11.2 Auslegung

    Die folgenden Regeln der Auslegung gilt soweit im Zusammenhang nicht anders erforderlich:

    (a) Die Überschriften sind ausschließlich zu Zwecken der Übersichtlichkeit und stellen die Auslegung nicht in Frage;

    (b) der Singular inkludiert den Plural und vice versa;

    (c) ein Geschlecht schließt andere Geschlechte ein;

    (d) Wo ein Wort oder Ausdruck definiert wird seine andere grammatische Formen haben eine entsprechende Bedeutung;

    (e) ein Bezug auf eine Person umfasst eine juristische Person, eine nicht rechtsfähige Person oder andere Einheit und umgekehrt;

    (f) ein Verweis auf ein Ziffer oder Zeitplan ist auf ein Ziffer oder Zeitplan in diesem Vertrag;

    (g) Eine Bezugnahme auf einen Partei dieses Vetrags oder eine andere Vereinbarung oder Dokument enthält die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger des Parteis;

    (h) Eine Bezugnahme auf einer Vereinbarung oder Dokument ist auf dieser Vereinbarung oder Dokument wie in der jeweils gültigen Fassung, erneuert, ergänzt, variiert oder von Zeit zu Zeit ersetzt, gegebenfalls, in Überstimmung mit dieser Vereinbarung oder anderen Vereinbarung oder Dokument;

    (i) Eine Bezugnahme auf einer Rechtsetzung oder auf irgendeine Bestimmung von Gesetze umfasst jede Änderung oder Wiederholung, jede Rechtsvorschrift als Ersatz für sie und alle Vorschriften und gesetzliche Vorschiften, die ausgegeben wurden;

    (j) Eine Bezugnahme auf Verhalten umfasst uneingeschränkt jegliche Auslassungen, Aussage oder Verpflichtung, in schriftlicher Form oder nicht.

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