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"Hamburger Protokoll“ fordert Reform des Jurastudiums Auf Initiative der Bucerius Law School fand im Dezember letzten Jahres eine Arbeitssitzung zur „Reform der ersten Prüfung – was können, sollen, müssen wir tun?” statt. Ausgangspunkt für die Sitzung waren die Thesen der Studie von iur.reform in 2023. Dabei ging es vor allem um Veränderungs- und Verbesserungsvorschläge zum staatlichen Teil der ersten Prüfung („Staatsexamen”). Das #HamburgerProtokoll ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses zwischen Dekan:innen, Pro- und Studiendekan:innen, Jurist:innen und Studierenden von verschiedenen juristischen Fakultäten aus ganz Deutschland. Es formuliert vier Kernforderungen für eine sinnvolle und nachhaltige Reform der ersten juristischen Prüfung: 1. die Reduktion des Pflichtfachstoffs durch Verlagerung aus dem Examen in das Studium, 2. die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.), 3. die Einrichtung barrierefreier Ansprechstellen zur Konfliktvermeidung und -prävention in Prüfungssituationen und 4. Monitoring der mit der ersten Prüfung zu verfolgenden Ziele. Zum "Hamburger Protokoll": https://lnkd.in/es_t-m7m #HamburgerProtokoll #Jurastudium #BuceriusLawSchool