Open-Access-Publikationsfonds
Der OA-Publikationsfonds der Goethe-Universität unterstützt Autorinnen und Autoren der Goethe-Universität, indem er bei Open-Access-Veröffentlichungen die Publikationsgebühren (article/book processing charges) übernimmt.
Der OA-Publikationsfonds wird seit 2018 (mit einer Unterbrechung im Jahr 2022) von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert (aktueller Förderzeitraum: 2023-2025).
Seit 2023 gibt es neben dem Publikationsfonds für Zeitschriftenartikel einen dezidierten Publikationsfonds für Bücher.
Der Open-Access-Publikationsfonds übernimmt die Zahlung von Publikationsgebühren (APCs), sofern die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Publikation den Förderrichtlinien entspricht, kontaktieren Sie uns gerne.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme nur auf Antrag möglich ist. Den Antrag auf Kostenübernahme stellen Sie maximal 4 Wochen vor Einreichen des Manuskripts.
Antrag auf Kostenübernahme
Darüber hinaus bieten einige Verlage Rabatte auf die Publikationsgebühr (APC) und/oder administrative Erleichterungen. Auf unserer Übersichtsseite können Sie sich informieren, ob für Ihre geplante Einreichung zusätzliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.
Übersicht über Verlagsvereinbarungen
Gerne beraten wir Sie bereits im Vorfeld zu den Fördermöglichkeiten und förderfähigen Zeitschriften - kontaktieren Sie uns einfach unter openaccess[at]ub.uni-frankfurt.de
Fördervoraussetzungen für Aufsätze in Open-Access-Journals
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Der*Die im Artikel benannte "corresponding/submitting author" ist Mitglied oder Angehörige*r der Goethe-Universität. Dies muss aus der Angabe zur Affiliation klar hervorgehen, indem dort die "Goethe-Universität" / "Goethe University" angeführt wird. Bei der Angabe der Affiliation sind die Vorgaben der Affiliationsrichtlinie der Goethe-Universität einzuhalten.
i Die Goethe-Universität empfiehlt ihren Angehörigen, sich ein ORCID-Profil anzulegen und die ORCID-iD beim Publizieren anzuführen. Das OA-Team der Universitätsbibliothek berät Sie gerne dazu.
i Forschende am Universitätsklinikum Frankfurt sind zumeist Angehörige der Goethe-Universität und damit förderberechtigt. Bitte kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall frühzeitig. Bei der Angabe der Affiliation ist gemäß der Affiliationsrichtlinie der Goethe-Universität als oberste Ebene die "Goethe-Universität" / "Goethe University" anzuführen (also z.B.: "Goethe University Frankfurt, University Hospital, Department/Clinic of . . ., Frankfurt am Main, Germany").
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Der Aufsatz erscheint in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, die über ein strenges Qualitätssicherungsverfahren verfügt (in der Regel durch peer review). Die Zeitschrift muss im Directory of Open Access Journals nachgewiesen sein (mit Ausnahme von Zeitschriften, die noch zu jung sind, um die Aufnahme ins DOAJ bereits erreicht zu haben). Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Einschätzung der Qualität von OA-Zeitschriften. Das "Freikaufen" einzelner Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften (sogenanntes "hybrides Open Access") kann nicht gefördert werden.
i Bei einigen Verlagen/Zeitschriften übernimmt die Universitätsbibliothek im Rahmen sogenannter Transformationsverträge die Kosten für hybrides Open Access (siehe nähere Informationen im Bereich Verlagsvereinbarungen).
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Die Publikationsgebühr wird unabhängig von ihrer Höhe mit maximal 2.000 EUR netto (zzgl. 19% Umsatzsteuer; entspricht 2.380 EUR brutto) gefördert (gilt für Förderanträge die ab dem 01.08.2024 gestellt werden). Eine anteilige Ko-Finanzierung ist möglich.
i Bei höheren Publikationsgebühren empfehlen wir trotzdem, mit dem Verlag unter Verweis auf die Fördergrenze des institutionellen OA-Publikationsfonds über einen Rabatt zu verhandeln. Dies sollte vor der Rechnungsstellung geschehen. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie Unterstützung wünschen.
- Stehen den Autor*innen aus Projektförderung Drittmittel zum Publizieren zur Verfügung, so sind diese vorrangig zu nutzen.
Der Open-Access-Publikationsfonds der Goethe-Universität fördert die Open-Access-Publikation von Büchern (Monographien und Sammelbänden). Pro Jahr können 20 Bücher gefördert werden, die aus DFG-geförderter Forschung entstehen, sowie 25 Bücher ohne DFG-Hintergrund.
Die Kostenübernahme durch den OA-Buchfonds erfolgt nach dem First-Come-First-Serve-Prinzip.
Stand 26.06.2024: Für das Förderjahr 2024 stehen nur noch Mittel zur Förderung von Büchern, die aus DFG-geförderter Forschung entstehen, zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Open-Access-Buch-Publikation planen, unter der E-Mail-Adresse openaccess@ub.uni-frankfurt.de oder telefonisch unter 069/ 798-49107.
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl eines geeigneten Verlages, insbesondere hinsichtlich der Höhe der OA-Publikationsgebühren und der zu erwartenden Services der Verlage. Wenn die im folgenden dargestellten Fördervoraussetzungen erfüllt sind, reservieren wir einen entsprechenden Förderbetrag für Sie.
Fördervoraussetzungen für Open-Access-Bücher
Kosten für Open-Access-Monographien und Sammelbände können bis zu einer bestimmten Höhe übernommen werden, sofern die folgenden Förderbedingungen eingehalten werden:
- Die Fördergrenze für Publikationskosten liegt bei maximal 6.000 Euro brutto (entspricht 5.042 Euro netto zzgl. 19% Umsatzsteuer). Es werden nur Kosten für die Open-Access-Publikation übernommen, aber keine Kosten, die allein mit der Produktion einer Druckfassung einhergehen (Druckkostenzuschuss usw.). Über die Fördergrenze hinaus gehende Publikationskosten müssen durch andere Mittel gedeckt werden.
- Sofern Drittmittel für die Publikation zur Verfügung stehen, müssen diese ausgeschöpft werden. Der Fonds übernimmt die verbliebene Differenz im Rahmen der Fördergrenze.
- Geförderte Bücher erhalten zumindest auf der Ebene des Gesamtwerkes (bei Sammelbänden idealerweise auch auf Ebene der Beiträge) eine DOI.
- Es erfolgen für die jeweilige Disziplin übliche Verfahren zum Peer Review bzw. zur wissenschaftlichen Qualitätssicherung.
- Der Verlag weist seine OA-Bücher bei OAPEN und/oder DOAB nach.
- Das Buch erscheint unter einer Creative-Commons-Lizenz, wobei die Lizenzen CC-BY oder CC-BY-SA zu bevorzugen sind. Eine Publikation unter einer Creative-Commons-Lizenz mit der Komponente NC (keine kommerzielle Nutzung) kann nicht durch den Fonds unterstützt werden.
Zudem übertragen die Autor*innen bzw. Herausgeber*innen dem Verlag nur einfache und keine exklusiven Nutzungsrechte an dem Werk. - Die Zugehörigkeit der geförderten Person(en) (Herausgeber*in oder Autor*in) zur Goethe-Universität ist durch Angaben im Buch erkennbar. Bei Sammelbänden ist zumindest ein*e Herausgeber*in mit der GU affiliiert.
- Funding Acknowledgements: Sofern der Publikation eine DFG-Förderung zugrunde liegt, wird diese in den Metadaten und an einer geeigneten Stelle im Buch (z. B. im Impressum) erwähnt, möglichst mit eindeutiger Projekt-/Förder-ID. An den gleichen Stellen wird auch ein Hinweis auf die Förderung durch den Publikationsfonds aufgenommen. Dieser kann beispielsweise folgendermaßen lauten:
„Die Open-Access-Publikation dieses Buches wurde durch den Open-Access-Publikationsfonds der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt.
The open access publication of this book was funded by the Open Access Publication Fund of Goethe University Frankfurt am Main.“oder
„Wir/Die Autor*innen danken dem Open-Access-Publikationsfonds der Goethe-Universität Frankfurt am Main für die finanzielle Unterstützung der Open-Access-Publikation dieses Buches.
We/the authors thank the Open Access Publication Fund of Goethe University Frankfurt am Main for supporting the open access publication of this book.“
Nicht gefördert werden können
- Einzelne Buchkapitel oder Sammelbandbeiträge
- Sammelbände, bei denen nur Autor*innen der Beiträge GU-affiliiert sind – nur die Herausgabe von ganzen Bänden durch GU-Angehörige wird gefördert
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zuletzt geändert am 10. Dezember 2024