Ein kluger Mann hat einmal über Leo Kirch gesagt, er sei die "einzige Leiche im Keller der Deutschen Bank, die sich noch wehrt". Als dieser Satz fiel, lebte der Medienunternehmer noch. Bis zu seinem Tod im Jahr 2011 kämpfte Kirch gegen die Deutsche Bank und ihren früheren Vorstandssprecher Rolf E. Breuer.

Post mortem bekam er in einem Zivilprozess schließlich recht. Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte die Bank im Dezember 2012 dazu, etlichen Unternehmen der Kirch-Gruppe Schadensersatz zu zahlen, weil sie durch eine Interviewäußerung Breuers sittenwidrig geschädigt worden seien. Wie viel die Bank zahlen muss, darüber brütet derzeit ein Gutachter.