Das Referendumskomitee hat an der heutigen Medienkonferenz über das Referendum gegen das Spitalgesetz informiert. 🏥
Der Kantonsrat hat am 6. Mai 2024 mit 65 zu 45 Stimmen beschlossen, das aktuelle Leistungsangebot für die Grund- und Notfallversorgung an allen drei Spitalstandorten im Kanton Luzern detailliert im Gesetz festzuschreiben.
Die GLP, welche als einzige Fraktion eine Gesetzesanpassung von Beginn weg ablehnte, kündigte das Referendum an.
Nun erhält sie Unterstützung von den liberalen Jungparteien, aus der Politik, der Wirtschaft sowie Ärzteschaft und ergreift das Referendum gegen das schädliche und teure Spitalgesetz.
Das Referendumskomitee:
- Riccarda Schaller, Co-Präsidentin GLP
- Sarah Oberholzer, Vizepräsidentin JFDP
- Jason Elsener, Vorstand JGLP
- Heidi Scherer, Kantonsrätin FDP
- Wyss Josef, Präsident AWG Luzern
- Stephan Grau, Präsident IFU Info-Forum Freies Unternehmertum
- Damian Hunkeler, Kantonsrat FDP
- Jürg Kälin, Arzt
- Mario Cozzio, Kantonsrat GLP
- Roland Fischer, alt-Nationalrat GLP
Die wichtigsten Gründe wieso es das Referendum braucht:
1. Gesundheitskosten im Griff behalten:
- Die Gesundheitskosten und damit auch die Steuerlast und die Krankenkassenprämien steigen unaufhaltsam. Mit dem vorliegenden Spitalgesetz werden die Steuer- und Prämienzahlenden noch mehr belastet, und zwar langfristig.
- Die Finanzierung der Kosten ist nicht geklärt und wird auf die Bevölkerung zurückfallen – sei es als Zahlende von Prämien oder Steuern.
2. Flexibilität, um im ganzen Kanton auch zukünftig Qualität anbieten zu können
- Die medizinische Versorgung verändert sich rasant. Sie wird spezialisierter, digitaler und ambulanter.
- Deshalb muss das Leistungsangebot immer wieder dem Bedarf der Bevölkerung angepasst werden und es ist unsinnig, Leistungen pro Spital in einem Gesetz festzuschreiben.
- Zwangsleistungen im Gesetz treiben die Kosten und den Fachkräftemangel in die Höhe und ist deshalb nicht nachhaltig.
3. Vorzeigemodell Kanton Luzern nicht gefährden
- Das heutige System funktioniert gut. Der Kanton definiert mindestens alle sechs Jahre zusammen mit den Akteuren im Gesundheitswesen, wie die Versorgung bedarfsgerecht organisiert werden kann. In den vergangenen Jahren hat der Kanton Luzern gerade im Bereich der Spitalplanung und -versorgung im Vergleich zu anderen Kantonen eine sehr gute Arbeit gemacht. Diese erfolgreiche Positionierung darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.
- Überall in der Schweiz haben die Spitäler Mühe, sich nachhaltig zu finanzieren. Mit den vorgeschlagenen Änderungen im Spitalgesetz wird sich die finanzielle Lage auch im Kanton Luzern verschärfen. Es ist nicht im Interesse des Kantons Luzern, seine Spitäler mit unnötigen Vorgaben ausbluten zu lassen.
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Sammelstart ist 10. November 2024
Ziel 3'000 Unterschriften in 60 Tagen
https://lnkd.in/dAxznGfe