𝗛𝘆𝗽𝗼𝘁𝗵𝗲𝗸𝗲𝗻𝘇𝗶𝗻𝘀𝗲𝗻 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇 𝘀𝗶𝗻𝗸𝗲𝗻 𝗲𝗿𝗻𝗲𝘂𝘁 Die Hypothekarzinsen in der Schweiz sinken weiter und bieten potenziellen Immobilienkäufern und -besitzern neue Finanzierungschancen. Aktuell haben viele Kreditgeber ihre Zinssätze angepasst, sodass vor allem langfristige Hypotheken, wie solche mit zehnjährigen Laufzeiten, deutlich günstiger geworden sind. Durchschnittlich liegen diese nun bei etwa 1,66 %, wobei die Migros Bank einen der niedrigsten Zinssätze mit 1,41 % anbietet. Diese Entwicklung hängt mit dem allgemein sinkenden Zinsniveau zusammen. Experten sehen einen Trend zur Stabilität bei den Zinsen und sogar Potenzial für weitere Senkungen, falls die Schweizerische Nationalbank ihre Leitzinsen noch einmal reduziert. Für Kreditnehmer bedeutet dies voraussichtlich weiterhin günstige Bedingungen in den nächsten Quartalen, was die Planungssicherheit bei Immobilienfinanzierungen erhöht. Dieser Zinsrückgang kommt besonders gelegen, da Immobilienpreise in der Schweiz weiter ansteigen und die Nachfrage nach Wohneigentum hoch bleibt. Mehr dazu in der Analyse der Finanz und Wirtschaft; s. nachfolgend Link. 𝗔𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗭𝗶𝗻𝘀𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 | 𝗰𝗼𝗺𝗽𝗮𝗿𝗶𝘀.𝗰𝗵: https://lnkd.in/eFJzs7XC
Aedes
Immobilien
Aarau, Aargau 40 Follower:innen
Wir bieten umfassende und massgeschneiderte Leistungen für Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie Stockwerkeigentum.
Info
Wir bieten umfassende und massgeschneiderte Leistungen für Wohn- und Geschäftsliegenschaften sowie Stockwerkeigentum und gehen dabei auf Ihre persönlichen und individuellen Bedürfnisse und Wünsche ein und. Gerne zeigen wir Ihnen unsere Möglichkeiten. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
- Website
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https://www.aedes.ch
Externer Link zu Aedes
- Branche
- Immobilien
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Aarau, Aargau
- Art
- Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
- Gegründet
- 1996
Orte
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Primär
Neugutstrasse 4
Aarau, Aargau 5000, CH
-
Ringstrasse 39
Olten, Solothurn 4600, CH
-
Etzelstrasse 42
Zürich, Zürich 8038, CH
Beschäftigte von Aedes
Updates
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𝗡𝗲𝘂𝗲 𝗠𝗼̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘇𝘂𝗿 𝗻𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗶𝗲 𝗦𝗮̈𝘂𝗹𝗲 𝟯𝗮 𝗮𝗯 𝟮𝟬𝟮𝟱 Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine bedeutende Änderung für die private Vorsorge in Kraft: Der Bundesrat hat beschlossen, die Möglichkeit der nachträglichen Einkäufe in die Säule 3a zu eröffnen. Diese Neuerung ermöglicht es erwerbstätigen Personen in der Schweiz, bis zu zehn Jahre rückwirkend Beiträge in ihre Säule 3a einzuzahlen und diese von der Steuer abzuziehen – auch für Jahre, in denen bisher keine oder nur Teilbeträge einbezahlt wurden. Damit setzt der Bundesrat die Motion 19.3702 von Ständerat Erich Ettlin um, die in beiden Räten Zustimmung fand. 𝗪𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗡𝗲𝘂𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 ■ 𝗡𝗮𝗰𝗵𝘁𝗿𝗮̈𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗘𝗶𝗻𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Ab 2025 können Personen, die in früheren Jahren keinen oder nicht den maximal möglichen Betrag in die Säule 3a eingezahlt haben, dies rückwirkend nachholen und steuerlich geltend machen. ■ 𝗞𝗹𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴: Zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag ist ein zusätzlicher Einkauf in Höhe des sogenannten „kleinen Beitrages“ möglich. Für 2025 liegt dieser bei maximal Fr. 7'258. ■ 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a erfordert ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Einzahlung als auch in dem Jahr, für das die nachträgliche Einzahlung erfolgt. ■ 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻: Die Berechtigung zur Einzahlung in die Säule 3a erfordert ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Einzahlung als auch in dem Jahr, für das die nachträgliche Einzahlung erfolgt. 𝗭𝘂𝗸𝘂̈𝗻𝗳𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 Diese Änderung bietet eine neue Möglichkeit, Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig die Steuerbelastung zu optimieren. Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. 𝗠𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 | 𝗮𝗱𝗺𝗶𝗻.𝗰𝗵 https://lnkd.in/eTcehk_R
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𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝘄𝗲𝗿𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗨̈𝗯𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝗯𝗮𝗿𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗚𝗼𝗼𝗱𝘄𝗶𝗹𝗹 Goodwill ist ein Teil des Unternehmenswerts und kann wie folgt im Textformat definiert werden: ■ Unternehmenswert – Substanzwert = Goodwill ■ Gewinn - Normalverzinsung des Substanzwerts = Übergewinn / Kapitalkostensatz = Goodwill Beide Definitionen führen zum gleichen Ergebnis. Eine weitere Frage im Zusammenhang mit Goodwill ist dessen Übertragbarkeit. Die Fachmitteilung "Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)", EXPERTsuisse, 2018 erläutert dazu in Kapitel 3.3.2.4 wie folgt: "Bei KMU kommt dem Einfluss der Eigentümer besondere Bedeutung zu. Die Ertragskraft (Goodwill) des Unternehmens ist häufig personenbezogen und kann ■ nicht, ■ nur teilweise oder ■ nur temporär übertragbar sein." Je nach Situation gelangt eine entsprechende Unternehmensbewertungsmethode zum Einsatz, nämlich: ■ nicht: Liquidationswert -> kein Goodwill ■ nur teilweise: Mittelwertmethode oder Gewinn bzw. Cashflow mit Abschmelzung -> partieller Goodwill ■ nur temporär übertragbar: temporäre Übergewinnkapitalisierung bzw. verkürzte Goodwillrentendauer oder Gewinn bzw. Cashflow mit Abschmelzung -> temporärer Goodwill ■ voll übertragbar: Ertragswertmethode oder DCF-Methode -> voller Goodwill Die beiden Autoren Giorgio Meier-Mazzucato und Giulia Tasini haben in ihrem Beitrag "Methodenvielfalt der Unternehmensbewertungen: Anwendung der Praktikermethode bei Bewertungen von KMU und Übertragbarkeit der Ertragskraft", TREX 4/2021, die oben stehenden kurz gefassten Ausführungen näher erörtert. S. den nachfolgenden Hyperlink. 𝗭𝘂𝗺 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴 | 𝗶𝘁𝗲𝗿𝗮.𝗰𝗵 https://lnkd.in/ed-RMnF4
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𝗔𝗮𝗿𝗮𝘂 𝗮𝗹𝘀 𝗧𝗼𝗽-𝗪𝗼𝗵𝗻𝗼𝗿𝘁 𝗴𝗲𝗸𝘂̈𝗿𝘁 Laut dem UBS Wohnattraktivitätsindikator 2024 ist Aarau einer der attraktivsten Wohnorte in der Region Zürich. Mit einer ausgezeichneten Infrastruktur, vielseitigem Freizeitangebot und verhältnismässig moderaten Wohnkosten bietet Aarau optimale Bedingungen für ein lebenswertes Umfeld. Die Stadt gehört in der Studie zu den Spitzenreitern und übertrifft selbst einige Zürichseegemeinden. Familien, Pendler und Ruhesuchende finden hier gleichermassen hohe Lebensqualität und optimale Erreichbarkeit. Als Immobilien-Unternehmen in Aarau freuen wir uns, Ihnen mit unserer Auswahl an Miet- und Kaufobjekten das Leben in dieser attraktiven Stadt näherzubringen. Bei Interesse an einem Standort mit hoher Lebensqualität stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 𝗪𝗼𝗵𝗻𝗮𝘁𝘁𝗿𝗮𝗸𝘁𝗶𝘃𝗶𝘁𝗮̈𝘁𝘀𝗶𝗻𝗱𝗶𝗸𝗮𝘁𝗼𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟰 | 𝗨𝗕𝗦 (𝗣𝗗𝗙) https://lnkd.in/ekaTmxCz
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𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔̈𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴: 𝗪𝗲𝗿𝘁𝗳𝗿𝗲𝗶𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲 𝗳𝘂̈𝗿 𝗔𝘂𝘀𝗹𝗮𝗻𝗱𝘀𝗲𝗶𝗻𝗸𝗮̈𝘂𝗳𝗲 𝗴𝗲𝘀𝗲𝗻𝗸𝘁 Wir informieren Sie über eine bedeutende Änderung: Der Bundesrat hat die Wertfreigrenze für Einkäufe im Ausland gesenkt. Ab dem 1. Januar 2025 liegt die neue Grenze bei Fr. 150 pro Person und Tag. Einkäufe über diesem Betrag unterliegen Zollgebühren, was den Einkaufstourismus in der Schweiz beeinflussen könnte. 𝗪𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗣𝘂𝗻𝗸𝘁𝗲: ■ Neue Wertfreigrenze: Fr. 150 pro Person und Tag ■ Auswirkungen: Höhere Kosten könnten den Anreiz für Auslandseinkäufe reduzieren. 𝗛𝗮𝗻𝗱𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗲𝗺𝗽𝗳𝗲𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴: Achten Sie auf die neuen Regelungen, um unerwartete Kosten zu vermeiden. 𝗠𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 | 𝗮𝗱𝗺𝗶𝗻.𝗰𝗵 https://lnkd.in/dPACVCKQ
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𝗩𝗼𝗿𝘇𝗲𝗶𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘇𝗮𝗵𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗦𝗮̈𝘂𝗹𝗲𝗻 𝟮 𝘂𝗻𝗱 𝟯𝗮 Bei den Säulen 2 und 3a bestehen Möglichkeiten der vorzeitigen Auszahlung von Vorsorgeguthaben. Nachstehend werden diese pro Säule stichwortartig aufgeführt. Die unten aufgeführten Hyperlinks führen zu weiteren essentiellen Informationen. 𝗦𝗮̈𝘂𝗹𝗲 𝟮: ■ Geltendmachung eines Betrages für Wohneigentum bis drei Jahre vor Anspruch auf Altersleistungen, verbunden mit weiterführenden Bedingungen; ■ Barauszahlung bei endgültigem Verlassen der Schweiz; ■ Barauszahlung bei Aufnahme selbständiger Erwerbstätigkeit und Ausschluss obligatorischer beruflicher Vorsorge; ■ Barauszahlung, wenn Austrittsleistung weniger als ihr Jahresbeitrag beträgt. 𝗔𝗿𝘁. 𝟯𝟬𝗰 𝗕𝗩𝗚 | 𝗙𝗲𝗱𝗹𝗲𝘅 https://lnkd.in/eAscbXZ5 𝗔𝗿𝘁. 𝟱 𝗙𝗭𝗚 | 𝗙𝗲𝗱𝗹𝗲𝘅 https://lnkd.in/eGx-QtB9 𝗦𝗮̈𝘂𝗹𝗲 𝟯𝗮: ■ Bezug ganze Invalidenrente der eidg. IV bei nicht versichertem Invaliditätsrisiko; ■ Aufgabe bisherige selbständige Erwerbstätigkeit und Aufnahme einer andersartigen selbständigen Erwerbstätigkeit; ■ Vorsorgeeinrichtung ist nach Art. 5 FZG zur Barauszahlung verpflichtet; s. oben; ■ Erwerb und Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf; ■ Beteiligungen am Wohneigentum zum Eigenbedarf; ■ Rückzahlung von Hypothekardarlehen. 𝗔𝗿𝘁. 𝟯 𝗕𝗩𝗩 𝟯 | 𝗙𝗲𝗱𝗹𝗲𝘅 https://lnkd.in/e2A9eHZ6
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𝗦𝘁𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇 Der Schweizer Immobilienmarkt zeigt auch im dritten Quartal 2024 eine anhaltende Dynamik. Die Preise steigen sowohl für Wohnungen als auch für Häuser in den meisten Regionen des Landes weiter an. Die Preissteigerung für Wohnungen lag bei durchschnittlich 1,1 %, während Häuser eine moderate Zunahme von durchschnittlich 0,3 % verzeichneten. Diese Entwicklung steht im Kontext eines allgemein niedrigen Inflationsniveaus von 0,8 % im September, was die Attraktivität von Immobilien als Anlageklasse stärkt. Trotz der leichten Verbesserung der Kreditkonditionen durch Zinssenkungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), bleibt das Angebot an erschwinglichem Wohnraum knapp, und die Nachfrage hoch. Vor allem in städtischen Agglomerationen steigen die Preise weiter, was insbesondere für potenzielle Käufer in den grössten Schweizer Städten spürbar ist. Prognosen deuten darauf hin, dass die langfristigen Hypothekenzinsen nur geringfügig sinken werden und infolgedessen Immobilienkäufer weiterhin mit steigenden Preisen konfrontiert sein könnten. Jetzt könnte daher ein günstiger Zeitpunkt sein, eine Immobilie zu erwerben. Mehr dazu erfahren Sie im Immobilienpreis-Barometer Q3 2024 von RealAdvisor. 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀-𝗕𝗮𝗿𝗼𝗺𝗲𝘁𝗲𝗿 𝗤𝟯 𝟮𝟬𝟮𝟰 | 𝗥𝗲𝗮𝗹𝗔𝗱𝘃𝗶𝘀𝗼𝗿 https://lnkd.in/eHennSWm
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𝗘𝗶𝗱𝗴. 𝗔𝗯𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗺 𝟮𝟰. 𝗡𝗼𝘃𝗲𝗺𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟰: 𝗠𝗶𝗲𝘁𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗼𝗿𝗹𝗮𝗴𝗲𝗻 Am 24. November 2024 stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über zwei wichtige mietrechtliche Vorlagen ab. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja zu diesen Änderungen des Obligationenrechts, die auf parlamentarische Initiativen zurückgehen. 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝗲 Die erste Vorlage betrifft die Änderung des Mietrechts zur Untermiete. Sie führt zu strengeren Regeln für die Untermiete, um Missbräuche zu verhindern. Zukünftig müssen Mieterinnen und Mieter ein schriftliches Gesuch stellen und die Zustimmung der Vermieterschaft einholen. Änderungen müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Vermieter können die Untermiete untersagen, wenn sie länger als zwei Jahre dauert. Zudem steht künftig ausdrücklich im Gesetz, dass das Mietverhältnis wegen einer unzulässigen Untervermietung gekündigt werden kann. 𝗞𝘂̈𝗻𝗱𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘄𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗴𝗲𝗻𝗯𝗲𝗱𝗮𝗿𝗳 Die zweite Vorlage betrifft die Änderung des Mietrechts zur Kündigung wegen Eigenbedarf. Künftig reicht es aus, wenn der Eigenbedarf "bedeutend und aktuell" ist, um eine Kündigung geltend zu machen. Diese neue Regel spielt vorwiegend bei den folgenden Fällen eine Rolle: Beim Kündigungsschutz nach einem Rechtsstreit, bei einer Mieterstreckung, oder wenn jemand eine Immobilie neu erworben hat. In diesen Fällen soll die Eigentümerschaft den Eigenbedarf einfacher geltend machen können. Mieter/innen können sich weiterhin gegen frühzeitige Kündigungen wehren, wobei die Gerichte die Interessen beider Seiten abwägen müssen. Wenn die Mieter/innen durch eine Kündigung einen finanziellen Schaden erleiden, bleibt der bisherige Vermieter oder die bisherige Vermieterin schadenersatzpflichtig. 𝗠𝗲𝗱𝗶𝗲𝗻𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗶𝗹𝘂𝗻𝗴 |𝗮𝗱𝗺𝗶𝗻.𝗰𝗵: https://lnkd.in/e7vnJS2x
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𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝗶𝗲𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲 – 𝗦𝘁𝗮𝗻𝗱 𝘂𝗻𝗱 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 Stand und Entwicklung der Energiepreise sind für den Immobiliensektor von entscheidender Bedeutung, sei es für die laufende Bewirtschaftung als auch für Kauf und Verkauf von Immobilien. Die eidg. Elektrizitätskommission ElCom hat am 5. September 2024 mitgeteilt, dass für das Jahr 2025 die Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte im Mittel (Median) um rund 10 Prozent sinken werden. Ein typischer Haushalt bezahle im kommenden Jahr 29 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Dies entspreche einer Reduktion um 3.14 Rp./kWh. 𝗘𝗹𝗖𝗼𝗺 - 𝗦𝗶𝗻𝗸𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗦𝘁𝗿𝗼𝗺𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲 𝟮𝟬𝟮𝟱 | 𝗘𝗹𝗖𝗼𝗺 https://lnkd.in/eFuxesJy Ähnlich verhält es sich mit den Gaspreisen. Diese zeigen seit ihrem Höhepunkt im Januar 2023 laufend nach unten. 𝗚𝗮𝘀𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀𝗲𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇 𝟮𝟬𝟮𝟰 | 𝗦𝘁𝗮𝘁𝗶𝘀𝘁𝗮 https://lnkd.in/eg3SsmSS Damit einhergehend zeigen auch die Ölpreise seit ihrem Höhepunkt im März 2022 eine erhebliche Beruhigung und Reduktion. 𝗛𝗲𝗶𝘇𝗼̈𝗹𝗽𝗿𝗲𝗶𝘀 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘇 | 𝗵𝗲𝗶𝘇𝗼𝗲𝗹𝟮𝟰.𝗰𝗵 https://lnkd.in/eSeprtri
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𝗕𝗩𝗚-𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 – 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗔𝘀𝗽𝗲𝗸𝘁𝗲 𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗟𝗲𝗶𝘀𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 Am 22. September 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab. Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit tiefen Löhnen zu verbessern. Die Reform beinhaltet mehrere Teile, u.a. folgende: ■ Senkung des Umwandlungssatzes - Reduktion der Rente ■ Reduktion des Koordinationsabzugs - Höhere Einzahlungen Für die Übergangsgeneration gibt es während 15 Jahren Ausgleichsmassnahmen. S. zum Ganzen den folgenden Weblink: 𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺 𝗱𝗲𝗿 𝗯𝗲𝗿𝘂𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗼𝗿𝗴𝗲 (𝗕𝗩𝗚-𝗥𝗲𝗳𝗼𝗿𝗺) | 𝗮𝗱𝗺𝗶𝗻.𝗰𝗵: https://lnkd.in/dQK8WZQ6 Die beiden Autoren haben ein umfassendes Beispiel erstellt, zu welchem der nachfolgende Weblink führt. Daraus erkennen Sie, die Wirkungen der BVG-Reform hinsichtlich Finanzierung und Leistungen. Bei Interesse stellen wie Ihnen den Rechner gerne im Excel-Format zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach. 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴 𝗺𝗶𝘁 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗲𝗻𝗯𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 | 𝗶𝘁𝗲𝗿𝗮.𝗰𝗵: https://lnkd.in/ehwTa2aH