DUNKEL Rechtsanwältinnen

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Rechtskanzleien

Berlin, BE 256 Follower:innen

Mit Worten. Für die Kunst. Für die Vielfalt.

Info

DEINE KANZLEI FÜR MEDIEN- UND URHEBERRECHT. Unsere Kanzlei steht für eine neue Generation von Rechtsberatung: Engagiert, verantwortungsbewusst und konsequent für eine offene, gleichberechtigte Gesellschaft – mit besonderem Fokus auf die Unterstützung von Frauen und der Queer-Community.

Website
https://dunkel-rechtsanwältinnen.de
Branche
Rechtskanzleien
Größe
2–10 Beschäftigte
Hauptsitz
Berlin, BE
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
2024

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    NEWS NEWS NEWS! DUNKEL Rechtsanwältinnen I Deine Kanzlei für Medienrecht. Für Solo-Selbstständige, Privatpersonen oder Unternehmen. 🏳️🌈 Ab jetzt in der Feurigstr. 19 in Berlin 🔥 🔥 🔥 Schaut auch auf unsere Webseite: https://lnkd.in/emYhHMGm Bei Fragen und Infos: Ruft an oder schreibt uns hier, auf Instagram oder per Mail (office@dunkel-rechtsanwaeltinnen.de). Wir freuen uns!

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    Profil von Rat für die Künste Berlin anzeigen, Grafik

    Netzwerk bei Rat für die Künste Berlin

    Berliner Senat schafft Inklusion und Diversität in der Kultur ab –  Wir fordern #Teilhabe für alle! Die Sparmaßnahmen des #BerlinerSenats treffen den Bereich #Inklusion und #Diversität unverhältnismäßig stark – nämlich mit Kürzungen von 100 Prozent. Damit schafft der Senat die Inklusion und Diversität in der Kultur ab! Der Diversitätsfonds (#IMPACT-Förderung) wird gestrichen. Daraus wurden in den letzten 5 Jahren unzählige Projekte von Tauben und behinderten Künstler*innen gefördert. Kein anderer Fördertopf hat so viel selbstbestimmte Arbeit ermöglicht von Künstler*innen, die bisher aus der Kulturförderung ausgeschlossen waren und auf den Bühnen nicht vorkamen. Die Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung wird abgeschafft, das 2017 gegründete Projektbüro für Diversitätsentwicklung „#DiversityArtsCulture“ geschlossen.  Ihre Arbeit in der Beratung und Weiterbildung für Künstler*innen und Institutionen zum Abbau von Barrieren ist für Berlin und darüber hinaus unverzichtbar. Die #Diversitätsoffensive wird gestrichen. Sie fördert seit 2022 Referent*innenstellen für Anti-Diskriminierung und Diversitätsentwicklung an verschiedenen Berliner Institutionen, um den Abbau von Barrieren für marginalisierte Communities voranzutreiben. Die allgemeinen Kürzungen bei den Theatern und anderen Kulturinstitutionen bedeuten, dass viele der erst in den letzten Jahren eingeführten Barrierefreiheitsmaßnahmen für Kulturschaffende und Publikum wegfallen werden. Das ist ein #Kahlschlag, der behinderte, Taube und chronisch kranke Künstler*innen massiv trifft, ebenso wie Künstler*innen, die von Rassismus, Antisemitismus, Trans- und Interfeindlichkeit oder weiteren Diskriminierungen betroffen sind. All diese Kämpfe sind intersektional. Deshalb brauchen wir eine breite Solidarität von uns allen gegen diese Sparmaßnahmen. Hier wird nicht nur Diversität und Inklusion niedergemäht, sondern auch eine konservative Kulturpolitik umgesetzt, die keine plurale Gesellschaft will. Das kommt ausgerechnet von Kultursenator #JoeChialo, der sich gesellschaftlichen Zusammenhalt auf die Fahnen schreibt! 2007 hat Deutschland die #UNBehindertenrechtskonvention unterzeichnet. In der Umsetzung sind wir noch immer weit hinterher. Die beschlossenen Kürzungen werfen uns wieder auf Null zurück.  Teilhabe ist kein Geschenk in guten Zeiten. Die Pflicht, allen Menschen Zugang zu Kultur zu ermöglichen, als Künstler*innen und als Publikum, gilt weiter. Wir fordern Teilhabe für alle!

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    Die Lage wird eher schwieriger als einfacher. Aber: Es geht immer weiter! Feministische Rechtspolitik ✊

    Unternehmensseite von Deutscher Juristinnenbund e.V. anzeigen, Grafik

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    Ein sexuell übergriffiger Antifeminist als US-Präsident, eine geplatzte Ampel und weiterhin schwierige Regierungsbildungen in Ostdeutschland. Das sind bittere Zeiten für feministische Jurist*innen. Aber: Je widriger die Umstände, desto mehr ist unser Einsatz gefragt! Wir brauchen immer noch reproduktive Gerechtigkeit, immer noch mehr Schutz vor Gewalt, immer noch ökonomische Gleichberechtigung und vieles mehr. Die Liste unserer Forderungen, die jetzt auch wieder Wahlforderungen sind, ist lang. Ihr findet sie in aller Ausführlichkeit und fortlaufend aktualisiert auf www.djb.de/presse Zusammen stärker! Im frauenpolitischen Interesse freuen wir uns auf weitere gute Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen – mit Deutscher Frauenrat e.V. AWO Bundesverband e.V. DaMigra e.V. LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt Bundesstiftung Gleichstellung Equal Pay Day Deutschland CEDAW-Allianz Deutschland Berliner Erklärung Europäische Bewegung Deutschland e.V. Der Kinderschutzbund Bundesverband Frauenhauskoordinierung e.V. und vielen, vielen anderen. #wegmit218 #GewalthilfegesetzJetzt Zur Pressemitteilung: https://lnkd.in/d_YaEBXM

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    𝗰𝗼𝗻𝘁𝗲𝘅𝘁* 𝗝𝗢𝗨𝗥𝗡𝗔𝗟𝗜𝗦𝗧𝗜𝗦𝗖𝗛𝗘 𝗦𝗢𝗥𝗚𝗙𝗔𝗟𝗧𝗦𝗣𝗙𝗟𝗜𝗖𝗛𝗧 𝘞𝘢𝘴 𝘴𝘪𝘯𝘥 𝘫𝘰𝘶𝘳𝘯𝘢𝘭𝘪𝘴𝘵𝘪𝘴𝘤𝘩𝘦 𝘚𝘰𝘳𝘨𝘧𝘢𝘭𝘵𝘴𝘱𝘧𝘭𝘪𝘤𝘩𝘵𝘦𝘯? Es gibt sogenannte „Sorgfaltspflichten“ für Journalist*innen. Diese ergeben sich aus dem Pressekodex, dem Medienstaatsvertrag oder den Landespressegesetzen.   Diese Pflichten beinhalten zum Beispiel   ▶️ Inhalte vor der Veröffentlichung gründlich auf deren Wahrheitsgehalt zu prüfen, insbesondere durch eigene Überprüfung der Quellen ▶️ Genau zitieren ▶️ Unbestätigte Meldungen, Gerüchte oder Vermutungen als solche erkennbar zu machen ▶️ ggf. eine Stellungnahme einholen 𝘞𝘢𝘴 𝘣𝘦𝘥𝘦𝘶𝘵𝘦𝘵 𝘥𝘪𝘦𝘴 𝘧ü𝘳 𝘗𝘰𝘴𝘵𝘴 𝘢𝘶𝘧 𝘐𝘯𝘴𝘵𝘢𝘨𝘳𝘢𝘮? Die Plattform, auf der journalistische Beiträge veröffentlich werden, macht keinen Unterschied. Journalist*innen und Personen, die sich öffentlich äußern, also ihre Beiträge auf Instagram veröffentlichen, müssen also auch hierbei ihre Sorgfaltspflichten beachten. 𝘞𝘢𝘳𝘶𝘮 𝘨𝘪𝘣𝘵 𝘦𝘴 𝘥𝘪𝘦𝘴𝘦 𝘚𝘰𝘳𝘨𝘧𝘢𝘭𝘵𝘴𝘱𝘧𝘭𝘪𝘤𝘩𝘵𝘦𝘯? Die Sorgfaltspflichten wurden in einer Zeit eingeführt, in der Journalist*innen großen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung hatten: Sie entschieden, welchen Themen sie sich widmen würden, und was sie hierzu berichten würden. Andere Plattformen, über die Informationen mit einer solchen Reichweite verbreitet werden konnten, gab es ansonsten kaum. Es entstand ein „Meinungsbildungsmonopol“. Zudem waren (und sind) die Persönlichkeitsrechte derer zu schützen, über die berichtet wird. 𝘜𝘯𝘥 𝘩𝘦𝘶𝘵𝘦? Dass heute alle Menschen ihre Meinungen und Recherchen mit potenziell großer Reichweite teilen können, ist grundsätzlich eine gute Sache. Für die Gemeinschaft und die Demokratie ist es allerdings eine Herausforderung, dass sich viele Menschen mit großer Reichweite vermeintlich nicht an diese Pflichten halten müssen. Hierdurch kann maßgeblich die Meinungsbildung beeinflusst werden, etwa weil nicht hinreichend überprüfte Meldungen „viral“ gehen und Dritte in ihren Rechtspositionen verletzt werden können. Auch Falschmeldungen können sich schnell verbreiten. 𝘼𝙗𝙚𝙧: Auch Personen, die keine Journalist*innen sind, sich aber öffentlich und mit hoher Reichweite regelmäßig äußern, sind an diese Sorgfaltspflichten gebunden – wenn auch teilweise abgeschwächt. Nach der Veröffentlichung müssen Journalist*innen ggf. für ihre Beiträge „geradestehen“, wenn sie Tatsachen falsch dargestellt haben. Indem sich in den sozialen Medien einen Beitrag schnell löschen lässt oder Follower*innen geblockt werden können, lassen sich diese für die Öffentlichkeit wichtigen Pflichten leichter umgehen. 𝘞𝘢𝘴 𝘵𝘶𝘯? ▶️ Fakten im Zweifel „gegenchecken“ ▶️ Stellungnahme einholen ▶️ Informationen nicht nur über Social Media beziehen ▶️ Algorithmus-Effekte erkennen ▶️ Bilder und Videos verifizieren ▶️ Vorverurteilung meiden ▶️ Kommentare und Reaktionen differenziert betrachten

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    HateAid wehrt sich gegen Verleumdungskampagne HateAid hat vergangene Woche im einstweiligen Rechtsschutz ein Urteil gegen das rechtspopulistische Nachrichtenportal Nius erwirkt. In einem Artikel vom 13.08.2024 hatte Nius falsche Tatsachenbehauptungen über HateAid verbreitet. Das Ziel: In Frage stellen, dass HateAid öffentliche Gelder ordnungsgemäß verwendet. Und: Den Vorwurf verbreiten, HateAid sei nicht parteipolitisch neutral. Ein Gericht hat nun entschieden: Diese falschen Behauptungen muss Nius künftig unterlassen. HateAid sieht sich bereits seit zwei Jahren immer wieder Angriffen ausgesetzt. Sie zielen darauf ab, zu verhindern, dass wir öffentliche Fördergelder für unsere Betroffenenberatung erhalten und Zweifel an unserer Gemeinnützigkeit zu sähen. Denn wenn wir unsere Gemeinnützigkeit verlieren, können wir nicht weitermachen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass wir solche Angriffe einfach ignorieren – auch, wenn das manchmal sehr aufwändig und ermüdend ist. Zwar können wir uns allein wegen der Vielzahl der Angriffe nicht gegen jeden von ihnen juristisch wehren. Zu der Verleumdungskampagne von Nius konnten wir aber nicht schweigen und haben uns in diesem Fall auch entschieden, gerichtlich vorzugehen. In dem Artikel von Nius und auch allgemein mussten wir zuletzt feststellen: Die Geschichten werden immer abenteuerlicher. Wurden in Berichten über HateAid anfangs noch Tatsachen verdreht und über Kausalitäten spekuliert, werden jetzt komplette Sachverhalte erfunden. Solche Kampagnen haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun und sie befriedigen auch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Lügen und gezielte Angriffe auf unsere Arbeit lassen wir uns auch in Zukunft nicht gefallen.   Das geht nur mit dem besten Support: Danke an Verena Haisch für die stets kompetente und besonnene Vertretung und Beratung! Und natürlich auch an alle anderen, die sich mit uns solidarisieren und uns unterstützen.  

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    Justice delayed is justice denied! Bitte lesen 👀

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    ⚖️ Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht | Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes

    Justice delayed is justice denied. Seit mehr als drei Jahren liegen dem #Bundesverfassungsgericht fünf konkrete #Normenkontrollanträge sowie eine #Verfassungsbeschwerde vor, die die Verfassungswidrigkeit des geltenden #Abstammungsrechts betreffen. Das Bundesverfassungsgericht ist bislang nicht tätig geworden. Stattdessen hat der zuständige Richter im Ersten Senat, Prof. Dr. Henning Radtke, jüngst öffentlich verkündet, die Fälle gar nicht entscheiden zu wollen (https://lnkd.in/enHDqHmq). In all der Zeit sind Kinder von Zwei-Mütter-Familien rechtlich weiterhin nicht abgesichert, obwohl das Gesetz gerade in Kindschaftssachen ein Beschleunigungsgebot und möglichst rasche Entscheidungen vorsieht. Weil dieser Zustand für die Familien tagtäglich belastend und nicht länger hinnehmbar ist, haben sie heute einen #Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter des Bundesverfassungsgerichts eingereicht und in 10 Fällen die #Verzögerung ihrer Verfahren gerügt. In der Pressemitteilung der Initiative #Nodoption heißt es dazu: "Seit 2021 liegen sechs Verfahren, die die Verfassungswidrigkeit des geltenden Abstammungsrechts betreffen, unbearbeitet beim Bundesverfassungsgericht. Seither haben Instanzgerichte mehrere weitere Verfahren ausgesetzt. Die Klägerinnen Gesa C. Teichert-Akkermann und Verena Akkermann äußern sich enttäuscht: "Paula hat zwei Mamas. Das ist seit bald fünf Jahren unser Leben und unser Glück. 2021 hat sich das OLG Celle diesem Satz angeschlossen und unsere Klage als Vorlagebeschluss dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Paula war damals ein Jahr alt und wir voller Hoffnung, endlich Recht zu bekommen. Nach über drei Jahren sind wir enttäuscht und desillusioniert, dass der grundgesetzliche Schutz für Ehe und Familie für uns noch immer nicht gilt.“ [...] Während das Bundesverfassungsgericht untätig bleibt, äußerte sich der berichterstattende Richter Prof. Dr. Henning Radtke jüngst öffentlich dahingehend, dass er über die Verfahren überhaupt nicht entscheiden wolle. Er sieht dies als alleinige Aufgabe des Gesetzgebers. Für die Verfassungsbeschwerdeführerinnen Cristin und Catherine sowie ihr inzwischen 4,5-jähriges Kind Mischa begründet das die Sorge vor einer Befangenheit des Richters. Sie haben deshalb einen Befangenheitsantrag gestellt, weil sich der Eindruck aufdrängt, dass das Anliegen von Zwei-Mütter-Familien nicht vorurteilsfrei behandelt wird. „Wir hatten großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts. Es ist für uns nicht verständlich, warum das Gericht die offenkundige Diskriminierung unserer Kinder nicht benennen will“, betonen Cristin G. und Catherine K."

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    Unser neues Büro...somewhere over the rainbow!

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    Der Umzug ist geschafft! Wir sind angekommen und fühlen uns wohl in der Feurigstraße in Schöneberg 🔥 Neue Kanzlei, neues Büro, neues Kapitel! Wir sind voller Energie und Tatendrang, unsere Vision in die Tat umzusetzen. Mit frischen Ideen und vollem Einsatz sind wir für unsere Mandant*innen da! Was unsere Vision ist und warum wir nicht dem status quo entsprechen, könnt ihr auf unserer Internetseite (https://lnkd.in/emYhHMGm) und mehr Content auf unserer Instagram-Seite finden: https://lnkd.in/eeFtThXc Schaut gerne mal bei uns vorbei – digital oder persönlich! 👋

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    DUNKEL RICHTER Rechtsanwältinnen wird zu DUNKEL RICHTER Works! Was das heißt und wie es weiter geht, lest ihr in diesem Post ⬇️ ⬇️ ⬇️

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    Wir haben große Neuigkeiten: Wir brechen auf! Nach wunderbaren und spannenden 3,5 Jahren bei DUNKEL RICHTER Rechtsanwältinnen ist es für uns an der Zeit, neue Wege zu gehen und uns neu zu fokussieren: Neue Herausforderungen, neue Räume, neue Ausrichtung – zwei neue Kanzleien! Ab dem heute wird sich DUNKEL RICHTER verstärkt auf präventive Maßnahmen und Lehrangebote konzentrieren: Workshops, Vorträge & Seminare. Ob Anti-Bias-Training, AGG-Schulungen oder Sensibilisierungsmaßnahmen für Unternehmen – unser umfassendes Angebot findet Ihr auf unserer Website. Darüber hinaus möchten wir unseren weiteren Projekten wie einer Queer Law Clinic, einem gemeinsamen Podcast und verschiedenen Veranstaltungen mehr Raum geben. Die anwaltliche Tätigkeit von DUNKEL RICHTER endet heute, aber wir sind weiterhin für Euch da! Katja und Rebecca gründen jeweils eigene Kanzleien, um Euch mit derselben Leidenschaft, denselben Werten und demselben Engagement zur Seite zu stehen. Rebecca hat die medienrechtliche Kanzlei RICHTER Legal geöffnet. Katja gründete die medienrechtliche Kanzlei DUNKEL Rechtsanwältinnen. Mit dabei: Katrin. Ihr habt die Wahl, welche Kanzlei für Euch die passende ist – und wir freuen uns sehr, wenn Ihr uns auf unseren neuen Wegen begleitet. Für Rückfragen und Gespräche stehen wir Euch natürlich jederzeit zur Verfügung. Wir danken Euch von Herzen für das bisherige Vertrauen und freuen uns sehr auf diesen neuen Abschnitt und auf die weitere Zusammenarbeit – ganz gleich in welcher Form. Herzliche Grüße Eure DUNKEL RICHTERs

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