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Macht es für Dein Start-up Sinn, einen Beirat zu gründen? In der Welt der GmbHs meint der Begriff „#Beirat“ meist ein kleines Gremium (3–9 Mitglieder), das die Interessen der Eigentümer (= Gesellschafter) gegenüber der Geschäftsführung vertritt – ähnlich wie der Aufsichtsrat bei einer Aktiengesellschaft. Denn: Entscheidungen in einem großen Kreis (z.B. bei einer AG mit Hunderttausenden Aktionären oder einer über Generationen vererbten GmbH) sind oft unpraktikabel. Auch Start-ups stehen vor dieser Herausforderung: Bei jeder Finanzierungsrunde verlangen Investoren #Mitbestimmungsrechte – etwa bei der Bestellung von Geschäftsführern, beim Abschluss wichtiger Verträge oder bei Änderungen des Geschäftsmodells. Solche Entscheidungen müssen schnell getroffen werden, was kompliziert wird, wenn der Gesellschafterkreis wächst oder erst weitere #Gremien konsultiert werden müssen. Die Lösung? Ein Beirat! Investoren delegieren häufig ihre #Veto-Rechte an ein solches Gremium, das meist aus drei Mitgliedern besteht, schnell und flexibel (z.B. elektronisch) tagen kann und entscheidungsfähig ist. Dabei verlangen Investoren im Beirat nicht zwingend die Mehrheit, sichern ihrem Vertreter jedoch oft ein Veto-Recht in bestimmten Fragen. Formal werden solche Beiräte in der Satzung verankert und gelten gesellschaftsrechtlich als Organe. Die Mitglieder haften – je nach Satzung – gegenüber den Gesellschaftern für ihre Entscheidungen. Doch es geht auch informeller: Wenn Du großartige, vernetzte und kompetente Persönlichkeiten für Dein Start-up begeistern kannst, lade sie in einen "inoffiziellen Beirat" ein. Ein solches Gremium muss nicht in der Satzung stehen, sondern ist ein regelmäßiges Meeting – nur mit einem klangvollen Namen. Eine Einladung in einen Beirat klingt einfach besser als: „Darf ich Sie ab und zu mal anrufen?“ Wer weiß: Vielleicht gelingt es Dir ja, diese Persönlichkeiten später in den „offiziellen“ Beirat zu holen, der nach der ersten Finanzierungsrunde in der Satzung verankert wird?