🍂 Der Herbst steht vor der Tür! Jetzt ist die perfekte Zeit, um die Finanzen auf den neuesten Stand zu bringen. Wir unterstützen gerne dabei.
Christian Knoppik Steuerberater
Rechtskanzleien
Tradition ist der Grundstein für Wissen. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung!
Info
HERZLICH WILLKOMMEN IN UNSERER KANZLEI! Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum. Von der klassischen Steuerberatung über Lohnbuchhaltung bis hin zur fachlichen Unternehmensberatung. Eine individuelle und persönliche Beratung unserer Mandanten ist uns dabei besonders wichtig. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und stets aktuellstem Wissensstand in Steuersachen sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Gemeinsam mit unseren qualifizierten Mitarbeitern und Kooperationspartnern stehen wir Ihnen bei jedem Anliegen und allen Fragen tatkräftig zur Seite. Bei uns werden Sie umfassend, kompetent und gut betreut. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch. Impressum: www.knoppik.de/impressum Datenschutz: www.knoppik.de/datenschutz
- Website
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- Branche
- Rechtskanzleien
- Größe
- 2–10 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Meschede
- Art
- Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
- Gegründet
- 1959
- Spezialgebiete
- Gründungsberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Unternehmensberatung, Steuern und Sozialversicherung, Spezialthemen, Sanierungsberatung, Erbrecht, Unternehmensnachfolge und Jahresabschluss
Orte
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Primär
15 Le-Puy-Straße
Meschede, 59872, DE
Updates
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Der Bundesfinanzhof/BFH hat in einem aktuellen Beschluss wieder einmal bestätigt, dass die Notwendigkeit eines objektiv sachlichen Zusammenhangs zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags nicht voraussetzt, dass zu diesem Zeitpunkt auch ein Bauvertrag abgeschlossen und die Bauverpflichtung rechtswirksam begründet ist. Lesen Sie hier die Hintergründe dieses neuen Beschlusses.
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Wer als Kind begeistert "Asterix und Obelix" geschaut hat, erinnert sich sicherlich an den Film "Asterix und Kleopatra", in dem der Frondienst eine Rolle spielt. Beim Bau der ägyptischen Pyramiden wurden tausende Bürger zur Arbeit herangezogen – natürlich ohne Bezahlung. Das bedeutet: In den Anfängen der Steuergeschichte wurden Abgaben in Form von Gütern oder Arbeitsleistungen erbracht. Erst mit der Einführung der Geldwirtschaft entwickelte sich ein Besteuerungssystem, das dem heutigen ähnelt. 🤔
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Mit Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V bei der Lohnsteuererhebung für Ehegatten und Lebenspartner ab 2030 kommt die derzeitige Regierung einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nach. Lesen Sie hier, welche Alternativen ab 2030 gelten und warum sich im Ergebnis bei der Höhe der Einkommensteuerbelastung bei Ehegatten und Lebenspartnern nichts ändert.
Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug
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Termine September: 10.9. 📊 Umsatzsteuer mtl. für August bzw. Juli mit Dauerfristverlängerung bei Sondervorauszahlung 1/11 Abschlag Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer für August, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag 13.9. ❗ Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag. Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck. 24.9. 💰 Sozialversicherungsbeiträge September (Abgabe der Beitragsnachweise) 25.9. Zusammenfassende Meldung 26.9. 💰 Sozialversicherungsbeiträge September (Fälligkeit der Beiträge) Anmerkung für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang als geleistet.
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Zum Ausgleich der kalten Progression erhöht der Steuergesetzgeber den Grundfreibetrag für die Einkommensteuer 2025 und verschiebt die einzelnen Tarifstufen nach rechts. Lesen Sie hier, welche Beträge für 2025 voraussichtlich Anwendung finden.
Steuertarif 2025
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Die Bundesregierung hat mit der Postnovelle 2024 das alte Postgesetz aus 1997 geändert und die höchstzulässige Brieflaufzeit von drei auf vier Tage verlängert. Dies hat auch Auswirkungen auf die Bekanntgabefiktionsfristen für Verwaltungsakte im Steuerrecht. Lesen Sie die Details hier:
Zustellung von Verwaltungsakten
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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass zur wirksamen Bekanntgabe von Steuerbescheiden gegenüber Empfangsbevollmächtigten stets der Informationsstand des Finanzamtes im Zeitpunkt der Absendung des Verwaltungsaktes maßgeblich ist. Dadurch kann es auch bei der vormaligen Steuerberaterin bzw. dem vormaligen Steuerberater zu einer wirksamen Zustellung kommen. Lesen Sie die Urteilsgründe hier:
Bekanntgabe bei widerrufener Empfangsvollmacht
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