Immobilien-Abschreibung: Neue Regelungen zur Restnutzungsdauer ❗🏠
Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer, die ihre Objekte vermieten oder gewerblich nutzen, können die #Anschaffungskosten über die #Nutzungsdauer abschreiben. Diese #Abschreibung (AfA) ist ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Planung. Denn durch ein Gutachten, das eine verkürzte Restnutzungsdauer der Immobilie nachweist, lässt sich die Abschreibung deutlich erhöhen – was zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen kann.
📢 Neue Regelungen zur Restnutzungsdauer
Der Gesetzgeber plant nun, die Bedingungen für den Nachweis einer verkürzten #Restnutzungsdauer im Rahmen des #Jahressteuergesetzes 2024 ab 01. Januar 2025 anzupassen.
Welche Auswirkungen die aktuell geplante Gesetzesänderung, die voraussichtlich im November 2024 verabschiedet wird, für Sie als Immobilieninvestorin oder Immobilieninvestor hat, erfahren Sie im ausführlichen Artikel auf unserer Website: https://lnkd.in/drxYWDgT 💻
💡 Unser Berater-Tipp:
Auch wenn es zukünftig deutlich schwieriger wird, eine individuelle Abschreibungsdauer anzusetzen und die gesetzlichen AfA-Sätze an der Tagesordnung sind, ist noch nicht alles verloren. Viele #Immobilien sind heute deutlich mehr wert als noch bei Kaufvertragsabschluss. Wer seine #Steuerlast senken möchte, kann darüber nachdenken, die schlummernden #Wertsteigerungen zu heben. Das geht auch steueroptimiert.
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Wir beraten Sie gerne individuell und entwickeln mit Ihnen die optimale Abschreibungsstrategie für Ihre Immobilie!
#Immobilien #Abschreibung #AfA #Restnutzungsdauer #Steuerberatung