Beitrag von a&o kreston ag

Jährliche MWST-Abrechnung für kleine Unternehmen: Ein Vorteil, den viele nicht kennen! Wusstest du, dass kleinere Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Mehrwertsteuer jährlich abzurechnen, wenn ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 5'005'000 nicht übersteigt? Die jährliche Abrechnung muss mindestens für eine Steuerperiode beibehalten und bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragt werden. Beachte, dass die Genehmigung widerrufen werden kann, wenn Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht vollständig erfüllt werden. Ein Wechsel von der jährlichen zur viertel- oder halbjährlichen Abrechnung ist möglich, jedoch kann der Rückwechsel zur jährlichen Abrechnung erst nach drei Steuerperioden erfolgen. Bei der jährlichen Abrechnung erfolgt die Steuererhebung provisorisch in Raten, basierend auf dem Vorjahresumsatz. Die Fälligkeitstermine entsprechen denen der viertel- und halbjährlichen Abrechnung. Verspätete Zahlungen führen zu Verzugszinsen. Informiere dich und nutze diese Möglichkeit zur Vereinfachung deiner Finanzverwaltung! Mehr dazu in unseren Seminaren: https://lnkd.in/drNnrGBJ #Mehrwertsteuer #MWST #Finanzverwaltung #Kleinunternehmen #Steuererleichterung #Jahresabrechnung #SchweizerUnternehmen #Steueroptimierung #Finanztipps #Unternehmensführung #KMU #Compliance

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