Jährliche MWST-Abrechnung für kleine Unternehmen: Ein Vorteil, den viele nicht kennen! Wusstest du, dass kleinere Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre Mehrwertsteuer jährlich abzurechnen, wenn ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 5'005'000 nicht übersteigt? Die jährliche Abrechnung muss mindestens für eine Steuerperiode beibehalten und bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragt werden. Beachte, dass die Genehmigung widerrufen werden kann, wenn Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht vollständig erfüllt werden. Ein Wechsel von der jährlichen zur viertel- oder halbjährlichen Abrechnung ist möglich, jedoch kann der Rückwechsel zur jährlichen Abrechnung erst nach drei Steuerperioden erfolgen. Bei der jährlichen Abrechnung erfolgt die Steuererhebung provisorisch in Raten, basierend auf dem Vorjahresumsatz. Die Fälligkeitstermine entsprechen denen der viertel- und halbjährlichen Abrechnung. Verspätete Zahlungen führen zu Verzugszinsen. Informiere dich und nutze diese Möglichkeit zur Vereinfachung deiner Finanzverwaltung! Mehr dazu in unseren Seminaren: https://lnkd.in/drNnrGBJ #Mehrwertsteuer #MWST #Finanzverwaltung #Kleinunternehmen #Steuererleichterung #Jahresabrechnung #SchweizerUnternehmen #Steueroptimierung #Finanztipps #Unternehmensführung #KMU #Compliance
Beitrag von a&o kreston ag
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Quitto Blog Woche #10 Wie ist die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz geregelt? 🤔 Der Jahresumsatz ist entscheidend dafür, ob man in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig ist. Liegt dieser über 100'000 CHF, muss sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person mit Inlandsansässigkeit Mehrwertsteuer abrechnen. Firmen mit einem geringeren Jahresumsatz müssen dies nicht tun. Die Rechtsform eines Unternehmens (wie GmbH, AG oder Einzelunternehmen) hat keinen Einfluss auf die Mehrwertsteuerpflicht. https://lnkd.in/dUTppeMm Metrik der Woche: Seit 207 Tagen sind die neuen Mehrwertsteuersätze gültig. #MWTS #Mehrwerssteuer #buchhaltungstool #buchhaltung #selbständig #buchhaltungssoftware
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📈 3 Überraschende Buchhaltungstipps zur Optimierung Ihrer Finanzen und Steuervorteile 💡 1️⃣ **Wechsel zu Ist-Besteuerung für besseren Cashflow**: Wenn Ihr Jahresumsatz unter der gesetzlichen Grenze liegt, können Sie von der Ist-Besteuerung profitieren. Dies bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer erst abführen müssen, wenn Kunden tatsächlich zahlen, anstatt bei Rechnungsstellung. Dies verbessert Ihren Cashflow erheblich, besonders in Zeiten, in denen Zahlungen schleppend eingehen. 2️⃣ **Gezielte Investition vor Jahresende für steuerliche Vorteile**: Investieren Sie strategisch in abschreibungsfähige Güter vor dem Jahresende. Dadurch können Sie Ihren zu versteuernden Gewinn durch zusätzliche Abschreibungen im selben Jahr senken, was Ihnen noch weitere steuerliche Vorteile verschafft. 3️⃣ **Steuerfreie Rückvergütungen durch Genossenschaftsmodelle**: Wenn möglich, treten Sie einer Genossenschaft bei, die in Ihrer Branche tätig ist. Rückvergütungen von Genossenschaften sind oft steuerfrei und ermöglichen es, kostengünstiger auf Waren und Dienstleistungen zuzugreifen, während Sie gleichzeitig Ihre Steuerlast reduzieren.
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💡 3 Nischentipps & Tricks für die Buchhaltung, die Ihnen kaum jemand verraten wird 📊 1️⃣ **Sonderabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)**: Nutzen Sie die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800 Euro netto sofort abzuschreiben. Alternativ können Sie den Sammelposten Ansatz verwenden, um GWG zwischen 250 und 1.000 Euro über fünf Jahre gleichmäßig abzuschreiben. Dies verbessert Ihre Liquidität und reduziert die Steuerlast in Anschaffungsjahren. 2️⃣ **Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte korrekt abwickeln**: Bei Lieferungen innerhalb der EU können Dreiecksgeschäfte steuerliche Vorteile bieten. Stellen Sie sicher, dass Sie die korrekten Rechnungen und Nachweise gemäß Artikel 42 bis 44 der EU Mehrwertsteuersystem-Richtlinie vorlegen. Dies kann Umsatzsteuerbefreiungen ermöglichen und erleichtert den internationalen Warenverkehr. 3️⃣ **Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB)**: Planen Sie größere Investitionen? Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es kleinen und mittleren Unternehmen, bis zu
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💡 3 Nischentipps & Tricks für die Buchhaltung, die Ihnen kaum jemand verraten wird 📊 1️⃣ **Gezielte Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB)**: Kleine und mittlere Unternehmen können bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts drei Jahre im Voraus steuerlich abziehen. Planen Sie Ihre Anschaffungen strategisch und nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Steuerlast in ertragreichen Jahren zu senken und Investitionen besser zu planen. 2️⃣ **Differenzbesteuerung bei gebrauchten Gütern**: Wenn Sie mit gebrauchten Gütern handeln, können Sie die Differenzbesteuerung anwenden. Dabei wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis erhoben, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Das kann Ihre Gewinnmargen erheblich verbessern und Ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. 3️⃣ **Verlustvortrag und Verlustrücktrag optimal nutzen**: Verluste können im Steuerrecht vor- oder rückgetragen werden, um Gewinne aus anderen Jahren auszugleichen. Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen der Verlustrücktrag (zur
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Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf des Schreibens zur Einführung der E-Rechnungspflicht veröffentlicht. Das finale Schreiben soll im 4. Quartal 2024 folgen. In dem Schreiben betont das BMF, dass es keine Übergangsregelung für die Pflicht, E-Rechnungen ab 1.1.2025 empfangen zu können, geben wird. Gleichzeitig stellt es klar, dass eine E-Mail-Adresse 📧 zum Empfang der Rechnungen ausreichend ist. Ebenfalls keine Ausnahmeregelungen wird es bei der Verpflichtung für Unternehmen zur Ausstellung von E-Rechnungen geben. Kurz gesagt: auch Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetz sind betroffen. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfristen wird jedes Unternehmen, das inländische B2B-Umsätze ausführt, E-Rechnungen ausstellen müssen. Das gilt auch für umsatzsteuerpflichtige Vermietungen 🏘. Auch hier sind E-Rechnungen verpflichtend, der Mietvertrag gilt nicht mehr als Dauerrechnung – und das nicht nur für neue, sondern ebenfalls für bestehende Mietverhältnisse. Insgesamt ist die Message also klar: Die E-Rechnung wird flächendeckend eingeführt und erhält Vorrang vor anderen Rechnungsarten. Jetzt gilt es, sich darauf entsprechend vorzubereiten. Wir bei KBHT Audit | Tax | Legal unterstützen gern und helfen bei der Umstellung.
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📊 3 Verborgene Buchhaltungs- und Steuertipps für die Optimierung Ihrer Finanzen 📈 1️⃣ **Steuerfreie Einnahmen durch Nutzung von Bagatellgrenzen**: Oft werden steuerfreie oder -ermäßigte Einnahmen übersehen, wie zum Beispiel die steuerfreie Vermietung von Gegenständen oder Räumlichkeiten, die nicht zum Betriebsvermögen zählen, bis zu bestimmten Bagatellgrenzen. Diese Einnahmen können Ihre Einkünfte steigern, ohne Ihre Steuerlast zu erhöhen, sind jedoch präzise zu planen und zu dokumentieren. 2️⃣ **Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA)**: Insbesondere in Kapitalgesellschaften ist Vorsicht geboten bei Zahlungen oder Leistungen an Gesellschafter, die nicht dem Drittvergleich standhalten. Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen marktüblich sind und dokumentieren Sie alles transparent, um teure steuerliche Nachforderungen zu vermeiden. 3️⃣ **Besserer Cashflow durch Skonto-Optimierung**: Nutzen Sie Skonti bei Lieferanten konsequent, um die Liquidität zu verbessern. Eine systematische Analyse Ihrer Zahlungsmodalitäten kann dazu beitragen, Skonti
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👋🏻 𝗧𝘀𝗰𝗵ü𝘀𝘀 𝗣𝗗𝗙-𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴, 𝘄𝗶𝗹𝗹𝗸𝗼𝗺𝗺𝗲𝗻 𝗘-𝗥𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴! 🧾 Die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen wird sich in den nächsten Jahren dramatisch ändern. Ob Sie wollen oder nicht, Sie müssen sich an die neuen Vorgaben anpassen. Ab dem 𝟭.𝟭.𝟮𝟬𝟮𝟱 müssen Sie E-Rechnungen entgegennehmen und akzeptieren. Aber spätestens ab dem 1.1.2027 müssen Sie Ihre eigenen Ausgangsrechnungen auf die E-Rechnung umstellen. 🙅 In diesen Fällen ist Ihr Unternehmen 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 von der E-Rechnungspflicht betroffen: 1. Ausgenommen von der E-Rechnungspflicht sind Sie nur dann, wenn Sie Leistungen an Privatkunden erbringen. 2. Sie sind ebenfalls von der E-Rechnungspflicht befreit, wenn Sie steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG erbringen. Im Wesentlichen geht es hierbei um Vermittlung von Krediten, ärztliche Heilbehandlungen, Betreuung hilfsbedürftiger Personen und die Lieferung von Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. 3. Erzielen Sie mit Ihrem Unternehmen im Jahr 2026 einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 800.000 €, können Sie auch im Jahr 2027 Papierrechnungen versenden. Wollen Sie in diesen Fällen PDF-Rechnungen versenden, so ist dies nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers zulässig. Die Umsatzgrenze von 800.000 € bemisst sich nach der Kleinunternehmerregelung. Hierbei bleiben bestimmte Umsätze für die Ermittlung des Grenzbetrags außen vor. #ERechnung #Umstellung #Pflicht #Digitalisierung #Unternehmen
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💡 3 Nischentipps & Tricks für die Buchhaltung, die Ihnen kaum jemand verraten wird 📊 1️⃣ **Steuervorteile durch steuerfreie Sachbezüge nutzen**: Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich anzubieten, wie z.B. Gutscheine oder Tankkarten. Diese Sachbezüge sind für Ihre Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken und gleichzeitig Ihr Lohnkostenbudget effizienter nutzen. 2️⃣ **Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Erwerben richtig handhaben**: Wenn Sie Waren aus einem anderen EU-Land beziehen, müssen Sie innergemeinschaftliche Erwerbe in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Achten Sie darauf, die Erwerbsteuer korrekt anzugeben und im gleichen Zug den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dies verhindert doppelte Steuerzahlungen und stellt sicher, dass Ihre Buchhaltung korrekt bleibt. 3️⃣ **Direkte Erfassung von Abschreibungsminderungen**: Investieren Sie in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Nettowert von 800 Euro. Diese können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden
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💡 3 Nischentipps & Tricks für die Buchhaltung, die Ihnen kaum jemand verraten wird 📊 1️⃣ **Planmäßige Abschreibung von Forderungsverlusten**: Nicht jedes Unternehmen weiß, dass Forderungsverluste auch dann steuerlich absetzbar sind, wenn sie nicht uneinbringlich, sondern zweifelhaft sind. Bilden Sie regelmäßig pauschale Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen. Dies hilft Ihnen, die Bilanz zu bereinigen und gleichzeitig die Steuerlast zu reduzieren. 2️⃣ **Steuerliche Vorteile durch Investitionsabzugsbeträge (IAB)**: Viele Unternehmen verpassen die Gelegenheit, Investitionsabzugsbeträge zu nutzen. Durch IAB können bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten von begünstigten Wirtschaftsgütern steuerlich vorgezogen abgesetzt werden, schon bevor die Investition tatsächlich getätigt wird. Dies verbessert Ihre Liquidität und bietet Ihnen Steuervorteile in Jahren mit hohen Gewinnen. 3️⃣ **Liquidität durch fristgerechte Abgabe und Nutzung steuerfreier Rücklagen optimieren**: Nutzen Sie die Möglichkeit steuerfreier Rücklagen und die Verlagerung
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Österreichische Unternehmen, welche in einem anderen EU-Land Vorsteuerbeträge entrichtet haben, können diese bezahlte Vorsteuer bis 30. September des Folgejahres rückerstatten lassen. Die Rückerstattung der Beträge aus 2023 ist deshalb nur noch bis 30.09.2024 möglich (Achtung: Fallfrist!). Die Antragstellung kann für alle EU-Mitgliedstaaten in FinanzOnline durchgeführt werden. Es ist allerdings pro Mitgliedstaat, in welchem Vorsteuer-Beträge angefallen sind, ein eigener Antrag zu stellen, ein Sammelantrag ist damit nicht möglich. Es gilt ein Mindestbetrag von 50 € pro Rückerstattungsantrag. Rechnungen müssen grundsätzlich nicht mehr mit eingereicht werden, können aber im Nachhinein von den ausländischen Finanzbehörden verlangt werden. Good to know: Die Finanzverwaltung Deutschlands verlangt zwingend die Übermittlung der Rechnungen, wenn der Betrag höher als 1.000 € bzw. bei Kraftstoffrechnungen höher als 250 € ist. Werden die Rechnungen nicht beigelegt, wird der Antrag abgelehnt. #gp_steuerberatung #steuerberatung #wirsteuernihresteuern
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