Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein QR Code, der es den Kunden ermöglicht, über dessen Scan Zugriff auf Produktdaten, Datenblätter und Handbücher zu erhalten und über dessen integrierte Nachrichtenfunktion Serviceanfragen, Reklamationen und Anfragen zum Wiederverkauf zu senden. Der DPP ist de facto eine Kundenkarte mit wesentlich erweitertem Funktionsumfang. #produktpass #dpp #kundendienst #nachhaltigkeit
Beitrag von AIRdBASE GmbH
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„GUT FÜR‘S BUSINESS“ VERTRIEBSSCHULUNG FÜR SPARKASSENMITARBEITER Die Business Card One ist eine Kreditkarte der Sparkassen, die sich an Klein- und Mittelständler richtet. Um Sparkassenberater auf die besonderen Leistungen der Business Card One zu schulen und dadurch den Verkauf zu steigern, nutzt PLUSCARD das Dialogbild. Anhand der Muster-Sparkasse werden die Möglichkeiten, wie die Business Card One an den Kunden kommuniziert werden soll, dargestellt. Außerhalb des Instituts lernen wir die vielfältige Welt der Kreditkarte kennen: Kundengruppen, Mehrwerte sowie die Einsatzmöglichkeiten und Vorteile für Gewerbe- und Firmenkunden. Das PLUSCARD Logo dient als Grundsymbol der Bildwelt. Somit lässt sich das Dialogbild in drei Bereiche aufteilen: PLUSCARD als „Backoffice“, die Sparkassen-Filiale als Point of Sale sowie die Kundenwelt. https://lnkd.in/e5QkTzi5 #finanzen #dialogbild #PR #marketing #sales
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LegalScan Live: Werbeaussagen und Produktbeschreibungen in Echtzeit automatisiert prüfen lassen Ab sofort steht unseren Mandanten die neue Komfortfunktion „LegalScan Live“ kostenlos zur Verfügung. Mit "LegalScan Live" können Beschreibungstexte und Werbeaussagen in Verkaufsangeboten in Sekundenschnelle vollautomatisch auf gefährliche Abmahnrisiken geprüft und anhand intuitiver Anleitungen sofort korrigiert werden. Wir zeigen, wie unser neuer Service wirksam vor Abmahnungen schützen kann: https://lnkd.in/dnhhudae
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Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft. Wer ist betroffen? - Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind - Die GPSR ist für Händler, Hersteller und Importeure relevant - Die GPSR gilt für B2B- und B2C-Geschäft Neue Pflichten für Händler - Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache müssen angegeben werden - Hersteller-Angaben bei den Produkten eindeutig und gut sichtbar im Angebot platzieren - Produktidentifikatoren einschließlich einer Abbildung des Produkts sind nötig Weiterführende Infos: https://lnkd.in/e7F7wxUn #GPSR #Ecommerce
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Effizienter und digitaler bei der Legitimation vor Ort! 🪪 Als eine potenzielle Hürde bei der (Neu-)Kundengewinnung ist eine effiziente und schnelle Legitimation ausschlaggebend für das Geschäft der Sparkassen und die Zufriedenheit ihrer Kundinnen und Kunden. Die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG liefert deshalb leistungsstarke und kundenzentrierte Lösungen für Herausforderungen wie diese und arbeitet kontinuierlich daran, den Prozess der digitalen Legitimation in den Filialen zu optimieren. Bereits seit 2018 bietet die S-Markt & Mehrwert den Sparkassen und Verbundpartnern Lösungen zum Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten an. Dabei kann aktuell aus zwei Varianten gewählt werden: Filial-Ident Mobil, per App über mobile Endgeräte in den Filialen, und Filial-Ident Scan, über ein spezielles Lesegerät, das mehr als 2.500 verschiedene Ausweisdokumente aus aller Welt verarbeiten kann. Die Filial-Ident-Produktfamilie bekommt einen Neuzugang: Filial-Ident Multiscan. Damit können zukünftig die Multifunktionsgeräte in den Sparkassen-Filialen genutzt werden, um ihnen maximale Flexibilität beim Legitimationsprozess zu ermöglichen. Filial-Ident ist dabei nicht nur zeitsparend im Vergleich zur manuellen Datenerfassung, es bietet auch eine erhöhte Datenqualität und mehr Sicherheit im Umgang mit einer Vielzahl internationaler Ausweisdokumente, durch integrierte Echtheitsprüfung – für Sparkassen-Kundinnen und Kunden wichtige Benefits! Die über eine Million erfolgreich bei den teilnehmenden Sparkassen durchgeführte Legitimationen im Jahr 2023 bestätigen den Erfolg in diesem Segment. Darauf können S-MM und @DSV-Gruppe wirklich stolz sein! #FilialIdent #Identlösungen #Legitimation #SMarktMehrwert #DSVGruppe
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In der digitalen Welt von heute erwarten Mandanten Schnelligkeit und Effizienz bei der Bereitstellung wichtiger Dokumente. 📄💻 Mit unserer Software DiNo wird die temporäre Bereitstellung von Urkunden und Rechnungen mühelos. Nach der Online-Bereitstellung der RE erhalten Notare und Mandanten überall Zugriff, was zu schnelleren Zahlungen führt. Lassen Sie Verzögerungen hinter sich und erleben Sie, wie unsere GNotDS-konforme Lösung den Unterschied macht. #DiNo #Digitalisierung #Mandantenmanagement
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Zur sittenwidrige vorsätzlichen Schädigung eines Mitbewerbers durch Belastung mit sinnlosen Online-Bestellungen und Retouren OLG Hamm, Urteil vom 16.04.2024, 4 U 151/22 1. Ein Verhalten eines Unternehmers, das darauf abzielt, einen im Internetversandhandel tätigen Mitbewerber systematisch mit der Abwicklung sinnloser Bestellungen und anschließender sinnloser Retourenvorgänge zu belasten und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit und bei Internethandelsplattform-Betreibern durch negative Äußerungen zu schmälern, kann eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung im Sinne des § 826 BGB darstellen. 2. Ist ein Verhalten sowohl als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung als auch als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des UWG anzusehen, gelten für Ansprüche auf der Grundlage von § 826 BGB die Verjährungsregelungen des BGB, namentlich die Regelung in § 195 BGB; diese werden nicht durch die kurzen lauterkeitsrechtlichen Verjährungsfristen nach § 11 Abs. 1 UWG verdrängt. https://lnkd.in/efTt3DJf
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