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Gleichstellungsabrede und die Anwendbarkeit von Tarifverträgen: Eine Gleichstellungsabrede im Sinne einer nur bedingten zeitdynamischen Verweisung auf Tarifverträge setzt voraus, dass die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn bereits im Wortlaut der Klausel („… die aufgrund der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers … geltenden Tarifverträge"“) mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt, dass die ...

Gleichstellungsabrede und die Anwendbarkeit von Tarifverträgen

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