Beitrag von Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV

Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Verwaltungsvermögen? 🅿️ Die Betreuung einer Erbsache, die ein Parkhaus als Teil der Erbmasse beinhaltet, ist wohl für die meisten Kolleginnen und Kollegen die Seltenheit. Dennoch lohnt es sich auch für diejenigen unter Ihnen, die das sog. „Parkhaus-Urteil“ des BFH nicht bereits gespannt erwartet hatten, dieser aktuellen Entscheidung intensivere Beachtung zu schenken. ❗ Hierbei dürfte vor allem die vom BFH zu entscheidende Frage danach, ob ein solches Parkhaus erbschaftsteuerrechtlich begünstigtes Verwaltungsvermögen darstellt, von Interesse sein, da der nun getroffenen Entscheidung (Urt. v. 28.2.2024 – II R 27/21) auch mit Blick auf Beherbergungsbetriebe im Allgemeinen Gültigkeit zukommt – somit beispielsweise auch mit Blick auf Hotels und Campingplätze. ▶️ Den Volltext dieser steuerrechtlich prominenten Entscheidung können Sie in Heft 09 2024 der #ErbR nachlesen (ErbR 2024, 697–700). ▶️ Eine Einordnung der Entscheidung in die Systematik der Begünstigung von Grundvermögen im Betriebsvermögen sowie eine Bewertung der Folgen des Urteils stellt Ihnen Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht Dr. Guido Holler (Dr. Guido H.) in demselben Heft der #ErbR zur Verfügung (ErbR 2024, 680–683). Einen Link zum Volltext der Entscheidung und dem Beitrag von Herrn Dr. Holler finden Sie im ersten Kommentar dieses Posts.

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