Aktuelle Entwicklungen im Europäischen Kartellrecht – Teil 3 – Sportverbände Unsere Beitragsreihe zu den jüngeren Entwicklungen im Europäischen Kartellrecht widmet sich in diesem Beitrag der Marktmacht großer Verbände des professionell ausgeübten Sports. Zwei Entscheidungen des EuGH, International Skating Union (ISU) und European Superleague, könnte über den Einzelfall hinaus noch größere Bedeutung zukommen. In den Entscheidungen des EuGH ging es jeweils um Regelungen der Sportverbände, die die Teilnahme von in diesen Verbänden organisierten Sportlern an nicht genehmigten Wettbewerben sanktionierten. So sollten die Sportler mit der Drohung des Ausschlusses aus sämtlichen Wettbewerben davon abgehalten werden, außerhalb der eigenen Organisation aufzutreten. Beiden Entscheidungen lässt sich entnehmen, dass der EuGH dem Europäischen Kartellrecht eine Schutzdimension für das Entstehen von Wettbewerb zumisst. Das bedeutet, dass mögliche zukünftige Wettbewerber Chancengleichheit im wirtschaftlichen Konkurrenzkampf genießen müssen. Um mehr zum Thema zu erfahren, geht es hier zum ganzen Artikel https://lnkd.in/eWQnniB9 Der Artikel wurde von Xaver Koneberg erstellt
Beitrag von Brandstätter | Rechtsanwaltssozietät - Studio legale associato
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Schritt 2️⃣ auf dem Weg der Professionalisierung der Verbandsstrukturen: ✅ Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einigten sich der DTB und die 17 Landesverbände mit großer Mehrheit auf die Einführung einer nationalen Wettkampfgebühr. 💪 Die Mehreinnahmen machen Tennis in Deutschland fit für die Zukunft. Investiert wird schwerpunktmäßig in Projekte der Nachwuchs- und Spitzensportförderung, der Vereins-, Mitglieder- und Trainerentwicklung sowie der Digitalisierung 💬 Peter Mayer: „Wenn wir aktiv gestalten und auch in Zukunft konkurrenzfähig sein wollen, brauchen wir neben der klassischen Beitragsfinanzierung weitere Finanzierungsoptionen. Nur durch sinnvolle Finanzierungsansätze, die sich am tatsächlichen Bedarf unserer Mitglieder orientieren, schaffen wir Raum, um uns für die Zukunft sportlich erfolgreicher, nachhaltiger, digitaler und damit moderner aufzustellen. Dieser Beschluss ist die Grundlage, um den Tennissport in Deutschland, gemeinsam mit unserer großen und starken Tennisgemeinschaft, in eine moderne Zukunft zu führen.“ #DTBTennis | Dietloff von Arnim | Peter Mayer | Simon Papendorf
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Erfahren Sie, warum die Umsetzung des Sportfördergesetzes und einer deutschen Olympiabewerbung auf sich warten lassen. Lesen Sie, welche Konsequenzen dies für die sportpolitische Reputation Deutschlands haben könnte. Aktuelle Informationen von Stephan Mayer, sportpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. #Innenpolitik #Partei #Politik #Sport #Sportpolitik #Stephan_Mayer
Sportfördergesetz und deutsche Olympiabewerbung: Stillstand bedroht Deutschlands sportpolitische Reputation
nachrichten.ag
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📈 Studie zur Zukunft des Leistungsfußballs weiblich Im Juni diesen Jahres hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Pläne zur Etablierung von Leistungs- bzw. Förderzentren Weiblich in einer Online-Konferenz vorgestellt. Im neuen Konzept werden die Kriterien genannt, mit denen der DFB die Zertifizierung von Vereinen in den beiden Kategorien plant. Es werden zwei Stufen zertifizierter Vereine vorgeschlagen: ⚽ Förderzentrum Weiblich als Eingangsstufe und ⚽ Leistungszentrum Weiblich für den professionellen Bereich Beide Varianten sind mit Anforderungen an Hauptamtlichen-Strukturen und damit zusammenhängenden finanziellem Aufwand der Vereine gebunden. ▶ Mit unserer Umfrage zur "Zukunft Leistungsfußball Weiblich" interessieren wir uns nun für die Einschätzung von Vereinsvertreter:innen zu diesen Plänen des DFB. 📝 Für Vereinsvertreter:innen aus dem weiblichen Fußball ab der Verbandsliga geht es hier zur Online-Umfrage: ✅ https://lnkd.in/eXp-eFQc
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#Sportrecht aktuell – Folge 78 (Fortsetzung der Folge 76) An alle Freundinnen und Freunde des Sportrechts: Die Prüfung der umstrittenen 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt (BKartA) geht in die nächste Runde, wie aus einer Pressemitteilung v. 29.5.2024 hervorgeht. Hierzu folgende Anmerkungen: 1️⃣ Das BKartA stuft die 50+1-Regel im Ausgangspunkt als wettbewerbsbeschränkend gem. Art. 101 Abs. 1 AEUV ein, weil sich sonst eine Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen erübrigen würde. 2️⃣ Das BKartA bewertet die 50+1-Regel als nur bewirkte und nicht bezweckte Wettbewerbsbeschränkung, da sie „nicht aus sich heraus besonders wettbewerbsschädlich im Sinne der Rechtsprechung des EuGH“ sei. Wer diese apodiktisch vorgetragene Rechtsauffassung überprüfen möchte, lese die Ausführungen des Gerichtshofs zu der komplexen Abgrenzungsfrage; vgl. EuGH, 21.12.2023, C-333/21, Rn. 161–170 – European Superleague (jetzt auch in offizieller deutscher Übersetzung); s. auch meine in Folge 76 geäußerten Bedenken. ➡ Übrigens hat das BKartA auch die zentrale TV-Rechtevermarktung nur als bewirkte Wettbewerbsbeschränkung eingestuft, der EuGH hingegen zuletzt aaO. Rn. 230 als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung. 3️⃣ Dass das vom BKartA offensichtlich als legitim eingestufte und mit der 50+1-Regel verfolgte „Ziel der Vereinsprägung“ für eine erfolgreiche Rechtfertigung über den Wouters/Meca-Medina-Test eine „konsistente und einheitliche Anwendung“ der Regel erfordert, war auch schon vor der Urteils-Trilogie des EuGH vom 21.12.2023 bekannt und thematisiert worden; zweifelnd Heermann, Verbandsautonomie im Sport, 2022, Kap. XIII Rn. 292–304 mwN. (https://lnkd.in/d5yt8xYg). 4️⃣ Das BKartA will nun u.a. die bisherige „Lizenzierungspraxis hinsichtlich bestimmter Clubs“ untersuchen. Die 50+1-Regel soll nach Auffassung des BKartA nach „der im deutschen Verbandsfußball gelebten Praxis breiten Bevölkerungskreisen die Möglichkeit [verschaffen], durch eine Mitgliedschaft die Geschicke des Vereins mitzubestimmen.“ Diese Latte liegt durchaus hoch! Eine kurze exemplarische Bestandsaufnahme zur Mitbestimmung der Vereinsmitglieder: ➡ Bayer 04 Leverkusen und VfL Wolfsburg: Fehlanzeige. ➡ RasenBallsport Leipzig: nur für handverlesene Vereinsmitglieder. ➡ FC Bayern München: Den zahlreichen Vereinsmitgliedern fehlte hinsichtlich des umstrittenen Sponsorings für Qatar Airways die Zuständigkeit zur effektiven Mitbestimmung. ➡ Hannover 96: Die Vereinsmitglieder konnten einst die Stellung des Antrags auf Befreiung von der 50+1-Regel durch den seinerzeitigen Vereinspräsidenten M. Kind nach entzogener Zuständigkeit nicht mehr verhindern. ➡ Hertha BSC: „Nach F.A.Z.-Informationen sollen sich die Amerikaner [Anm.: 777 Football Group] mehr als einmal ins operative Geschäft eingemischt und mit Zurückhaltung von Zahlungen gedroht haben, sollten die getroffenen Entscheidungen zu ihrem Missfallen sein.“ (Sebastian Stier, Der Berliner Patient, FAZ v. 27.5.2024, S. 25) #Kartellrecht #DFL #50+1
50+1-Regel – Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung und weitere Verfahrensführung
bundeskartellamt.de
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Artikel vom 06.03.2024 Der Badische Tennisverband (BTV) und der Württembergische Tennis-Bund (WTB) arbeiten an einem gemeinsamen Spielbetrieb. Während die Mannschaftsrunden des BTV aktuell mit rund 5.000 Mannschaften in vier Bezirken und die des WTB mit rund 6.000 Mannschaften in sechs Bezirken stattfinden, sollen diese ab 2026 miteinander verschmelzen. Konkret geht es hierbei zunächst um den Sommerspielbetrieb, die Winterhallenrunden könnten zu einem späteren Zeitpunkt folgen. „Entscheidender Punkt für unseren Entschluss ist die Optimierung der Entfernungen und der Fahrzeiten, die die Mannschaften im Spielbetrieb zurücklegen müssen“, erläutert BTV-Vizepräsident Bernd Greiner. „Die gemeinsame Grenze unserer beiden Landesverbände ist extrem „verwinkelt“. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Vereine vom einen in den anderen Verband wechseln wollten, da so angenehmere Fahrstrecken zustande kämen.“ Wissenschaftliche Analyse unterstützt die Planungen Mit Hilfe der Dualen Hochschule Baden-Württemberg aus Stuttgart wurden beide Verbandsgebiete wissenschaftlich analysiert und eine neue mögliche Zusammensetzung erarbeitet. Diese sieht künftig die Einteilung in acht verschiedene Regionen vor. Für die Ligenstruktur soll es dagegen vor allem in der Spitze nur geringfügige Änderungen geben, zeigt WTB-Vizepräsident und Leiter des Ressorts Wettkampfsport Klaus Berner auf: „Überverbandlich spielen unsere Verbände im Seniorenbereich bereits gemeinsam in der Südwestliga Süd. Die bisherige Württembergliga und die Badenliga könnten darunter in zwei Gruppen eine Baden-Württembergliga bilden. Bei den Aktiven ist die Situation ähnlich: Während der Erste der Württembergliga und der Erste der Badenliga aktuell gegen andere Mannschaften aus dem Gebiet der Regionalliga Südwest einen Aufsteiger ausspielen, wären das im gemeinsamen Spielbetrieb zwei Gruppen einer Baden-Württembergliga. Die jeweils Erstplatzierten könnten dann die Baden-Württembergischen Meister und Aufsteiger gegeneinander ausspielen.“ Weiterlesen auf der WTB-Homepage: https://bit.ly/3Ue9Gs0
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Delegiertenversammlung 2024: Der WTB gibt die Hoffnung nicht auf Die Vergangenheit bremst den WTB trotz enger Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde nach wie vor aus. Die Änderung der Wettspielordnung zum 01.10.2024 wurde beschlossen. Der Kern für die Änderung der Wettspielordnung ist es Optimierungen dahingehend vorzunehmen, den Verband zukunftsfähig zu gestalten und wichtige Synergien zu nutzen. So können Spieler:innen künftig in zwei Mannschaften uneingeschränkt eingesetzt werden und dies sogar in zwei verschiedenen Vereinen. Auch gibt es keine Beschränkungen mehr für Spieler:innen eines Mitgliedslands von Tennis-Europe. Somit können die Vereine noch mehr Möglichkeiten für Ihre Mitglieder zur Teilnahme an den Mannschaftswettbewerben bieten. Einige Fragen gab es dazu seitens der anwesenden Delegierten, Referenten und Ehrenmitglieder, doch unterm Strich wurde für alle Punkte gestimmt. Klaus Berner stand mit Unterstützung der Mitarbeiter des Ressorts III jeder Frage zur Verfügung und somit blieben keine Punkte offen. Mit dem Beschluss zur Änderung der Wettspielordnung seitens des WTB wurde auch der Weg zum gemeinsamen Spielbetrieb mit dem Badischen Tennisverband geebnet. Die beiden Verbände konzentrieren sich dabei auf den Spielbetrieb mit neuen Zuordnungen. Gemeinsamer Spielbetrieb mit Baden und Württemberg ab Sommer 2026 geplant. Weiterlesen auf der WTB-Homepage: https://bit.ly/3wpmDHs
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Training beim Verband und Spiele am Wochenende bei ihrem Verein 🇱🇺 ⚽ 🇱🇺 Luxemburg: 600.000 Einwohner, 45.000 Aktive Spieler, 100 Vereine 🇩🇪 Deutschland: 84.607.016, 2.231.687 Aktive Spieler, 24.154 Vereine 💪 Die besten Jugendspieler in Luxemburg trainieren unter der Woche beim Verband und spielen am Wochenende bei ihren Heimatvereinen. Dieser Ansatz wurde 2001 u. a. von Reinhold Breu aufgebaut und momentan von Cardoni Manuel weitergeführt. Neben den Trainingseinheiten im Mondercange werden auch regelmäßig Leistungsvergleiche gegen ausländische Vereinsmannschaften wie z. B. Gladbach, Mainz, Metz oder Lüttich veranstaltet. Dadurch, dass man weniger Quantität im Land hat, soll u. a. mit dieser Maßnahme die Qualität der verfügbaren Spieler erhöht werden. 5️⃣ Die Tatsache, dass nur ein Spieler des Nationalteams in der heimischen Liga spielt, während die anderen in den Top-5 Ligen im Ausland aktiv sind, spricht für den Erfolg des Konzepts. In den nächsten Tagen spielen die Luxemburger noch um die finale Qualifikation für die Europameisterschaft 2024. Bei erfolgreichem Bestreiten dieser Spiele kann das die erste Teilnahme an einer Europameisterschaft-Endrunde bedeuten. Dann werden die ersten Früchte der Arbeit geerntet und es wird dafür sorgen, die bisherige Arbeit fortzuführen und zu entwickeln. Glaubst du, es ist ein Modell, von dem flächenmäßig kleine Länder mit kurzen Wegen auch profitieren können? #luxemburg #nachwuchs #fußball
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In der heutigen Sportausschusssitzung (19.11.) standen so einige wichtige Punkte neben Themen des Sporthaushalts, der Sportförderung und des Wirtschaftsplans der Sport- und Bäderbetriebe Essen auf der Tagesordnung. Uns beschäftigte die Herstellung der Regionalligatauglichkeit für die Sportanlage Schetters Busch in Essen-Schonnebeck wie auch der Bau und Baubeginn der Trendsportanlage für Jugendliche, der Pacoanlage im Benderpark. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Planung einer neuen Sportarena in Essen war ebenfalls ein wichtiges Thema. Hier soll, so der Gedanke, sowohl die neue Eissporthalle als auch eine Großsporthalle für Sportveranstaltungen mit der Ankersportart Handball sowie generell Ballsportarten entstehen (Jeweils) 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauer soll(en) die Halle(en) fassen. Möglicherweise nutzbar auch für andere Veranstaltungen bei uns in Essen. Die Erstellung der Machbarkeitsstudie haben wir heute beschlossen. Die Planungen können jetzt weitergehen. Des Weiteren läuft das Bewerbungsverfahren des DFB bei der UEFA für die Frauen-EURO 2029 in Deutschland. Essen könnte 2029 einer der Austragungsorte und Host Town sein. Voraussetzung dafür ist aber unter anderem ein Stadion mit mindestens 20.000 Sitzplätzen. Hier käme das Stadion an der Hafenstraße nach Eckenausbau in Betracht. Eine großartige Chance für unsere Stadt. Allerdings müsste hierzu der DFB das Bewerbungsverfahren für die Frauen-EURO 2029 in Deutschland gewinnen und dann bedarf es noch zwei Beschlüssen des Rates der Stadt Essen und der Finalisierung des Eckenausbaus. Das sind nur einige der Themen, mit denen wir uns heute für den Sport in unserer Stadt beschäftigt haben. Sport bewegt.
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Was bringen Olympische Spiele dem Leistungs- und Breitensport im Gastgeberland? Kaum eine Frage wurde mir in den vergangenen Monate öfter gestellt. Oftmals wurde in den Gesprächen der Nutzen der Spiele für den Spitzen- vor allem aber den Breitensport in Frage gestellt. Deshalb hier mal einfach mal ein paar Fakten: Dass sich die Spiele positiv auf den Leistungssport auswirken kann, zeigt sich gerade an den Leistungen der französischen Sportlerinnen und Sportler. Bereits jetzt haben sie elf Medaillen (44 zu 33) mehr gewonnen als bei den Spielen von Tokio 2021. Eine Leistungsexplosion, die sicherlich nicht nur auf den Heimvorteil bei den Spielen, sondern vor allem eine neue, gezielte Sportförderung in Vorbereitung auf die Spiele und eine langfristige Extramotivation für die Athletinnen und Athleten zurückzuführen ist. Hier lohnt sich sicherlich bei Zeiten mal eine genauere Analyse. Viel wichtiger ist aber der Blick an die Basis. Was hat der Breiten- und Schulsport in Paris, in Frankreich von den Spielen? Eine ganze Menge: Während wir in Deutschland der Abschaffung der zweiten Sportstunde oftmals näher sind als der Einführung der dritten, wurden in Vorbereitung auf die Spiele in allen französischen Grundschulen 30 Minuten tägliche (!) Bewegung in den Lehrplan aufgenommen. In einem weiteren Programm bekamen 36.000 Kinder in ganz Frankreich die Möglichkeit zu kostenlosem Schwimmunterricht. Wie gut, dass im Vorfeld der Spiele in Frankreich 275 Schwimmbäder in ländlichen Gegenden neu gebaut wurden. Zudem wurden in ganz Frankreich 5.000 kommunale Sportanlagen neu eröffnet und durch das Programm von Terre de Jeux 4.500 Städte und Regionen inspiriert über 50.000 sportbezogenen Veranstaltungen durchzuführen, um die Teilnahme am Sport im ganzen Land förderte. Insgesamt wurden bislang 47 Millionen Euro zur Unterstützung von Breitensportprojekten ausgeschüttet, von denen fast fünf Millionen Menschen profitierten. Es ist beeindruckend zu sehen, was die Kolleginnen und Kollegen von 2024 für den Sport in allen Bereichen der Gesellschaft auf die Beine gestellt haben. Und Ansporn für uns, es Ihnen auf dem Weg einer Bewerbung gleichzutun und Mehrwerte für alle Bereiche des Sports und der Gesellschaft zu schaffen. https://lnkd.in/eATJKxw5
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#Fußball-EM ⚽ : Wussten Sie, dass sämtliche #Vermarktungsrechte in den Händen der UEFA als Europäischer Fußball-Dachverband liegen? Der Verband hält die #Schutzrechte etwa am offiziellen Emblem, der Marken, am Pokal und Maskottchen Albärt sowie dem offiziellen Slogan der EM, um die kommerzielle Vermarktung an Medien-, Marketing- und Lizenzrechten oder den Rechten an den Eintrittskarten auf Dritte zu erteilen. Nur ausdrücklich genannten Unternehmen, nämlich den offiziellen UEFA-Partnern, UEFA EM-Sponsoren und regional gelisteten Unterstützern ist die Nutzung unter den Bedingungen der UEFA gestattet. Die Benutzung durch sonstige Unternehmer oder Unternehmen kann eine Inanspruchnahme insb wegen #Marken- und #Kennzeichenverletzung zur Folge haben. Unbedingt muss der Eindruck unterlassen werden, dass der Werbende einer der akkreditierten UEFA-Partner, Sponsoren oder sonstigen mit der UEFA in Verbindung stehenden Unternehmen oder Rechteinhaber ist. Das eigene Kreieren oder Herstellen lassen von EM-Logos, EM-Kennzeichen, EM-Aufklebern uva oder aber auch das Veranstalten von Gewinnspielen, welche einen unzulässigen Bezug auf die geschützten Rechte der UEFA vermuten lassen, sollten unterlassen werden. Beispiele, was zulässig ist und was nicht empfohlen wird, nennt die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) auf ihrer Website. Mehr dazu finden Sie in unserem aktuellen Artikel im #Link. #ZumtobelKronbergerRae #eulaw https://lnkd.in/gQ6E7W8n
Fairplay Fußball-EM ´24 – Fairplay Werbung
eulaw.at
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