Beitrag von Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

Bundesrat vergibt die Chance zur Korrektur! Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz der Bundesregierung zur Verbesserung der Krankenhausversorgung (KHVVG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses in Kraft treten zu lassen. Damit ist nach Auffassung der privaten Krankenhausträger eine große Chance vertan, grobe handwerkliche Fehler und die Entmachtung der Bundesländer bei der Krankenhausplanung noch vor Inkrafttreten des KHVVG zu beseitigen. Nun wird es eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung sein müssen, diese Fehler im Rahmen einer Folgegesetzgebung zu korrigieren.   Besonders dringlichen Korrekturbedarf sieht der BDPK in folgenden Bereichen: 1.    Krankenkassen dürfen ab 1. Januar 2027 nur noch die Krankenhausleistungen bezahlen, die gemäß der Leistungsgruppenübersicht des Bundes nach § 135 e SGB V von den Ländern zugeteilt sind. Damit haben die Bundesländer de facto keine Spielräume bei der Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen und bei den Fachkrankenhäusern. 2.    Auch die Mindestvorhaltezahlen konterkarieren den Entscheidungsspielraum der Bundesländer für die Krankenhausplanung. Zudem muss man erhebliche ordnungspolitische Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung anmelden. 3.    Weiterhin ist unerlässlich, dass Bund und Länder eine kostendeckende Betriebs- und Investitionskostenfinanzierung realisieren. Dies ist leider nicht der Fall. Damit tragen Bund und Länder die Hauptverantwortung für das wirtschaftliche Dilemma in den Krankenhäusern. 4.    Sinnvolle und wirksame Anreize für mehr ambulante Versorgung in Krankenhäusern fehlen. Die Krankenhäuser werden zukünftig mit noch mehr Abrechnungsbürokratie rechnen müssen. https://lnkd.in/d5cJRGVP

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Die Würfel sind gefallen. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben das KVVG final beschlossen. Das Ergebnis ist weder optimal noch final. Viele weitere Schritte, Entscheidungen und Regelungen werden folgen. Es wird eine neue Bundesregierung geben und das Gesetz wird sicherlich an der einen oder anderen Stelle optimiert. Richtig ist aber auch: Die strategische Richtung ist vorgegeben und diese wird von ALLEN Akteuren im Grundsatz geteilt. Warten ist keine Option, jedes Haus und jede Region kann und sollte jetzt in den Planungsprozess eintreten. Dabei sollten auch ganz bewusst innovative Ansätze verfolgt werden. Nichts überzeugt mehr, als Anforderungen an die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu formulieren, die aus einer konkreten Konzeption abgeleitet werden. Die echten Innovationen kommen von der Basis – packen wir es an.

Bernhard Wehde

Experte im Sozial- u. Gesundheitswesen

1 Monat

Gesundheits- und Krankenhausversorgung – Oh weh Verlauf und Ergebnis (= durchgewunken) der Bundesratssitzung zur Krankenhausreform von Minister Lauterbach (SPD) werden sehr unangenehme Nachwirkungen haben. Der ignorierte dringende Handlungsbedarf zur konstruktiven Überarbeitung der Reform, bzw. jetzt Neufassung, unter Integration der Forderungen der Fachverbände, wird nun auf die neue Bundesregierung und damit letztlich auf die Wähler verschoben. Alle Wahlberechtigten entscheiden so – was für ein Dilemma -- mit Ihrer Stimme zusätzlich zu den aktuellen elementaren nationalen, gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Kontroversen auch noch über Wohl und Wehe der Zukunft der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Allein aus dem Gesundheitswesen sind dies über 6 Millionen Wähler und die Patienten, ganz besonders im nicht großstädtischen Bereich, werden sich auch informieren welche Parteien ihre Gesundheitsversorgung am glaubwürdigsten sichern. Die in der Gesundheitsversorgung Tätigen können sich auf ihre Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Patienten in sie und ihre Forderungen verlassen. Das heißt allerdings umfassend informieren(!!) und die Gesundheitsversorgung muss zusätzliches Wahlkampfthema werden.

Otto Melchert

Beratung im Gesundheitswesen

1 Monat

Richtig, die vielen handwerklichen Fehler müssen raus Das Bürokratiemonster muss erlegt werden! Das Fachpersonal gehört in die Versorgung und nicht in die vielen Verhandlungs- und Budgetteams. Die Beiträge der Krankenkassen gehören nicht in viele neue Budgetverhandlungsteams. Mehr abgesenkte Hybrid-DRG ersetzen nicht notwendige Integration ambulant/stationär und schaffen keine wohnortnHe Versorgung. Ermächtigungen für sektorübergreifende Einrichtungen und Sicherstellungshäuser sind keine Basis für Business-Cases. Und und..

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