Beitrag von red!del GmbH

Krankenhausreform: Verfassungsklage nicht ausgeschlossen! Die Krankenhausreform stößt in Baden-Württemberg auf erheblichen Widerstand; Gesundheitsminister Manfred Lucha schließt eine Verfassungsklage nicht aus, während Kliniken in Heilbronn-Franken finanzielle Nachteile und mögliche Leistungskürzungen befürchten. Die kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Krankenhausreform sorgt in Baden-Württemberg für erhebliche Bedenken. Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) kritisiert die neuen Vorgaben des Bundes als zu starr und befürchtet finanzielle Nachteile für das Land. Er schließt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus, um die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausstruktur zu klären. Sechs Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, hatten für einen Vermittlungsausschuss gestimmt, um Verbesserungen der Reform zu erreichen, wurden jedoch überstimmt. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) warnt vor möglichen Kürzungen des medizinischen Angebots oder sogar Abteilungs- oder Klinikschließungen, was die Patientenversorgung beeinträchtigen könnte. Kliniken in der Region Heilbronn-Franken, wie die SLK-Kliniken, befürchten eine Verschärfung der finanziellen Probleme durch die Reform und sehen die geplante Vorhaltepauschale kritisch. Das Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall sieht seine Existenz bedroht und fordert eine Krankenhausplanung, die den regionalen Bedarf berücksichtigt. Die Reform sieht vor, dass Kliniken sich auf bestimmte Bereiche spezialisieren und mehr ambulante Behandlungen anbieten sollen, um Kosten zu senken und die Versorgungsqualität zu steigern...

BW-Gesundheitsminister hält Klage für möglich: Das bedeutet die Krankenhausreform für BW

BW-Gesundheitsminister hält Klage für möglich: Das bedeutet die Krankenhausreform für BW

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