Krankenhausreform: Verfassungsklage nicht ausgeschlossen! Die Krankenhausreform stößt in Baden-Württemberg auf erheblichen Widerstand; Gesundheitsminister Manfred Lucha schließt eine Verfassungsklage nicht aus, während Kliniken in Heilbronn-Franken finanzielle Nachteile und mögliche Leistungskürzungen befürchten. Die kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Krankenhausreform sorgt in Baden-Württemberg für erhebliche Bedenken. Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) kritisiert die neuen Vorgaben des Bundes als zu starr und befürchtet finanzielle Nachteile für das Land. Er schließt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus, um die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausstruktur zu klären. Sechs Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, hatten für einen Vermittlungsausschuss gestimmt, um Verbesserungen der Reform zu erreichen, wurden jedoch überstimmt. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) warnt vor möglichen Kürzungen des medizinischen Angebots oder sogar Abteilungs- oder Klinikschließungen, was die Patientenversorgung beeinträchtigen könnte. Kliniken in der Region Heilbronn-Franken, wie die SLK-Kliniken, befürchten eine Verschärfung der finanziellen Probleme durch die Reform und sehen die geplante Vorhaltepauschale kritisch. Das Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall sieht seine Existenz bedroht und fordert eine Krankenhausplanung, die den regionalen Bedarf berücksichtigt. Die Reform sieht vor, dass Kliniken sich auf bestimmte Bereiche spezialisieren und mehr ambulante Behandlungen anbieten sollen, um Kosten zu senken und die Versorgungsqualität zu steigern...
Beitrag von red!del GmbH
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In letzter Zeit war so viel zu tun, dass ich kaum zum Schreiben gekommen bin. Dennoch habe ich es geschafft, meine Wochenendlektüre zu genießen – diesmal zum Thema Krankenhausreform in Deutschland. Die Krankenhausreform ist für mich besonders relevant und spannend, da sie meine Arbeit in naher Zukunft direkt beeinflussen wird. Ziel der Reform ist es, die Effizienz und Qualität der Krankenhäuser zu verbessern, was sowohl für Patienten als auch für das Gesundheitssystem von großer Bedeutung ist. Was ist die Krankenhausreform genau? Die Reform zielt darauf ab, das bisherige Finanzierungssystem der Krankenhäuser grundlegend zu verändern. Anstelle der derzeitigen Fallpauschalen, die Krankenhäuser nur für durchgeführte Behandlungen bezahlen, sollen Vorhaltepauschalen eingeführt werden. Das bedeutet, dass Krankenhäuser dafür vergütet werden, dass sie Betten, Personal und Infrastruktur vorhalten, um jederzeit eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Dies soll insbesondere kleineren Kliniken auf dem Land zugutekommen, die oft mit finanziellen Engpässen zu kämpfen haben und Abteilungen schließen mussten. Durch diese Reform werden nicht nur die finanziellen Grundlagen der Krankenhäuser gestärkt, sondern auch die medizinische Qualität und Erreichbarkeit verbessert. Es wird erwartet, dass diese Änderungen einen positiven Einfluss auf die Patientenversorgung haben, indem sie verhindern, dass wirtschaftliche Zwänge die medizinischen Entscheidungen dominieren. Für alle, die mehr über die Krankenhausreform und ihre Auswirkungen erfahren möchten, hier ein paar empfehlenswerte Artikel: Bundeskabinett beschließt Krankenhausreform - https://lnkd.in/ebrit4dz Krankenhausreform: Das plant Gesundheitsminister Lauterbach - https://lnkd.in/eC4gTC2X Die Krankenhausreform – Was ändert sich? - https://lnkd.in/eiWxgdB4 #Krankenhausreform #Gesundheitssystem #Medizin #Gesundheitswesen #Krankenhaus #Reform #Deutschland
Krankenhausreform
bundesgesundheitsministerium.de
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Lauterbachs Krankenhausreform gefährdet unsere Kliniken - eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung ist überfällig Eine Reform der Krankenhausfinanzierung ist überfällig. Wir müssen unsere Krankenhäuser dringend unterstützen und unsere Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen. Doch die im Oktober beschlossene Lauterbachsche Reform ist hierfür kein geeignetes Instrument, da eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur die Qualität und die Versorgung vor Ort verbessern sollte statt sie zu gefährden. Die durchgedrückte Krankenhausreform ist ein gefährlicher Blindflug und greift tief in die Planungshoheit der Länder ein. Niedersachsen wird dadurch die nötige Flexibilität genommen, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Die bundesweiten Regelungen sind zu starr und verhindern, den spezifischen Anforderungen unserer Krankenhauslandschaft vor Ort gerecht zu werden. Lauterbachs Reform gefährdet die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum massiv. Bei der Finanzierung der Reform macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß, entzieht sich ihrer finanziellen Verantwortung und überlässt die finanzielle Verantwortung weitgehend den Ländern und den Beitragszahlern, was zu einem Anstieg der Krankenkassenbeiträge führen wird. Neue substanzielle Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt. Viele Krankenhäuser haben bereits jetzt massive finanzielle Schwierigkeiten und ohne eine gesicherte Finanzierung drohten Insolvenzen, die die regionale Gesundheitsversorgung nachhaltig schwächen könnte. Deswegen richtet sich besondere Kritik gegen die fehlende Überbrückungsfinanzierung, die unsere Kliniken bis zur Wirkung der Krankenhausreform ab 2027 finanziell entlasten sollte. Ich fordere von unserem niedersächsischen Gesundheitsminister, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um für eine stabile und sichere Krankenhauslandschaft in Niedersachsen zu kämpfen, die wir unseren Kindern und Enkelkindern zumuten können.
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Neben dem #HSK24, der als Kongress wieder der zentrale Treffpunkt der Gesundheitsbranche in Deutschland ist, werden zeitgleich die Weichen für eine neue Krankenhauslandschaft im Bundestag gestellt. Die Pläne von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach werden heute im Bundestag besprochen. Ab 11:40 Uhr kann man das auf dem Link unten live verfolgen. Wenn sich im Vorfeld der Debatte die Protagonisten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. schon medial über entstehende Zusatzkosten streiten, wird der Austausch im Bundestag bestimmt auch sehr spannend. Entschieden wird leider aber wieder nichts: Nach knapp 70-minütiger Debatte ist die Überweisung des Entwurfs an die Ausschüsse vorgesehen. Bei den weiteren Beratungen soll (natürlich) der Gesundheitsausschuss die Federführung übernehmen. Zur Erinnerung: Das „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ soll Anfang 2025 in Kraft treten und die stationäre Versorgung dadurch verbessern, dass jedem Krankenhaus genau definierte Tätigkeitsbereiche mit Vorgaben für Personal und Ausstattung zugewiesen werden. Für diese gelten einheitliche Qualitätsstandards. Zudem soll künftig nicht mehr jede einzelne Krankenhausbehandlung über Pauschalen abgerechnet, sondern ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung bezahlt werden. WISO S.E. Consulting GmbH https://lnkd.in/eytAn3Ze
Deutscher Bundestag - Krankenhausreform wird in erster Lesung beraten
bundestag.de
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Kritik der Länder am KHVVG muss endlich gehört werden Die Stellungnahme der Länder zum Krankenhausverbesserungsgesetz (KHVVG) bestätigt mit deutlichen Worten die Kritik vieler Verbände und Experten am Referentenentwurf des KHVVG. Juristisch nachvollziehbar gehen die Länder von einer Zustimmungspflicht aus. Nachfolgend einige Aussagen aus der Stellungnahme: ➡️Zustimmungspflicht Die Länder gehen gemäß Art. 104a Abs. 4 GG von einer Zustimmungspflicht des Bundesrates aus. ➡️Fehlende Auswirkungsanalyse Bund und die Länder vereinbarten im Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023, dass vor Fertigstellung des Referentenentwurfs eine belastbare Auswirkungsanalyse und eine Folgenabschätzung vorliegen soll. Das ist bisher nicht der Fall. Eine Zustimmung der Länder zum Gesetz erfolgt erst nach Vorlage einer solchen Analyse. ➡️Wirkungen der Vergütungsregelungen nicht absehbar Aus dem Referentenentwurf ist die künftige Ausgestaltung der Vergütungssystematik nicht ersichtlich. Die Auswirkungen auf die Versorgungslandschaft sind nicht absehbar. Besonders die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuser mit bevölkerungsbedingt geringer Fallzahl wird in dem vorliegenden Referentenentwurf nur unzureichend berücksichtigt. Der 20 Prozent Fallkorridor bei der Vorhaltefinanzierung setzt gefährliche Fehl- bzw. Minderanreize. ➡️Entbürokratisierung nicht in Sicht Eine Entbürokratisierung kann durch diese Reform nicht bewirkt werden. Möglichkeiten, Prüfverfahren zu vereinheitlichen, werden nicht genutzt. Etablierte Verfahren der Krankenhausplanung werden nicht berücksichtigt. ➡️Prüfverfahren MD nicht praxistauglich Nicht praxistauglich sind die Fristen und das Verfahren der Prüfungen des Medizinischen Dienstes. ➡️Start erst einmal mit NRW-Leistungsgruppen Die Länder sprechen sich für die Übernahme der NRW-Leistungsgruppensystematik aus. Die angedachten Fristen zur Einführung im KHVVG sind nicht realistisch. Die Länderposition wörtlich: „Die Festlegung neuer Leistungsgruppen bzw. deren Weiterentwicklung darf nicht bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Andernfalls müssen Zuweisungen von Leistungsgruppen bereits nach kürzester Zeit wieder geändert werden. Eine Fortentwicklung darf insoweit erst nach mehreren Jahren Erprobung und einer entsprechenden Evaluation erfolgen.“ ➡️Sektorenübergreifende Versorgung unzureichend gestaltet Die Regelungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen schreiben die Sektorentrennung fort. Das Ambulantisierungspotenzial wird nicht ausgeschöpft. Eine wirtschaftliche Betreibung sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen wird stark bezweifelt. Die fachlich fundierte Stellungnahme der Länder verdeutlicht, der Entwurf des KHVVG muss grundlegend überarbeitet werden. Sollte Herr Prof. Lauterbach die Kritikpunkte weiter ignorieren, riskiert er ein Scheitern seiner Reform! Fotocredits Susann Friedrich Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. #berlin #leipzig #sachsen #krankenhaus #krankenhausreform #krankenhäuser
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Am 15.05.2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform (KHVVG) beschlossen und auch nach mehrmaligem „drüber schlafen“ bleiben aus meiner Sicht drei zentrale Kritikpunkte: 1. Fehlende Finanzierungsbasis Der in den Jahren 2022 und 2023 entstanden Defizitsockel belastet die Kliniken dauerhaft und muss vor dem Einstieg in die Reform ausgeglichen werden. Andernfalls werden sinnvolle Strukturentwicklungen aufgrund der Einführung von Leistungsgruppen durch einen kalten Strukturwandel überlagert und die Versorgung wird schlechter. Die im Gesetzentwurf explizit formulierte Erwartung, dass es ab 2025 relevante Einsparungen im Krankenhausbereich geben soll, ist geradezu absurd. 2. Fachlicher Input wird nicht angenommen Viele ausgewiesene Experten, etwa aus Wissenschaft, Krankenhausverbänden und Landesministerien, haben bereits in der Vergangenheit wichtige Bausteine des Gesetzes analysiert und fundierte Verbesserungsvorschläge gemacht, beispielsweise zu den Wirkmechanismen der aktuell geplanten Vorhaltefinanzierung. Wenn Expertenrat weiterhin ignoriert wird, bekommen wir ein KHVVG nach dem Muster des soeben publizierten Bundes-Klinik-Atlas: Fehlerhaft, irreführend und bürokratisch. 3. Mangelnde Konsensfähigkeit Krankenhauspolitik braucht, insbesondere wenn relevante Strukturveränderungen geplant sind, einen möglichst breiten Grundkonsens zwischen Bund, Ländern, Krankenhäusern und Krankenkassen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, um die Unterstützung der Länder für die Strukturveränderungen zu gewinnen und diese den betroffenen Menschen vor Ort erklären zu können. Ohne diesen Grundkonsens wird die Reform scheitern. Sei es im Gesetzgebungsverfahren oder in der Umsetzung. #BWKG
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Die BKG veröffentlicht zur morgigen traditionellen Mitgliederversammlung wichtige Informationen rund um Fakten und Auswirkungen der Krankenhausreform auf Patient:innen und Kliniken und formuliert den nun zwingend notwendigen Handlungsbedarf auf allen Ebenen ... https://lnkd.in/eX7FNrkr In einem Faktencheck werden u. a. viele Details für Kliniken rund um das KHVVG analysiert und bewertet. Als Handlungsbedarf sieht die BKG folgende drei wesentliche Punkte: - Neue Regierung muss handwerkliche Fehler der Krankenhausreform korrigieren - Bayerns Kliniken schauen nach vorne – wir entwickeln die stationäre Versorgung in Bayern weiter - Raus aus dem Hamsterrad – vermeidbare stationäre Behandlungen senken und notwendige Behandlungen fairer finanzieren
Die Krankenhausreform
bkg-online.de
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Die verbleibenden Spielräume für eine sinnvolle Reform der Krankenhausversorgung in Hessen nutzen Klinikverbund Hessen zur Entscheidung des Bundesrates über das KHVVG Trotz der eindeutigen fachlichen Positionierung des hessischen Gesundheitsministeriums für ein Vermittlungsverfahren hat das Land Hessen sich heute aus koalitionspolitischen Gründen bei der entsprechenden Bundesratsabstimmung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) enthalten und damit den Weg für das Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 frei gemacht. „Unabhängig von der Bewertung dieser Entscheidung müssen wir jetzt die Regelungen des KHVVG hinnehmen und ihre Umsetzung hier in Hessen sinnvoll gestalten, damit die Patientinnen und Patienten auch in Zukunft eine gute, zuverlässige und flächendeckende Krankenhausversorgung in Hessen behalten“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. Es sei allerdings wichtig, dass die zukünftige Bundesregierung die weiter bestehende Kritik aufgreife und einige Regelungen nachbessere, wie es auch in einem Entschließungsantrag des Bundesrats gefordert werde. „Insbesondere müssen die unbedingt notwendigen Veränderungen zur Vorhaltevergütung und zu den neuen bürokratischen Auswüchsen dieses Gesetzes rasch vorgenommen und die Übergangsfinanzierung sinnvoll sichergestellt werden“ betont Neyer. In der aktuellen Form sorge das Gesetz bestenfalls für einen kurzen Aufschub der Insolvenzwelle, die nun nicht im Januar, aber im Laufe des nächsten Jahres die Kliniken erfassen werde. Die Mehrkosten der Inflation würden auch im dritten Jahr noch immer von den Kliniken allein geschultert. #Hessen #KHVVG #Krankenhausplanung #Krankenhausreform #Leistungsgruppen #Versorgungsauftrag #Vorhaltefinanzierung
Die verbleibenden Spielräume für eine sinnvolle Reform der Krankenhausversorgung in Hessen nutzen » medconweb.de - Fachportal Medizincontrolling 2024
medconweb.de
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Bundesrat vergibt die Chance zur Korrektur! Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz der Bundesregierung zur Verbesserung der Krankenhausversorgung (KHVVG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses in Kraft treten zu lassen. Damit ist nach Auffassung der privaten Krankenhausträger eine große Chance vertan, grobe handwerkliche Fehler und die Entmachtung der Bundesländer bei der Krankenhausplanung noch vor Inkrafttreten des KHVVG zu beseitigen. Nun wird es eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung sein müssen, diese Fehler im Rahmen einer Folgegesetzgebung zu korrigieren. Besonders dringlichen Korrekturbedarf sieht der BDPK in folgenden Bereichen: 1. Krankenkassen dürfen ab 1. Januar 2027 nur noch die Krankenhausleistungen bezahlen, die gemäß der Leistungsgruppenübersicht des Bundes nach § 135 e SGB V von den Ländern zugeteilt sind. Damit haben die Bundesländer de facto keine Spielräume bei der Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen und bei den Fachkrankenhäusern. 2. Auch die Mindestvorhaltezahlen konterkarieren den Entscheidungsspielraum der Bundesländer für die Krankenhausplanung. Zudem muss man erhebliche ordnungspolitische Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung anmelden. 3. Weiterhin ist unerlässlich, dass Bund und Länder eine kostendeckende Betriebs- und Investitionskostenfinanzierung realisieren. Dies ist leider nicht der Fall. Damit tragen Bund und Länder die Hauptverantwortung für das wirtschaftliche Dilemma in den Krankenhäusern. 4. Sinnvolle und wirksame Anreize für mehr ambulante Versorgung in Krankenhäusern fehlen. Die Krankenhäuser werden zukünftig mit noch mehr Abrechnungsbürokratie rechnen müssen. https://lnkd.in/d5cJRGVP
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Die Debatte um das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) spaltet die Akteure im Gesundheitswesen. Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss fordert, um Nachbesserungen zu ermöglichen, warnt der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) davor. Der VUD sieht darin das Scheitern der gesamten Krankenhausreform und appelliert an die Bundesländer, das Gesetz im Bundesrat zu dulden und damit zu verabschieden. Ein Verweis an den Vermittlungsausschuss wäre der Tod der Krankenhausreform, wie auch das BMG geäußert hat. "Uns würde dann eine erneute zweijährige Diskussion erwarten, eine Zeit, in der die kalte Liquidation etliche Krankenhäuser erfasst hätte." meint der Generalsekretär der DGCH und schließt sich, wie bereits am 8.11.24 geäußert, der Meinung des VUD und auch der AWMF (11.11.24) an. Der VUD betont, dass ein Strukturwandel dringend erforderlich sei und warnt vor fatalen Folgen, sollte die Reform blockiert werden. Die DKG hingegen kritisiert die Reform als unzureichend und fordert substanzielle Änderungen, um negative Auswirkungen auf die Versorgung zu vermeiden. Genau dies läßt sich durch Verwendung eines den Ländern inzwischen zur Verfügung stehenden Tools zur Auswirkungsanalyse vermeiden. Die Entscheidung im Bundesrat ist entscheidend für die Zukunft einer Vielzahl von Krankenhäusern.
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Bundesgesundheitsminister Lauterbach beim Krankenhausgipfel der DKG: Für jeden etwas dabei, aber keine verlässlichen Zusagen 🏥 Beim gestrigen Krankenhausgipfel der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. hat sich der Bundesgesundheitsminister versöhnlich und gesprächsbereit gegeben. Er will eine Einigung möglichst ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses erreichen. Alle Änderungen müssten bis zur 2./3. Lesung am 18.10.2024 im Bundestag in das Gesetz eingearbeitet sein. Die dringend notwendigen Kompromisse müssten also bis zu diesem Zeitpunkt ausgehandelt sein! Allerdings wurden auch wieder die seit langem bekannten Widersprüche deutlich, wie die folgenden drei Beispiele zeigen: 1️⃣: Auf der einen Seite kann man die Art und Weise, wie der Minister die Zahlungen an die Krankenhäuser in den Jahren 2023 bis 2024 darstellt, nur noch als „kreative Buchführung“ bezeichnen. Er spricht von zweistelligen Euro-Milliardenbeträgen und jeder Außenstehende muss denken: „Denen muss es ja gut gehen“. Auf der anderen Seite erklärt der Minister öffentlich, dass eine Ursache für die aktuellen Finanzprobleme der Krankenhäuser darin liegt, dass nicht alle Kostensteigerungen im Landesbasisfallwert berücksichtigt werden können. (In Baden-Württemberg erwarten 85% der Kliniken Defizite für 2024!) 2️⃣: Der Minister erklärt, dass die Auswirkungsanalyse zum Gesetz selbstverständlich rechtzeitig vorgelegt wird - was aus aus Sicht der Länder und der BWKG Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. eine zwingende Voraussetzung für eine Reform ist! Andererseits räumt der Minister ein, dass es erhebliche Probleme mit dem dafür dringend erforderlichen „Leistungsgruppen-Grouper“ gibt. Nach allem, was über seinen Entwicklungsstand bekannt ist, wäre es unverantwortlich, diesen Grouper zum 30.9.2024 zu veröffentlichen, wie es im Gesetz vorgesehen ist. 3️⃣: Der Minister sieht sich in guten Gesprächen mit den Ländern und den Krankenhäusern und zeichnet ein Bild des guten Austauschs. Tatsächlich sind unsere - wie ich finde - guten Argumente in den vergangenen 1 ½ Jahren überwiegend auf „taube Ohren“ gestoßen. Die Gesprächsatmosphäre wurde zudem immer wieder mit neuen und unbewiesenen Vorwürfen an die Krankenhäuser vergiftet (siehe hierzu den offenen Brief der BWKG: 👉 https://lnkd.in/dGEBh6rQ ❔❕ Wie das noch zu einem guten Ende kommen kann 1. Vor der Reform muss es eine finanzielle Stabilisierung der Krankenhäuser geben - also jetzt! 2. Die Reform muss auf die Elemente reduziert werden, deren Auswirkungen man eindeutig einschätzen kann 3. Sinnvolle finanzielle Anreize zur Unterstützung des Strukturwandels müssen etabliert werden. (Hierzu Artikel in das Krankenhaus 9/2024 👉 https://lnkd.in/dMkMYnXS) #krankenhausgipfel #bwkg #gesundheitspolitik #krankenhausreform
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