Gegenüber der Legal Tribune Online (LTO) habe ich ausgeführt, warum die #Hexenjagd auf die #Sylt-Sänger mit Veröffentlichung von Bild und Name rechtswidrig ist: "Dr. Carsten Brennecke, Presserechtler bei Höcker Rechtsanwälte ist zudem davon überzeugt, dass in der BILD-Berichterstattung eine unzulässige Pranger-Wirkung zu sehen sei. "Das liegt daran, dass die Personen mit Begriffen wie 'Nazi-Schnösel' vorgeführt werden, die Veröffentlichung in der BILD derart reichweitenstark ist, sie zudem verbunden wird mit der Mitteilung des abgekürzten Namens und darüber hinaus steckbriefartig weitere Details aus dem persönlichen Leben der Personen genannt werden." Diese prangerartige Vorführung führe dazu, dass ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten nach § 23 Abs. 2 KUG verletzt werde. Diese Art der Berichterstattung sei daher unzulässig, auch wenn ein zeitgeschichtliches Ereignis bejaht werde. ... Was die Namensnennung angeht, sind sich die Experten einig: Die namentliche Identifikation der abgebildeten Personen ist unzulässig. Das gilt auch für das Teilen und Weiterverbreiten der Namen... Zu berücksichtigen ist laut Brennecke auch, dass die Parolen als Meinungsäußerung in diesem Fall zwar geschmacklos, nach seiner Auffassung aber nicht aber strafbar seien. Denn die Gruppe habe soweit bekannt im eigenen Kreis gefeiert und die Parolen nicht mit Zielrichtung gegenüber Dritten skandiert, diese gegenüber Ausländern aufzuwiegeln. "Umso mehr man – wie im hiesigen Fall – zu dem Ergebnis kommen muss, dass bereits eine Strafbarkeit zweifelhaft ist, umso eher sind eine Bildnisveröffentlichung und eine namentliche Identifikation unzulässig", resümiert Brennecke." https://lnkd.in/eFtyr5wY
Furchtbar, wie hier das Leben von jungen Menschen vernichtet wird, inklusive evtl. Berufschancen. Was ist mit den vielen Süssigkeitenverteilern der Hamasanhängern nach dem 07. Oktober passiert…??? Würde mich mal interessieren, ob sich da die Justiz so reinhängt wie bei den paar Deutschen. Noch peinlicher ist ja der freiwillige Austritt aus dem Schützenverein in Löningen. Wem ist denn damit geholfen? Voll heuchlerisch vom Vorstand und wie allein gelassen die Jugendlichen, die unter Alkohol was falsches gesungen haben. Wenn ich da an meine Jugend denke, wären wir ja voll im Knast gelandet, wenn wir in Pastor‘s Garten ein paar Äpfel „ organisiert“ haben.
Die Aktion ist sicher beschämend und zeugt mal, gelinde gesagt, nicht von gutem Anstand und von vorhandener Intelligenz. Jedoch ist es Ausdruck einer falschen Politik und darum sollte man sich über solche Auswüchse nicht wundern und jetzt überrascht tun. Im Gegenzug. Was ist eigentlich mit den Kalifat Befürwortern passiert. Wie heissen die. Warum gab es keine Bilder. Wurde das Bürgergeld gekürzt oder durften sie in ihre Heimatländer zurückreisen. Die wollten doch Europa für sich beanspruchen, uns vertreiben und haben uns Europäern sogar noch den Tod gewünscht……
Und die, die das Kalifat lauthals fordern sind kein No-Go für unsere Regierung! Finde den Fehler!!!! Die Jungs und Mädels sind verbal sicher übers Ziel hinaus geschossen, die Bestrafung aber auch! Es kam niemand zu schaden, ein Touch to much was da gefordert wird.
Witzig, wie hier wieder "Täter" zu "Opfern" gemacht werden - sorry, aber anders kann man dies nicht bezeichnen - Die Gruppe hat das Grölen der Parolen doch selber aufgenommen und das Video willentlich in Umlauf gebracht. Es ist zudem also nur richtig das diese Personen auch zu Rechenschaft gezogen werden - Lächerlich die Argumentation "Denn die Gruppe habe soweit bekannt im eigenen Kreis gefeiert und die Parolen nicht mit Zielrichtung gegenüber Dritten skandiert," --> deshalb wurde das Video auch von denen selbst verbreitet - also das dann so Hinzustellen, das es ja alles net so schlimm ist und die Hexenjagt völlig gemein ist - das ist wieder Typisch für eine Rechtsverdreher! Ich persönlich finde es super, das einige Unternehmen, sich dazu klar positioniert haben und Mitarbeiter, die an dieser Aktion teilgenommen haben, gekündigt haben, das ist nur eine logische Schlussfolgerung, schließlich reden wie hier nicht von Bagatellfällen!
Was die Persönlichkeitsrechte angeht, bin ich völlig bei Ihnen, da brennen im Anti-AFD-Wahn eine ganze Reihe Sicherungen durch. Was die Einschätzung von Form und Inhalt angeht, bin ich nicht Ihrer Meinung. Diese Parolen als private Geschmacklosigkeit abzutun, halte ich für eine groteske Verharmlosung. Zum einen ist das nicht privat, es wird für die Beteiligten erkennbar gefilmt und es wurde gepostet. Und wer so etwas grölt, tut das nicht aus einer Bierlaune heraus…
Doch der Schaden ist freilich schon angerichtet, von all den "Schützern des Rechtsstaats" und "Hütern der Verfassung". Da peitscht mich der Ekel.
ja genau so wie sie es schreiben sehe ich es auch.. mit meinen 3 Semestern Jura -) In der Tat hatte ich mich gefragt ob es überhaupt strafbar ist in der geschilderten konstellation
When the wind of change blows, some build walls and others windmills
7 MonateWelche Persönlichkeitsrechte sollen hier verletzt worden sein? Die Gruppe Rechtsextremisten hat das Grölen der Parolen doch selber aufgenommen und das Video willentlich in Umlauf gebracht. Also kann es doch nur um die Frage geben, ob diese Verbreitung rechtsextremer Parolen strafbar ist.