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Geschäftsführer bei B&L Management Consulting GmbH / Brand Ambassador bei La Famiglia Nostra Whisky

🚨 BMF veröffentlicht FAQ zur E-Rechnungspflicht 🚨 In den FAQ werden ein paar Fragen behandelt, die uns aus der Praxis in den letzten Monaten immer wieder gestellt wurden. Das betrifft besonders die elektronische Verarbeitung, Kleinunternehmer, Vereine und Barkäufe: 📌 keine Verpflichtung zur elektronischen Verarbeitung E-Rechnungen müssen eine elektronische Verarbeitung ermöglichen, der Empfänger ist jedoch nicht verpflichtet, diese tatsächlich umzusetzen. Elektronische Verarbeitung bleibt optional, sollte aber zur Digitalisierung der Prozesse genutzt werden. 📌 Ausnahmen für Kleinunternehmer und Vereine Gemeinnützige Vereine sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen, sofern sie nicht als umsatzsteuerliche Unternehmer auftreten. Für unternehmerische Tätigkeiten gilt die E-Rechnungspflicht jedoch. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind ebenfalls von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit (sofern die Regelung mit dem Jahressteuergesetz 2024 beschlossen wird), müssen aber E-Rechnungen empfangen können. 📌 Keine Ausnahmen bei Barzahlungen Auch bei geschäftlichen Barzahlungen, z. B. im Restaurant oder Baumarkt, ist für Beträge über 250 Euro eine E-Rechnung erforderlich. Alternativ kann zunächst ein Kassenbeleg erstellt und später eine E-Rechnung nachgereicht werden. Die genaue Vorgehensweise bleibt den Beteiligten überlassen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Regelung in der Praxis umgesetzt werden kann. Quelle: https://lnkd.in/eypVT9QJ ❓ Habt ihr Fragen zur E-Rechnung oder sucht Unterstützung bei der Umsetzung? B&L ist dafür der kompetente Partner! #ERechnung #Digitalisierung #BMF #ERechnungsverpflichtung

Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 - Bundesfinanzministerium - Service

Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 - Bundesfinanzministerium - Service

bundesfinanzministerium.de

Ulrich Schmidt

Papiervermeider - Bessere Prozesse, bessere Umwelt.

3 Wochen

"Kleinunternehmer nach §19 UStG sind ebenfalls von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit, müssen aber E-Rechnungen empfangen können." - gilt, wenn das Jahressteuergesetz 2024 am 22.11. so im Bundesrat verabschiedet wird. Hellseher? 😄

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