Freue mich sehr, die MP’s haben die Anhörung des #Reformstaatsvertrages mit den vier inhaltlichen Säulen zur Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestartet. Die Finanzierungsfragen werden im Oktober auf der #MPK besprochen.
Wir Länder gehen die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter mit großem Engagement an und halten an dem ambitionierten Zeitplan fest“, sagte der Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsident Alexander Schweitzer „Nach Monaten intensiver Arbeit in der Rundfunkkommission liegt nun ein Entwurf vor, der den #ÖRR digitaler und zukunftsfester, aber auch effizienter und sparsamer macht. Ab heute läuft die Online-Anhörung. Die endgültige Entscheidung wird erst nach Auswertung der Anhörung getroffen.
Sachsens MP Kretschmar betonte: „Ziel der Reform ist es, den #ÖRR zu stärken.“ Es sei wichtig, auf Kosten und Effizienz zu achten und durch Regelungen wie das Federführungsprinzip innerhalb der ARD Doppelstrukturen zu vermeiden. Durch die Reformmaßnahmen wolle man die Akzeptanz des ÖRR in der Bevölkerung fördern. „Nur ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der geschätzt wird, wird auch genutzt und kann seiner wichtigen Funktion gerecht werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist immer noch eine Insel der Verlässlichkeit. Das Vertrauen in diese Institution darf nicht verspielt werden“, so MP Kretschmer weiter.
Ich will hinzufügen: Der Entwurf des Reformstaatsvertrags sieht grundlegende Veränderungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Unser Ziel ist es, mit den neuen Regelungen einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. In diesem Sinne wird mit dem vorliegenden Staatsvertrag insbesondere der Auftrag qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt. Zudem soll eine gemeinsame digitale Plattform geschaffen werden. Durch die Verschlankung von Strukturen und die Reduzierung von Hörfunk- und Fernsehangeboten erwarten wir Einspareffekte, die mittel- und langfristig dem gesamten System einschließlich der Finanzierung zugutekommen werden“.
Der Entwurf des #ReformStV steht nun zur öffentlichen Anhörung auf der Website https://lnkd.in/ebnwFdeQ bereit. Stellungnahmen zum Text können hier bis zum 11. Oktober 2024 eingereicht werden. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen soll der Reformstaatsvertrag in der MPK im Oktober beraten werden. Im Anschluss kann die Vorunterrichtung der Landtage erfolgen, die Voraussetzung für die Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erfolgt die Ratifikation durch die Länderparlamente. Danach kann der Staatsvertrag in Kraft treten.
https://lnkd.in/eDpNcX2B
Freier Autor und Kurator
3 MonateWenn ihr schon mal dabei seid... https://innn.it/journalismus?utm_medium=email