Pünktlich zum Wahlkampf flammt wieder die Forderung auf, die „unfaire“ Bevorzugung von Privatpatienten bei Vergabe von Facharztterminen gesetzlich zu unterbinden. Tatsächlich würde sich durch diese Maßnahme die durchschnittliche Wartezeit für Kassenpatienten von 30 Tagen (Erhebung der WELT) lediglich auf 27 Tage verkürzen. Die Handhabe der Ärztinnen und Ärzte Patienten bei 2,3-mal so hoher Vergütung vorzuziehen, ist wirtschaftlich nachhaltig und absolut nachzuvollziehen. Außerdem können durch Mischkalkulationen auch Kassenpatienten von der Existenz der Privatpatienten kalkulieren. So manche Behandlungen sind für sich betrachtet bei Kassenpatienten für die Ärzte ein Zuschussgeschäft. Das Verhalten der Ärztinnen und Ärzte also als „unfair“ zu bezeichnen, ist schlichtweg Blaming und lenkt vom eigentlichen Problem ab – zumal bei medizinischer Dringlichkeit flexibel gehandelt wird. Ein Mehr an Planwirtschaft kann auch nicht die Probleme der Planwirtschaft lösen. Ein Blick nach Großbritannien zeigt, wohin dies führt. Warum fehlt der Mut der zu einer echten Reform und mit mehr Eigenverantwortung, Wahlmöglichkeiten und somit direkter Einflussnahme für Krankenkassen, Versicherte und Ärzte? Das würde Ressourcen besser verteilen, Leistungen passgenauer gestalten und zu einer faireren und wirtschaftlicheren Vergütung der Ärztinnen und Ärzte führen. Gleichzeitig müssen Krankenkassen von sozialen Ausgleichsfunktionen befreit werden, die eigentlich aus Steuermitteln finanziert gehören. Gewinner wären alle! Das Ziel muss sein, dass gesetzlich Versicherte mehr wie Privatpatienten behandelt werden und nicht umgekehrt. https://lnkd.in/egtrpZPE
Beitrag von Christoph Schütte
Relevantere Beiträge
-
Hey Prof. Dr. David Matusiewicz , Eventuell löst sich die Frage nach dem Primärarztmodell oder HZV von allein…. Wie wir alle wissen existiert im KBV Modell die Budgetierung für Hausärzte… (ich spreche von der IST Situation) Diese Budgetierung bleibt egal wieviele Hausärzt:innen in einem Land fehlen…. (In Sachsen fehlen aktuell ca. 23% der Hausärzte zur „Normalversogung“, das sind 380 Hausärzt:innen oder 23%) Wenn nun die andern 77% der Hausärzt:innen diese Versorgung übernehmen, bleibt die Budgetierung bzw. wird das Regelleistungsvolumen gähnend langsam angepasst (Hysterese), was sich wirtschaftlich keine Praxis leisten kann. Den weiterhin praktizierenden Hausärzt:innen bleibt also die Möglichkeit alle „neuen“ Patienten ins HZV/Primärarztsystem einzuschreiben. Der Patient hat dann die „Wahl“: entweder HZV oder gar kein Hausarzt…. Ich will sagen: die weiterhin praktizierenden Hausärzt:innen meiner Generation werden quasi ihre neuen Patienten ins HZV drängen (müssen), wenn Sie in der Lage sind( zB durch digitale Tolls) mehr Patienten pro Quartal zu betreuen als es das RLV vorsieht… 🤷🏼♂️ Egal ob 100 Euro oder gar nichts…
Keynote-Speaker I TEDx I Author & Editor I Dean & Institute Director I LinkedIn Top Voice | Digital Health
Der Nächste bitte! Die Deutschen haben eine sog. „Flatrate-Mentaltät“ hinsichtlich des Zugangs zum Gesundheistwesen. Hier liegen wir mit 9,8 Arzt-Patienten-Kontakten deutlich über dem OECD-Durchschnitt (1). Die so genannte „freie Arztwahl“ ist für viele ein hohes Gut. In anderen Ländern wie in England, kennt man dies dagegen gar nicht. Andererseits sucht ein Patient nicht selten mehrere Haus- und Fachärzte auf, die ähnliche Untersuchungen durchführen (Zweitmeing, Drittmeinung….). Das kostet die Praxen Zeit, verstopft diese für dringendere Fälle und die Krankenkassen Geld. Der Chef der Kassenärzte (KBV) Andreas Gassen will deshalb, dass sich die Patienten von ihrem „Hausarzt“ leiten lassen. Konkret soll der Hausarzt oder der Gynäkologe als Anlaufstelle den Patienten zum Beispiel mit Knieschmerzen zum Orthopäden schicken. Diese #Steuerung solle verhindern, dass Patienten unnötige Termine oder ungeeignete Behandlungen selbst vereinbaren. 100 Euro Rückzahlung soll es für Kassenpatienten geben, wenn sie Termine über EINEN Stammarzt machen. Warum der Vorschlag aus meiner Sicht schwierig ist: ❌ es gibt die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) seit vielen Jahren, doch die wenigsten Versicherten schreiben sich freiwillig da ein, um freiwillig ihren Zugang zu beschränken; eine Durchsetzung durch die damals regierende SPD ist gescheitert ❌ Es würde zu Mitnahmeeffekten derjeniger führen, die es heute schon so praktizieren (Millionen an Steuer- und Beiträggeldern werden hier verschwendet) ohne neuen Mehrwert; Bonus klingt imme gut ähnlich wie Sondervermögen, bedeutet auf der anderen Seite aber Ausgaben bzw. Schulden ❌ Die „Heavyuser“ mit vielen Arztkontakten hingegen, die man einschränken will, werden es wegen 100 Euro Bonus nicht einschränken lassen ❌ Karl Lauterbach wird dieses heiße Eisen nicht anfassen. Der politische Misserfolg der Praxisgebühr (zehn Euro pro Quartal war 2004 eingeführt und 2013 wieder abgeschafft) steckt noch in den Knochen; die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) hatte daraufhin eine geringe Gebühr von z.B. 5 Euro pro Arztbesuch vorgeschlagen - bei jedem Besuch, um ein Hamstern 🐹 von Rezepten etc. zu vermeiden. Das Problem der Verschleppung und damit teureren Krankenhausaufenthalten bliebe Fazit: es gibt viele Ebenen der Steuerung im Gesundheitswesen (Steuerung durch Verbote, Budgets, Anreize etc.) und ja es muss etwas gegen die immer weiter steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen getan werden. Jeder Vorschlag ist willkommen, aber viele greifen teilweise zu kurz. 𝐖𝐚𝐬 𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐭 𝐢𝐡𝐫 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐦 𝟏𝟎𝟎-𝐄𝐮𝐫𝐨-𝐕𝐨𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐠? 1: OECD (2021), Health at a Glance 2021: OECD Indicators, OECD Publishing, Paris.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Als PM einer interdisziplinären ÜBAG, fände ich es gut wenn bereits beim Einlesen der Versichertenkarte bekannt wäre welche Fachrichtungen innerhalb der letzten 6 bis 12 Monate aufgesucht wurden sowie ein Hinweis zu bereits inanspruchgenommenen Vorsorgeleistungen wie z. Bsp. Mutterschaftsvorsorge, Gesundheitsuntersuchung, Aufklärung Darmkrebsvorsorge, Organspende, etc. Die aktuell aufgesuchte Praxis hätte dann zumindest die Option den Patienten auf die Vorbefunde (Ärztehopping) anzusprechen, Arztzeit einzusparen und somit eine leistungsgerechte Entlohnung zu sichern ohne Risiko einzelne Leistungen seitens der KV vollständig gestrichen oder teilweise gekürzt zu bekommen. Dazu müsste die AIS zusammen mit der TI jedoch bereits vor der Quartalsabrechnung eine Art von Datenbereitstellung vorsehen. Ein zurück zur Praxisgebühr egal in jedweder Form ist meiner Meinung nach keine Lösung, diese fördert lediglich den bürokratischen Aufwand bei Praxen und Kassen ohne wirklich Patientenströme zu leiten. Den 100 € Bonus lehne ich aus Gründen der Solidarität den chronisch kranken und zukünftigen Beitragszahlern gegenüber ab.
Keynote-Speaker I TEDx I Author & Editor I Dean & Institute Director I LinkedIn Top Voice | Digital Health
Der Nächste bitte! Die Deutschen haben eine sog. „Flatrate-Mentaltät“ hinsichtlich des Zugangs zum Gesundheistwesen. Hier liegen wir mit 9,8 Arzt-Patienten-Kontakten deutlich über dem OECD-Durchschnitt (1). Die so genannte „freie Arztwahl“ ist für viele ein hohes Gut. In anderen Ländern wie in England, kennt man dies dagegen gar nicht. Andererseits sucht ein Patient nicht selten mehrere Haus- und Fachärzte auf, die ähnliche Untersuchungen durchführen (Zweitmeing, Drittmeinung….). Das kostet die Praxen Zeit, verstopft diese für dringendere Fälle und die Krankenkassen Geld. Der Chef der Kassenärzte (KBV) Andreas Gassen will deshalb, dass sich die Patienten von ihrem „Hausarzt“ leiten lassen. Konkret soll der Hausarzt oder der Gynäkologe als Anlaufstelle den Patienten zum Beispiel mit Knieschmerzen zum Orthopäden schicken. Diese #Steuerung solle verhindern, dass Patienten unnötige Termine oder ungeeignete Behandlungen selbst vereinbaren. 100 Euro Rückzahlung soll es für Kassenpatienten geben, wenn sie Termine über EINEN Stammarzt machen. Warum der Vorschlag aus meiner Sicht schwierig ist: ❌ es gibt die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) seit vielen Jahren, doch die wenigsten Versicherten schreiben sich freiwillig da ein, um freiwillig ihren Zugang zu beschränken; eine Durchsetzung durch die damals regierende SPD ist gescheitert ❌ Es würde zu Mitnahmeeffekten derjeniger führen, die es heute schon so praktizieren (Millionen an Steuer- und Beiträggeldern werden hier verschwendet) ohne neuen Mehrwert; Bonus klingt imme gut ähnlich wie Sondervermögen, bedeutet auf der anderen Seite aber Ausgaben bzw. Schulden ❌ Die „Heavyuser“ mit vielen Arztkontakten hingegen, die man einschränken will, werden es wegen 100 Euro Bonus nicht einschränken lassen ❌ Karl Lauterbach wird dieses heiße Eisen nicht anfassen. Der politische Misserfolg der Praxisgebühr (zehn Euro pro Quartal war 2004 eingeführt und 2013 wieder abgeschafft) steckt noch in den Knochen; die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) hatte daraufhin eine geringe Gebühr von z.B. 5 Euro pro Arztbesuch vorgeschlagen - bei jedem Besuch, um ein Hamstern 🐹 von Rezepten etc. zu vermeiden. Das Problem der Verschleppung und damit teureren Krankenhausaufenthalten bliebe Fazit: es gibt viele Ebenen der Steuerung im Gesundheitswesen (Steuerung durch Verbote, Budgets, Anreize etc.) und ja es muss etwas gegen die immer weiter steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen getan werden. Jeder Vorschlag ist willkommen, aber viele greifen teilweise zu kurz. 𝐖𝐚𝐬 𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐭 𝐢𝐡𝐫 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐦 𝟏𝟎𝟎-𝐄𝐮𝐫𝐨-𝐕𝐨𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐠? 1: OECD (2021), Health at a Glance 2021: OECD Indicators, OECD Publishing, Paris.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Der Nächste bitte! Die Deutschen haben eine sog. „Flatrate-Mentaltät“ hinsichtlich des Zugangs zum Gesundheistwesen. Hier liegen wir mit 9,8 Arzt-Patienten-Kontakten deutlich über dem OECD-Durchschnitt (1). Die so genannte „freie Arztwahl“ ist für viele ein hohes Gut. In anderen Ländern wie in England, kennt man dies dagegen gar nicht. Andererseits sucht ein Patient nicht selten mehrere Haus- und Fachärzte auf, die ähnliche Untersuchungen durchführen (Zweitmeing, Drittmeinung….). Das kostet die Praxen Zeit, verstopft diese für dringendere Fälle und die Krankenkassen Geld. Der Chef der Kassenärzte (KBV) Andreas Gassen will deshalb, dass sich die Patienten von ihrem „Hausarzt“ leiten lassen. Konkret soll der Hausarzt oder der Gynäkologe als Anlaufstelle den Patienten zum Beispiel mit Knieschmerzen zum Orthopäden schicken. Diese #Steuerung solle verhindern, dass Patienten unnötige Termine oder ungeeignete Behandlungen selbst vereinbaren. 100 Euro Rückzahlung soll es für Kassenpatienten geben, wenn sie Termine über EINEN Stammarzt machen. Warum der Vorschlag aus meiner Sicht schwierig ist: ❌ es gibt die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) seit vielen Jahren, doch die wenigsten Versicherten schreiben sich freiwillig da ein, um freiwillig ihren Zugang zu beschränken; eine Durchsetzung durch die damals regierende SPD ist gescheitert ❌ Es würde zu Mitnahmeeffekten derjeniger führen, die es heute schon so praktizieren (Millionen an Steuer- und Beiträggeldern werden hier verschwendet) ohne neuen Mehrwert; Bonus klingt imme gut ähnlich wie Sondervermögen, bedeutet auf der anderen Seite aber Ausgaben bzw. Schulden ❌ Die „Heavyuser“ mit vielen Arztkontakten hingegen, die man einschränken will, werden es wegen 100 Euro Bonus nicht einschränken lassen ❌ Karl Lauterbach wird dieses heiße Eisen nicht anfassen. Der politische Misserfolg der Praxisgebühr (zehn Euro pro Quartal war 2004 eingeführt und 2013 wieder abgeschafft) steckt noch in den Knochen; die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) hatte daraufhin eine geringe Gebühr von z.B. 5 Euro pro Arztbesuch vorgeschlagen - bei jedem Besuch, um ein Hamstern 🐹 von Rezepten etc. zu vermeiden. Das Problem der Verschleppung und damit teureren Krankenhausaufenthalten bliebe Fazit: es gibt viele Ebenen der Steuerung im Gesundheitswesen (Steuerung durch Verbote, Budgets, Anreize etc.) und ja es muss etwas gegen die immer weiter steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen getan werden. Jeder Vorschlag ist willkommen, aber viele greifen teilweise zu kurz. 𝐖𝐚𝐬 𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐭 𝐢𝐡𝐫 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐦 𝟏𝟎𝟎-𝐄𝐮𝐫𝐨-𝐕𝐨𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥𝐚𝐠? 1: OECD (2021), Health at a Glance 2021: OECD Indicators, OECD Publishing, Paris.
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Dem Wunsch/Anliegen von Herrn Wasem kann ich mich nur anschließen. Die Beteiligten/Betroffenen haben das bereits erkannt und wir sind auch schon voll dabei. 👍 Die Vorarbeiten zur Modernisierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nehmen Fahrt auf, wie Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, verkündet. Gemeinsam mit dem PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und der Beihilfe wurde ein wegweisender Entwurf für das Leistungsverzeichnis einer neuen GOÄ erarbeitet. Dieses reflektiert den aktuellen Stand der Medizin und verspricht, die ärztliche Versorgung nachhaltig zu stärken. 💪 Neben dem Leistungsverzeichnis wurden auch betriebswirtschaftlich kalkulierte Preise für alle Leistungen des neuen Gebührenverzeichnisses ermittelt. Der Dialog zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband ist bereits weit fortgeschritten, und ein Endergebnis wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause erwartet. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, unterstützt diesen Weg und betont die gemeinsamen Anstrengungen, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und einen Mechanismus für kontinuierliche Pflege zu etablieren. Sowohl das Leistungsverzeichnis als auch der rechtliche Rahmen sind ausgearbeitet und konsentiert. Jetzt stehen die abschließenden Beratungen in den Gremien bevor. Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, ihren Widerstand gegen die längst überfällige Novellierung aufzugeben und die neue GOÄ auf den Weg zu bringen. Es bleibt spannend, wie sich diese Entwicklungen in der Gesundheitspolitik weiter gestalten werden! 🏥💡 #GOÄ #Gebührenordnung #Gesundheitswesen #Modernisierung #Arzt #Allianzambassadors https://lnkd.in/ed5U6g5r
Gesundheitsökonom Wasem plädiert für GOÄ-Novellierung
aerzteblatt.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
#Arzttermin Das Budget der gesetzlichen Kostenträger für den ambulanten Sektor beträgt pro Jahr 85 bis 90 Mrd Euro. Das Budget der privaten Krankenkassen in diesem Sektor beträgt pro Jahr 15 bis 20 Mrd Euro. Die privaten Krankenversicherungen stellen pro Patient und Jahr mit ca. 1.000 bis 2.500 Euro doppelt so viel Geld 💰 für den ambulanten Sektor zur Verfügung, wie die gesetzlichen Kostenträger mit ca. 500 bis 1.500 Euro. In Deutschland 🇩🇪 sind etwa 12% der Bevolkerung privat krankenversichert. Ca. 5-6 Mio sind als Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst beihilfeberechtigt. Das Inanspruchnahmeverhalten von Beamten bezüglich ambulante Arzttermine ist etwa 1,5 bis 2-mal so hoch wie das der durchschnittlichen Bevölkerung, was sich auch auf die Gesamtzahl der Arztbesuche auswirkt. Beamte nutzen ihren privaten Krankenversicherungsstatus und die Beihilfe intensiver, was zu einer höheren Anzahl an Arztbesuchen führt. Die prozentuale Zahl der Arztbesuche von Beamten an der Gesamtzahl der Arztbesuche in Deutschland könnte etwa 15-20% betragen. Leitende Mitarbeiter der gesetzlichen Kostenträger (z. B. AOK, TK, Barmer) sind in der Regel privat krankenversichert, da ihr Einkommen häufig die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und sie somit die Wahl haben, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert zu bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. In der Praxis wählen viele leitende Angestellte die PKV aufgrund der besseren Leistungen und der flexibleren Bedingungen. Quelle ChatGPT
Ärztl. Leiter Medizincontrolling - Brüderklinikum Julia Lanz | Inhaber medinfoweb.de | 15 Tsd+ Follower:innen
Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe sorgt für Kritik von Krankenkassen, Patientenschützern und der Politik, die eine gerechtere Vergabepraxis fordern.
Zweiklassenmedizin: Forderung nach fairer Terminvergabe
medinfoweb.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Lieber Dr. Jan Ilg, leider sind die von #ChatGPT zusammengewürfelten #Zahlen nicht richtig. Auch die Aussage, dass die leitenden Mitarbeitenden und Vorstände der Kostenträger überwiegend #PKV versichert wären, stimmt so sicher nicht. Was stimmt ist, dass viele freiwillig in der #GKV versichert sind. Übrigens: Sowohl ich, als auch meine selbständige Ehefrau sind freiwillig in der GKV versichert - daher kennen wir den Schmerz der hohen Beiträge sehr gut. Und auch die #Sozialabgaben unserer 350 Mitarbeitenden sehe ich jeden Monat. Also das Grundproblem der Sozialabgabenhöhe ist mir sehr geläufig. Ihren Frust kann ich aber absolut verstehen und teile ihn in vielen Punkten. Die Lösung liegt aber nicht in einem gegenseitigen #Bashing - was unsere #Verbände leider zu wenig verstehen. #IhaveADream: Wir brauchen zuerst gegenseitigen #Respekt vor unserer jeweiligen #Arbeit und dann können wir gemeinsame Schritte in die richtige Richtung gehen. Meinungen? #Arzttermine #AmbulanteVersorgung #Kollaps #Einheitskasse #Staatsmedizin GKV-Spitzenverband BKK Dachverband e.V. PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. AOK-Bundesverband IKK e.V. Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) NAV-Virchow-Bund Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) Hausärztinnen- und Hausärzteverband Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) n-
Ärztl. Leiter Medizincontrolling - Brüderklinikum Julia Lanz | Inhaber medinfoweb.de | 15 Tsd+ Follower:innen
Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe sorgt für Kritik von Krankenkassen, Patientenschützern und der Politik, die eine gerechtere Vergabepraxis fordern.
Zweiklassenmedizin: Forderung nach fairer Terminvergabe
medinfoweb.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Das Ende der Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland ? Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die gesetzlichen Krankenversicherungen fordern, die Bevorzugung von Privatversicherten bei der Terminvergabe in Arztpraxen und damit die "Diskriminierung" von gesetzlich Versicherten zu beenden. Ansicht eine gute Idee - warum das gar nicht so einfach ist, erfahrt Ihr in diesem Beitrag. Aktuell ist es oftmals so, dass bei der Terminvergabe in Arztpraxen gefragt wird, wie der Patient versichert ist. PKV-Versicherte erhalten dann oftmals schneller einen Termin, als ein gesetzlich Versicherter. Natürlich ist das ungerecht und sollte geändert werden. Ein Verbot der Abfrage des Versichertenstatus ändert aber nichts an der generellen Problematik - das wissen natürlich auch der Gesundheitsminister und die Krankenkassen. Nur um das Problem zu lösen, sind mehr als plakative Verbotsforderungen notwendig. Arztpraxen verdienen mit PKV-Versicherten ihr Geld Dazu muss man wissen, dass die Arztpraxen für die Behandlung von PKV-Versicherten höhere Honorare erhalten, als für die gleichen Leistungen bei Kassenpatienten. Das führt dazu, dass PKV-Versicherte in vielen Praxen bevorzugt behandelt werden. Allerdings dient das oftmals nicht dazu den Reichtum des Arztes zu erhöhen, sondern das Überleben der Praxis zu sichern, denn allein mit der Behandlung von Kassenpatienten ist ein wirtschaftlicher Betrieb einer Arztpraxis kaum möglich. Ein Verbot der Bevorzugung von Privatpatienten wird also nicht langen - insgesamt müsste aber das Vergütungssytem im deutschen Gesundheitswesen Grundlegen reformiert werden - ein heißes Eisen, an das sich kein Gesundheitsminister so richtig ran trauen dürfte, weil mit viel Widerstand aus vielen Bereichen zu rechnen ist. Ändern wird sich nicht viel Selbst wenn die Praxis vorab selber nicht nacht dem Versichertenstatus fragen dürfte, kann niemand verhindern, dass der Versicherte selber diese Information kund tut. Die Probleme hier liegen wie schon beschrieben viel tiefer und das wissen auch der Gesundheitsminister und die Krankenkassen. https://lnkd.in/eqPemevb
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Offensichtlich ist ein KI Konzept, dass täglich Interaktionen von Mio Menschen überwacht und mit ihnen interagiert, nicht in der Lage, so einfache Fragen wie: Wie sind leitende Mitarbeiter der gesetzlichen Kostenträger in Deutschland versichert? ohne Unschärfen zu beantworten. Auch habe ich heute bei nochmaligem Versuch - offensichtlich aufgrund neuer Dialoge dazu 😉😎 - auf die gleichen Fragen inhaltlich andere Antworten bekommen als gestern. Damit komme ich zu meiner eigentlichen Überlegung: Sind KI Systeme mit vergleichbaren Algorithmen, die wir jetzt in großem Umfang in der medizinischen Versorgung einsetzten wollen, wirklich schon in der Lage, den Eingangsdialog beim Anruf eines Notfallpatienten, die Eingruppierung von Patienten in der Notaufnahme oder die Erstellung von Konzepten für die Behandlung von schwerstkranken Patienten zu übernehmen? In wessen Verantwortung geschieht das, wenn die ärztliche Kompetenz nicht an erster Stelle steht? Noch kompliziertere Szenarien mag ich mir nichtmal ausdenken!
Ärztl. Leiter Medizincontrolling - Brüderklinikum Julia Lanz | Inhaber medinfoweb.de | 15 Tsd+ Follower:innen
Die Bevorzugung von Privatpatienten bei der Terminvergabe sorgt für Kritik von Krankenkassen, Patientenschützern und der Politik, die eine gerechtere Vergabepraxis fordern.
Zweiklassenmedizin: Forderung nach fairer Terminvergabe
medinfoweb.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
🔍 Update zur GOÄ-Neu: Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) neu wird vertagt! 🩺💼 Die Diskussionen rund um die GOÄ-Neu haben in den letzten Wochen für viel Aufsehen gesorgt. Der Entwurf sollte grundlegende Veränderungen aufzeigen, um die Abrechnung in der medizinischen Versorgung zu modernisieren und transparenter zu gestalten. Jedoch zeigt sich einmal mehr, dass eine Einigung zwischen den Beteiligten nicht kurzfristig möglich ist. Dies ist für viele Ärzte und medizinische Fachkräfte eine enttäuschende Nachricht, da die Unsicherheiten hinsichtlich der Vergütung weiterhin bestehen bleiben. 👉 Was denkt ihr über die Verschiebung der GOÄ-Neu? Welche Erwartungen habt ihr an die kommenden Diskussionen? #GOÄNeu #Gesundheitswesen #Ärzte #Vereinbarkeit #Reform https://lnkd.in/eaYE-qQT
Clearingverfahren zur neuen GOÄ
bundesaerztekammer.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen
-
Die #KBV spricht sich für #Ausfallhonorar|e aus, wenn #Patient|en einem vereinbarten #Arzt|termin unentschuldigt fernbleiben. Der KBV-Vorsitzende fordert gar eine Kostenübernahme durch die #Krankenkasse|n. Der #Gesundheitsminister ist dagegen, appelliert an die Patienten und verweist auf überfüllte Arztpraxen aufgrund eines bürokratischen Honorarsystems und der #Budgetierung. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisiert in diesem Zusammenhang die Präsenzzeiten der Vertragsarztpraxen. Die Gründe für ein Nichterscheinen zu einem Arzttermin können vielfältig sein. Möglicherweise haben die Patienten woanders einen schnelleren Termin bekommen oder ihr Kind wird #krank, man hat einen #Unfall, bekommt einen Migräneanfall oder wird dringend am Arbeitsplatz gebraucht usw. Zwingende Gründe für eine Nichtabsage kann es durchaus ebenfalls geben. Überspitzt formuliert: Wer gerade mit Verdacht auf #Myokardinfarkt im #RTW ins #Krankenhaus gebracht wird, denkt sicher nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Termin bei der Haus|#ärztin. Jedoch sollte ein kurzer Anruf in den meisten Fällen und vom Grundsatz her möglich sein. Dass Terminabsagen so frühzeitig wie möglich erfolgen sollten, damit andere Patienten nachrücken können, sollte im Übrigen selbstverständlich sein. Im Falle einer kurzfristigen krankheitsbedingten Verhinderung, z.B. wenn sich morgens um 09:00 Uhr eine #Migräne ankündigt und der für 11:00 Uhr vorgesehene Termin aus diesem Grund ausfallen muss, ist zwar eine Frühzeitigkeit nicht gewahrt. Es sollte aber zumindest noch ein Anruf in der Arztpraxis möglich sein. Dies setzt allerdings in der Tat die telefonische Erreichbarkeit der Praxis voraus. Warteschleifen helfen da nicht weiter. Ich kenne Praxen, die so überlastet sind, dass ein Durchkommen kaum mehr möglich ist. Und ob eine Absage via Email rechtzeitig gelesen wird? Der Vorschlag der KBV löst bei mir gedanklich Folgefragen aus. Um nur einige zu nennen: Welche Entschuldigungsgründe sollen denn einem Ausfallhonorar entgegenstehen und welche nicht? Soll den Vertragsärzten dabei ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden? Soll den Vertragsärzten (oder den Krankenkassen) etwa auch ein Recht zur Nachprüfung eingeräumt werden? Wer trägt die Kosten - die Patienten oder die Krankenkassen, wie es Herr Gassen geregelt sehen will? Ohne im Einzelnen auf mit diesen Fragen verbundenen Rechtsfragen eingehen zu wollen, könnte eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nach meinem Verständnis aus systemimmanenten Gründen nur dann vorzusehen sein, wenn der Ausfall krankheitsbedingt erfolgt und die Absage krankheitsbedingt nicht möglich war. Wer soll das wann und wie nachprüfen dürfen? Aber vielleicht liege ich mit meinen Gedanken ja auch völlig daneben. https://lnkd.in/eb3XvPG8
Kassenärzte für Strafgebühr bei ungenutzten Arztterminen
tagesschau.de
Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen