Wir wünschen allen schöne Feiertage und eine wundervolle Zeit mit der Familie und den Liebsten 🎄🎁 #dierkespartner #dp #steuerberatung #rechtsberatung #wirtschaftsprüfung #karriere #digitalekanzlei #hamburg
Beitrag von DIERKES PARTNER Hamburg
Relevantere Beiträge
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Rund 1️⃣6️⃣0️⃣ Schwellenwerte soll es im deutschen #Arbeitsrecht geben. Entscheidend ist es nicht unbedingt, alle zu kennen, sondern sensibel für die wesentlichen Kennzahlen zu sein, ab denen eine gesetzliche Regelung Anwendung findet, meinen unsere #Arbeitsrechtsexperten Johann Moritz Leverkühn und Tim Reichelt. Ein paar besonders wichtige und interessante Schwellenwerte haben die beiden im aktuellen #Blogbeitrag zusammengetragen. 👉 https://lnkd.in/eHFDzUcV #dierkespartner #dp #steuerberatung #rechtsberatung #wirtschaftsprüfung #karriere #digitalekanzlei #hamburg
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Warum ist es deiner Meinung nach das Ausüben des Wahlrechtes so wichtig? Wenn du meinen heutigen Blogbeitrag „Darum erwählt euch mit der Stimme dieses Volkes Richter” lesen möchtest, klicke auf den Link: https://lnkd.in/ezUtZ_ig
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Der Nationalrat hat das Einkommensteuergesetz im Bereich Abzugsfähigkeit des Kirchenbeitrages und der Freigrenze von sonstigen Bezügen geändert. Lesen Sie mehr dazu im Folgenden.
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Der Nationalrat hat das Einkommensteuergesetz im Bereich Abzugsfähigkeit des Kirchenbeitrages und der Freigrenze von sonstigen Bezügen geändert. Lesen Sie mehr dazu im Folgenden.
Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen
stb-karl.at
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Das BVerfG hat zum Wahlrecht entschieden. Es braucht keine Überraschungen oder Innovationen aus Karlsruhe, sondern einen realistischen Blick und verlässliche Maßstäbe, findet Thomas Wischmeyer. #beckaktuell #wahlrecht #grundmandatsklausel
Wahlrechtsrealismus aus Karlsruhe
rsw.beck.de
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Der Nationalrat hat das Einkommensteuergesetz im Bereich Abzugsfähigkeit des Kirchenbeitrages und der Freigrenze von sonstigen Bezügen geändert. Lesen Sie mehr dazu im Folgenden.
Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen
tscherne.info
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Der Nationalrat hat das Einkommensteuergesetz im Bereich Abzugsfähigkeit des Kirchenbeitrages und der Freigrenze von sonstigen Bezügen geändert. Lesen Sie mehr dazu im Folgenden.
Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen
mooreskz.at
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Darf der Wahlvorstand bei Betriebsratswahlen den Wahlberechtigten, von denen er weiß, dass diese im Wahlzeitraum aufgrund mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb sind, unaufgefordert die Unterlagen für eine Briefwahl zusenden? Mit dieser Frage hat sich das BAG aktuell beschäftigt. Mehr erfahren: https://bit.ly/3YHUUNB Immer auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie jetzt den ESV Newsletter Recht https://lnkd.in/eUEdusye #ESV #ErichSchmidtVerlag #Recht #Betriebsratswahl #Briefwahl #Homeoffice #Kurzarbeit #Wahlordnung #BAG #Wahlvorstand #Arbeitsrecht #Wahlanfechtung #Betriebsverfassungsgesetz
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Off-Topic vor dem Wochenende - Wie beschäftige ich den Verfassungsgerichtshof? Aber nur kurz. 2 x How not to do Wahlanfechtung in Ö In Österreich soll es ja vorkommen, dass eine Wahl wiederholt werden muss (siehe Bundespräsidentenwahl 2016). Aber dafür muss es halt auch einen guten Grund geben – und richtig machen sollte man es auch: Fall 1 – Nicht jeder kann eine Wahl anfechten (https://lnkd.in/eYDniZwj): Die anfechtungswerbende Wählergruppe legte für die Wahl zum Europäischen Parlament 2024 einen Wahlvorschlag mit ganzen 6️⃣ (statt den grundsätzlich benötigten 2.600) Unterstützungserklärungen vor. Die Bundeswahlbehörde weist das – natürlich – zurück. Die anfechtende Wählergruppe möchte (in eventu) das gesamte Wahlverfahren für nichtig erklärt haben. Verfassungsgerichtshof: „6. Da die anfechtungswerbende Wählergruppe somit – mangels Beibringung von 2.600 Unterstützungserklärungen – keinen dem Gesetz entsprechenden Wahlvorschlag vorgelegt hat, hat die Bundeswahlbehörde den Wahlvorschlag … zu Recht zurückgewiesen und nicht veröffentlicht. 7. Da der Wahlvorschlag der anfechtungswerbenden Wählergruppe zu Recht nicht veröffentlicht wurde, ist die Anfechtung mangels Legitimation zurückzuweisen (…).“ Fall 2 – Was genau wollt ihr? (https://lnkd.in/eJSMNqz4) „Mit … ausdrücklich als "Wahlanfechtung" bezeichneter Eingabe ficht die anfechtungswerbende Wählergruppe die Wahl … an. …. Die Anfechtung stützt sich ohne nähere Begründung auf das "gleiche Wahlrecht" und nennt als "[r]elevante Paragraphen […] unter anderem, aber vermutlich nicht ausschließlich: Art141 B-VG, Art26 B-VG; Art18 StGG; Art60, 95, 117 B-VG; Art7 B-VG, Art2 StGG; Art83 Abs2 B-VG; Artikel 1 EMRK". Ein Aufhebungsbegehren enthält die Anfechtung nicht.“ „Die vorliegende Anfechtung … erschöpft sich … in einer Aufzählung von als relevant erachteten Verfassungsbestimmungen, ohne jedoch in irgendeiner Form darzulegen, inwiefern diese auf Grund welchen Sachverhaltes verletzt worden seien bzw aus welchen konkreten Gründen das Wahlverfahren rechtswidrig gewesen sei. … Außerdem enthält die Anfechtung keinen Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens oder eines bestimmten Teiles desselben, sondern lediglich den Antrag, "dass die Sache öffentlich verhandelt wird", und die nicht näher konkretisierte Forderung nach einer "umfangreiche[n] Abarbeitung"…“ Schönes Wochenende!
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🗳 𝐃𝐞𝐫 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐭𝐚𝐠 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐫 𝐧ä𝐜𝐡𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐭𝐚𝐠𝐬𝐰𝐚𝐡𝐥 𝐤𝐥𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 – 𝐚𝐮𝐟 𝐠𝐞𝐧𝐚𝐮 𝟔𝟑𝟎 𝐌𝐢𝐭𝐠𝐥𝐢𝐞𝐝𝐞𝐫. ⚖ Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Wesentlichen die Wahlrechtsreform der Berliner Ampel-Koalition bestätigt. Damit steht endlich wieder vor der Wahl fest, wie viele Abgeordnete dem Deutschen Bundestag nach der Wahl angehören❗ Das Bundesverfassungsgericht hat den wesentlichen Kernpunkt der Wahlrechtsreform, die 𝐄𝐢𝐧𝐟ü𝐡𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐙𝐰𝐞𝐢𝐭𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐞𝐧𝐝𝐞𝐜𝐤𝐮𝐧𝐠, bestätigt. Das sogenannte Zweitstimmendeckungsverfahren (Direktmandate werden nur zugeteilt, wenn es ausreichend Zweitstimmen dafür gibt) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Verfahren wahrt die ✔ Gleichheit, ✔ Unmittelbarkeit und ✔ Chancengleichheit der Wahl. 📢 𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Das Verfahren verletzt auch kein Gebot der Regionalisierung oder der Wahlkreisrepräsentation. Die Auffassung, das Wahlrecht folge dem Gedanken der Wahlkreisrepräsentation, geht an den Regelungen des bisherigen Wahlrechts vorbei. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Kernkritik am Grundprinzip der Wahlrechtsreform vollständig zurückgewiesen und mit politischen Mythen wie dem vermeintlich besonderen Status von mit Erststimmen gewählten Abgeordneten aufgeräumt. Soweit das Bundesverfassungsgericht die Ausgestaltung der Sperrklausel, also die Abschaffung der Grundmandatsklausel, nicht als verfassungskonform ansieht, weil sie nicht in vollem Umfang erforderlich sei, um die Funktionsbedingungen des Bundestages zu sichern, muss sich der Gesetzgeber mit der Frage erneut beschäftigen. Die Argumentation des Gerichts dazu ist aus meiner Sicht schlüssig und gut nachvollziehbar. Das Bundesverfassungsgericht hierzu ausgeführt, dass das Wahlrecht die besondere Situation der Unionsparteien / Unionsfraktion nicht hinreichend abbildet, die seit langem eine gemeinsame Fraktion bilden, keinen Wettbewerb untereinander führen und ein gemeinsames Wahlprogramm aufweisen. 𝐏𝐞𝐫𝐬ö𝐧𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐀𝐧𝐦𝐞𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠: ➡ Die Schärfe der Diskussion um das Wahlrecht hat der 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐃𝐢𝐬𝐤𝐮𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧𝐬𝐤𝐮𝐥𝐭𝐮𝐫 in Deutschland geschadet. Mangelnde Kompromissbereitschaft auf mehreren Seiten und persönliche Vorwürfe haben der Sache nicht gutgetan. ➡ Die Fraktionen im nächsten Deutschen Bundestag sind daher gut beraten, hier einen Weg der Befriedung einzuschlagen. Ich persönlich halte es für sinnvoll über die Wahlrechtsgrundsätze hinaus weitere 𝐆𝐫𝐮𝐧𝐝𝐩𝐫𝐢𝐧𝐳𝐢𝐩𝐢𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐖𝐚𝐡𝐥𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬 𝐢𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐆𝐫𝐮𝐧𝐝𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳 zu schreiben – wie das in anderen Ländern (z.B. der Schweiz) bereits der Fall ist. Dazu gehören meines Erachtens insbesondere die Größe des Parlaments, das Grundprinzip eines Verhältniswahlrechtes und die Frage des Bestehens und der Ausgestaltung von Wahlkreisen in das Grundgesetz.
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