Das BVerfG hat zum Wahlrecht entschieden. Es braucht keine Überraschungen oder Innovationen aus Karlsruhe, sondern einen realistischen Blick und verlässliche Maßstäbe, findet Thomas Wischmeyer. #beckaktuell #wahlrecht #grundmandatsklausel
Beitrag von Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG
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Wie geht es nach dem Urteil über die Wahlrechtsreform 🗳️ weiter? Mit dieser Frage beschäftige ich mich in einem Gastbeitrag im Einspruch der Frankfurter Allgemeine Zeitung. 📲 Dabei konzentriere ich mich auf den Regelungsbedarf, der beim Wahlrecht auch beim vorläufigen oder gar dauerhaften Bestand der Reform aufgrund und auch ungeachtet des Urteils besteht: Erstens die verfassungskonforme Ausgestaltung der 5 %-Sperrklausel, zweitens der Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Bundestagswahl 2029 und drittens der bessere Schutz des Wahlrechts im Grundgesetz. 🔗 https://lnkd.in/eNCBhr2R
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🗳 𝐃𝐞𝐫 𝐃𝐞𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐭𝐚𝐠 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐫 𝐧ä𝐜𝐡𝐬𝐭𝐞𝐧 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐭𝐚𝐠𝐬𝐰𝐚𝐡𝐥 𝐤𝐥𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 – 𝐚𝐮𝐟 𝐠𝐞𝐧𝐚𝐮 𝟔𝟑𝟎 𝐌𝐢𝐭𝐠𝐥𝐢𝐞𝐝𝐞𝐫. ⚖ Das Bundesverfassungsgericht hat heute im Wesentlichen die Wahlrechtsreform der Berliner Ampel-Koalition bestätigt. Damit steht endlich wieder vor der Wahl fest, wie viele Abgeordnete dem Deutschen Bundestag nach der Wahl angehören❗ Das Bundesverfassungsgericht hat den wesentlichen Kernpunkt der Wahlrechtsreform, die 𝐄𝐢𝐧𝐟ü𝐡𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐙𝐰𝐞𝐢𝐭𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐞𝐧𝐝𝐞𝐜𝐤𝐮𝐧𝐠, bestätigt. Das sogenannte Zweitstimmendeckungsverfahren (Direktmandate werden nur zugeteilt, wenn es ausreichend Zweitstimmen dafür gibt) ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Verfahren wahrt die ✔ Gleichheit, ✔ Unmittelbarkeit und ✔ Chancengleichheit der Wahl. 📢 𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Das Verfahren verletzt auch kein Gebot der Regionalisierung oder der Wahlkreisrepräsentation. Die Auffassung, das Wahlrecht folge dem Gedanken der Wahlkreisrepräsentation, geht an den Regelungen des bisherigen Wahlrechts vorbei. Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Kernkritik am Grundprinzip der Wahlrechtsreform vollständig zurückgewiesen und mit politischen Mythen wie dem vermeintlich besonderen Status von mit Erststimmen gewählten Abgeordneten aufgeräumt. Soweit das Bundesverfassungsgericht die Ausgestaltung der Sperrklausel, also die Abschaffung der Grundmandatsklausel, nicht als verfassungskonform ansieht, weil sie nicht in vollem Umfang erforderlich sei, um die Funktionsbedingungen des Bundestages zu sichern, muss sich der Gesetzgeber mit der Frage erneut beschäftigen. Die Argumentation des Gerichts dazu ist aus meiner Sicht schlüssig und gut nachvollziehbar. Das Bundesverfassungsgericht hierzu ausgeführt, dass das Wahlrecht die besondere Situation der Unionsparteien / Unionsfraktion nicht hinreichend abbildet, die seit langem eine gemeinsame Fraktion bilden, keinen Wettbewerb untereinander führen und ein gemeinsames Wahlprogramm aufweisen. 𝐏𝐞𝐫𝐬ö𝐧𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐀𝐧𝐦𝐞𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠: ➡ Die Schärfe der Diskussion um das Wahlrecht hat der 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐃𝐢𝐬𝐤𝐮𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧𝐬𝐤𝐮𝐥𝐭𝐮𝐫 in Deutschland geschadet. Mangelnde Kompromissbereitschaft auf mehreren Seiten und persönliche Vorwürfe haben der Sache nicht gutgetan. ➡ Die Fraktionen im nächsten Deutschen Bundestag sind daher gut beraten, hier einen Weg der Befriedung einzuschlagen. Ich persönlich halte es für sinnvoll über die Wahlrechtsgrundsätze hinaus weitere 𝐆𝐫𝐮𝐧𝐝𝐩𝐫𝐢𝐧𝐳𝐢𝐩𝐢𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐖𝐚𝐡𝐥𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬 𝐢𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐆𝐫𝐮𝐧𝐝𝐠𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳 zu schreiben – wie das in anderen Ländern (z.B. der Schweiz) bereits der Fall ist. Dazu gehören meines Erachtens insbesondere die Größe des Parlaments, das Grundprinzip eines Verhältniswahlrechtes und die Frage des Bestehens und der Ausgestaltung von Wahlkreisen in das Grundgesetz.
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Am 9. Juni steht die Europawahl an – gibt es einen besseren Zeitpunkt, um sich nochmals mit Wahlrecht und Wahlrechtsgrundsätzen auseinanderzusetzen? Passend dazu haben wir bei Jurafuchs das Kapitel zu Wahlen und Wahlrechtsgrundsätzen im Kurs Staatsorganisationsrecht komplett neu erarbeitet. Und die legendären Jurafuchs-Illustrationen dürfen dabei natürlich auch nicht fehlen! Warum sind die Rechtsfragen zu Wahlen ein so essentieller Bestandteil des Staatsorganisationsrechts? Wahlen bilden das Herzstück unserer Demokratie. Und die Wahlrechtsgrundsätze – allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim – sichern die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wahl ab. Sie garantieren – kurz gefasst –, dass jede Stimme gleichermaßen zählt und frei abgegeben werden kann, dass jede Wahl ohne Manipulationen stattfindet und dass das Ergebnis den wahren Willen der Wählerinnen und Wähler widerspiegelt. Gerade in unseren Zeiten, in denen die Integrität von Wahlen weltweit immer häufiger in Frage gestellt wird, ist ein tiefes Verständnis dieser Grundsätze wichtiger denn je. Unsere neu erarbeiteten Lerneinheiten behandeln das Wahlrechtssystem und sämtliche Wahlrechtsgrundsätze im Detail und beleuchten alle maßgeblichen Fallkonstellationen und Argumentationsstrukturen, die für ein systematisches Verständnis entscheidend sind. Natürlich enthält der Kurs auch spezifische Inhalte zur Europawahl. Wie funktioniert die Wahl zum Europäischen Parlament? Ist der Rechtsrahmen der Europawahl unionsrechtlich vollständig vorgegeben und in allen Mitgliedstaaten gleich? Wie unterscheidet sich die Wahl zum Europäischen Parlament von der Wahl zum Deutschen Bundestag? Und gibt es für die Europawahl eigentlich auch eine Prozenthürde? Bekanntlich ist eine Wahlpflicht – nach wohl herrschender Meinung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht|s – mit dem Grundsatz der Freiheit der Wahl nicht vereinbar. Denn das Recht auf eine Stimmabgabe „frei von Zwang“ ist unverzichtbare organisatorische Voraussetzung des demokratischen Staates. Als Bürger dieses Staates möchte ich gleichwohl mit demokratischer Hingabe jeden und jede auffordern, die Chance der Stimmabgabe am Sonntag nicht verstreichen zu lassen! Christian Leupold-Wendling Steffen Schebesta Matthias Birkholz Dr. Roya Sangi, M.A. Alexander Thiele Lukas Mengestu Tom Braegelmann Emanuel V. Towfigh #Wahlen #Europawahl #Demokratie
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Entscheidung aus Karlsruhe über Ampel-Wahlrecht 🗳️ kommt: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am Dienstag, den 30. Juli 2024 sein Urteil über das „Bundeswahlgesetz 2023“ auf Grundlage der zweitägigen mündlichen Verhandlung im April 2024 verkünden. Im Rahmen von zwei Normenkontroll-, drei Organstreit- und zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren hatten die Bayerische Staatsregierung, Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Die Linke sowie mehrere Privatpersonen gegen die Bundeswahlrechtsreform der Ampel-Koalition vom 8. Juni 2023 geklagt. Mit unterschiedlichem Fokus richten sich die Antragsteller gegen das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Zweitstimmendeckung und die Abschaffung der Grundmandatsklausel und fordern teilweise eine Neubewertung der 5%-Sperrklausel. Neben der Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und des Rechts auf Chancengleichheit wird auch eine Beanstandung des Ablaufs des Gesetzgebungsverfahrens angeführt. Da sich die nächste Bundestagswahl mit großen Schritten nähert, ist das kommende Urteil von höchster Aktualität und Relevanz. #BVerfG #Bundesverfassungsgericht #GG #Grundgesetz #Wahlrecht #Bundeswahlgesetz #Wahlrechtsreform
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Erfahren Sie, wie Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform bewertet. Sie betont die Verfassungskonformität der Reform und die Bedeutung der Grundmandatsklausel. Lesen Sie mehr über die geplante Verkleinerung des Bundestags und die Reaktionen der Ampel-Koalition. #Bundestag #Deutschland #Fernsehen #Interview #Justiz #Medien_Kultur #Partei #Politik #Rechtsprechung #Wahlen #Wahlrechtsreform
Haßelmann zur Wahlrechtsreform: Klarheit für den nächsten Bundestag
nachrichten.ag
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Wahlrecht, Bundesverfassungsgericht, Schutz der Demokratie – Beitrag von Prof. Dr. Gregor Kirchhof im NJW-Editorial │ August 2024 Das Bundesverfassungsgericht hat über die umstrittene Wahlrechtsreform 2023 entschieden und sie in Teilen für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 20. Juli 2024 – 2 BvF 1/23 u.a.). Die Politik sollte nun ein neues verständlicheres Wahlrecht mit einer verfassungsändernden Mehrheit beschließen, so die Kontinuität und das Vertrauen in die Demokratie stärken und diese vor möglichen zukünftigen Übergriffen extremer Kräfte schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Wechsel des Wahlsystems gebilligt, nach dem Sieger von Wahlkreisen nicht verlässlich in den Bundestag einziehen. Die Erststimme für die Abgeordneten wurde der Zweistimme für die Parteien untergeordnet. Doch werden gem. Art. 38 Abs. 1 GG ausdrücklich die Abgeordneten und nicht primär Parteien oder Fraktionen gewählt. Der Senat hat sodann das Verständnis der Fünf-Prozent-Klausel geschärft. Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, ziehen nicht in den Bundestag ein. Der Ausschluss von kleinen Parteien schützt das Parlament vor einer Zersplitterung der politischen Kräfte. Dieser Schutz greift ins Leere, wenn zwei Parteien wie die CDU und CSU parallele Ziele verfolgen, eine Fraktion im Bundestag bilden und keine Wettbewerber sind. Die CSU, die nur in Bayern antritt, darf daher nicht an der Klausel, die sich auf das Bundesgebiet bezieht, scheitern. Deshalb gilt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundmandatsklausel, die der Bundestag abschaffen wollte, fort. Es ist nun an der Politik, das verfassungswidrige Wahlsystem erneut zu korrigieren. Hierin liegt eine große Chance für die Demokratie, wenn vier Grundsatzfragen bedacht werden. Erstens sollte das Wahlrecht so vereinfacht werden, dass es allen Wählern leicht verständlich ist. Zweitens ist eine Wahlrechtsreform heikel, weil die Mehrheit im Bundestag in eigener Sache entscheidet und dabei ihre Macht bei kommenden Wahlen sichern will. Drittens kündigen unterschiedliche demokratische Kräfte an, das Wahlsystem erneut ändern zu wollen. Doch darf das System nicht zum Spielball der Mehrheiten und Legislaturen werden. Viertens will man sich nicht vorstellen, dass in Zukunft extreme Kräfte mit einfacher Mehrheit das Wahlrecht zu ihren Gunsten ändern können. Die Demokratie kennt einen Mechanismus, der das Wahlsystem schützt, dessen Kontinuität sichert, das Vertrauen der Wähler in das Parlament festigt und heiklen Entscheidungen in eigener Sache begegnet. Der Bundestag sollte in einem breiten demokratischen Konsens mit einer Zweidrittelmehrheit ein neues Wahlrecht beschließen. Gleichzeitig ist das Grundgesetz zu ändern, damit jede neue Wahlrechtsänderung dieser Mehrheit bedarf. Das schuldet das Parlament der Demokratie. Den Text von Prof. Kirchhof finden Sie hier: https://lnkd.in/d3UbXzqw
Schutz der Demokratie
rsw.beck.de
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Erfahren Sie mehr über die Rolle der Wahlhelfer und die Voraussetzungen für Kandidaten in einem Wahlausschuss. Wie funktioniert das Wahlrecht in Deutschland? #Deutschland #Politik #Sachsen_Anhalt
Alles über Wahlhelfer und die Bedeutung ihrer Rolle bei Wahlen in Deutschland
nachrichten.ag
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🧑⚖️Das Urteil zu unserer Verfassungsbeschwerde für eine Absenkung der Sperrklausel steht kurz bevor. Nächste Woche Dienstag entscheiden die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichtes, ob sie unserer Argumentation folgen oder nicht. 🚧 Zur Erinnerung: Ende Oktober 2023 hat Mehr Demokratie zusammen 4.242 Bürger:innen Verfassungsbeschwerde gegen die von der Ampel beschlossene Änderung des Wahlrechts eingelegt. Um den Bundestag zu verkleinern hat die Ampel die Grundmandatsklausel abgeschafft. Somit würden bei der nächsten Bundestagswahl keine Parteien mehr ins Parlament einziehen, die zwar mindestens drei Direktmandate gewonnen haben, aber weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Damit könnten bei der nächsten Wahl noch mehr Parteien an der 5-Prozent-Hürde scheitern und damit Millionen Wähler:innen-Stimmen unter den Tisch fallen. Unsere Klage will die Sperrklausel absenken. Denn die ist nicht in Stein gemeißelt. ❓Warum setzt sich Mehr Demokratie für ein faires Wahlrecht ein? Die Regeln des Wahlrechts beeinflussen die politische Realität. Und sie sind Teil der machtpolitischen Erwägungen der Regierenden. Deswegen müssen wir genau hinschauen, wenn Parlamentsmehrheiten das Wahlrecht ändern! Genau das tut Mehr Demokratie in Deutschland. PS: Am Dienstag wird nicht nur das Urteil zu unserer Bürgerklage verkündet, auch CSU und Linke hatten jeweils gegen das neue Wahlrecht geklagt. Wir halten euch auf alle Fälle auf dem Laufenden! Hier könnt ihr mehr Infos zur Klage nachlesen: https://lnkd.in/eDbFKsZS #MehrDemokratie #Wahlrecht #Verfassungsbeschwerde
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Heute und morgen verhandelt das BVerfG über die Wahlrechtsreform der Ampel. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verfahren im Überblick:
BVerfG verhandelt zur Wahlrechtsreform der Ampel
lto.de
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+++ Bundesverfassungsgericht bestätigt das Herzstück unserer Wahlrechtsreform! +++ Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt. Mit dieser Entscheidung ist unser Ziel verfassungsfest erreicht: Der Bundestag wird kleiner. Die Reform ist in wesentlichen Punkten bestätigt und schafft Klarheit für Wähler. Das Urteil zeigt, dass es richtig war, zu Beginn der Legislaturperiode eine Wahlrechtsform auf den Weg zu bringen, denn: ➡️ Die Reform berücksichtigt ein verändertes Parteiensystem ➡️ Wähler wissen vor der Wahl, wie viele Abgeordnete es nach der Wahl geben wird ➡️ Verhältnis- und Personenwahl bleiben verbunden ➡️ Zweitstimmendeckung vom Bundesverfassungsgericht bestätigt ➡️ Karlsruhe bestätigt, dass auch bei kleinerem Bundestag selbstverständlich alle Wählerstimmen berücksichtigt werden. Ob die Grundmandatsklausel dazu ein geeignetes Mittel ist und ob sie überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, war lange umstritten. Hier sorgt das Gericht mit seiner Entscheidung — unter den aktuellen Bedingungen — endlich für die nötige Klarheit!
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