Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist in Österreich eine Abzugssteuer, die auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Ausschüttungen aus Investmentfonds erhoben wird. In unserem aktuellen Blogbeitrag erfahren Sie alles zu dieser Steuer, wer befreit ist und was die neue digitale Erklärung ab 2025 bedeutet. #ditachmairundpartner #steuerberatung #steuerexperten #kapitalertragsteuer #kest #steuerbefreiung #steuerrecht
Beitrag von Ditachmair & Partner
Relevantere Beiträge
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Kapitalertragsteuer auf Private Fremdwährungskonten ab 2025 – Rückkoppelungen für die Vergangenheit und steuerliche Herausforderungen Aktuell arbeiten viele Banken mit Hochdruck daran, ihre IT-Systeme anzupassen, sodass die bei ihnen geführten Privaten Fremdwährungskonten im Rahmen der Abgeltungsteuer korrekt verarbeitet werden können. Das lange ignorierte BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 ist spätestens ab 2025 hinsichtlich der Abgeltungsteuer von den Banken anzuwenden. So weit, so gut. Aber was bedeutet das rückblickend für die Steuerpflichtigen und / oder ihre steuerlichen Berater*innen? Nun, so genau weiß das aktuell eigentlich niemand. Die Einordnung von Privaten Fremdwährungskonten unter § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) stellt einen Bruch mit der jahrzehntelangen Praxis dar, die auch von der Finanzverwaltung so gehandhabt wurde. Bisher wurden Fremdwährungsergebnisse fast ausschließlich unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) eingeordnet. Da die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 rückwirkend anwendet (ob dies gerechtfertigt ist oder nicht, wird sich noch zeigen), entsteht nun die Frage, wie der Übergang von § 23 EStG zu § 20 EStG steuerlich korrekt abgebildet werden soll, insbesondere in den Fällen, in denen die Einkommensteuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind (oder es am 19. Mai 2022 noch nicht waren). Was ist denkbar? - Die Steuerpflichtigen könnten ihre bereits eingereichten Steuererklärungen anpassen und die steuerpflichtigen Fremdwährungsergebnisse nicht nach § 23 EStG, sondern nach § 20 EStG deklarieren. - Eine weitere Möglichkeit wäre, das BMF-Schreiben erst ab dem 19. Mai 2022 anzuwenden und nicht rückwirkend für frühere, zum 19. Mai 2022 noch offene Veranlagungszeiträume. - Alternativ könnten die Steuerpflichtigen auch bei der bisherigen Deklaration nach § 23 EStG bleiben, sowohl für die Vergangenheit als auch ab 2025, und die Einordnung des Privaten Fremdwährungskontos durch die Bank in den Bereich des § 20 EStG nicht übernehmen, da diese Einordnung für die Steuerpflichtigen nicht bindend ist. Fragen über Fragen. Wie gehen Sie als Steuerberater*in in der Praxis mit diesen Herausforderungen um? #Steuerrecht #Fremdwährungskonten #Kapitalertragsteuer #Abgeltungsteuer
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Gewinne aus Beteiligungen und keine Steuern zahlen? Klingt verlockend, aber das Finanzamt ist da anderer Meinung. 📊 Solche Gewinne unterliegen der Kapitalertragssteuer und müssen korrekt versteuert werden. Bevor du dich also zu früh freust, lass uns gemeinsam die Steuerregeln durchgehen, damit am Ende mehr in deiner Tasche bleibt! 💸✅ #Steuertipps #Beteiligungsgewinne #Kapitalertragssteuer #Steueroptimierung #BusinessFinanzen #SteuernSparen #GewinneVersteuern #Finanzen #Steuerplanung #Buchhaltung
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Vereinfachung des Steuersystems: Durch die Ersetzung der meisten Steuern und Abgaben durch eine einzige, automatisch erhobene Steuer werden Verwaltungskosten und Komplexität des Steuersystems reduziert. Read more 👉 https://lttr.ai/AXdY7 #digioneer #KleineSteuer
Die Geldtransaktionssteuer \(GTS\) und die Grundsteuer \(GST\)
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📆 Steuerspartipp #6: Wechsel zur linearen Abschreibung (AfA) prüfen! 📆 Wenn Sie in den letzten Jahren die degressive Abschreibung genutzt haben, gibt es eine einmalige Gelegenheit, zur linearen Abschreibung zu wechseln. Diese Option kann besonders vorteilhaft sein, wenn die lineare AfA nach einigen Jahren eine höhere Abschreibung ermöglicht und somit langfristig steuerliche Vorteile bietet. 💼📈 👉 Bleiben Sie immer steuerlich up-to-date: Besuchen Sie unsere Website, um alle 175 Steuerspartipps zu entdecken, und abonnieren Sie unseren Newsletter für wertvolle Tipps direkt in Ihr Postfach! 📬 🔗 Link zu den Steuertipps und zur Newsletter-Anmeldung in den Kommentaren! #tax #steuern #investieren #Immobilien #recomm #abschreibung #steuerreform #investition #steuerberatung #tpa
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Schon gewusst…? 🤔💡 Wissenswertes und Interessantes, rund um das Thema Steuern. Folge uns, damit du die großen Steuerfallen vermeidest und nicht zu viel Steuern an das Finanzamt zahlst. Mit uns bleibst du immer auf dem neusten Stand! 💪 Bitte beachte, dass unsere Beiträge nur allgemeines steuerliches Wissen darstellen und keine steuerliche Beratung ersetzen können, da diese immer auf den Einzelfall zugeschnitten sein muss. Eine Haftung für unsere Beiträge können wir demnach nicht übernehmen. #steuertipps #steuerberatung #steuerberater #steuern #steuernmachenspaß #steuernsparen #steueroptimierung #geldsparen #steuernmitkopf #wirliebensteuern #steuernews #finanzamt #finanzen #finanztipps #bamberg #THENSteuerberatung #Immobilien
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Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat kürzlich einen Fragen & Antworten-Katalog mit insgesamt 41 Fragen zu spezifischen Verrechnungspreisthemen veröffentlicht. Die Fragen & Antworten behandeln vier Themenbereiche: Kostenaufschlagsmethode und ihre Anwendung, Verrechnungssteuer (VST) im Falle von Verrechnungspreisanpassungen, Steuerliche Konsequenzen für Schweizer Steuerpflichtige nach einem US-Gerichtsfall über die steuerliche Behandlung von Kosten für Aktienoptionen sowie konzerninterne Finanzierung. Monika Bieri und Daniel Schönenberger stellen drei dieser Themenbereiche in ihrem neusten TP-News Artikel kurz vor. #Verrechnungspreise #transferpricing #ESTV
ESTV: Q&A zu spezifischen Verrechnungspreisthemen
https://taxpartner.ch
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Zahlen Anleger zu viel Steuern auf ihre Gewinne aus Termingeschäften? Seit 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus solchen Termingeschäften und nur noch bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr im Privatvermögen verrechnet werden. Termingeschäfte sind zum Beispiel Optionen, Forwards, Futures oder Differenzkontrakte (sog. CFDs). Ein Beispiel: Person A hatte im Streitjahr (2021) Gewinne in Höhe von rund 253.167 Euro und Verluste in Höhe von 229.824 Euro aus Termingeschäften (hier CFDs) erzielt. Bei wirtschaftlicher Betrachtung ergibt das lediglich einen Nettogewinn von 23.343 Euro. Aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung konnten jedoch nur Verluste in Höhe von 20.000 Euro von den Gewinnen in Abzug gebracht werden. Somit sollte der Steuerpflichtige (nach Abzug weiterer Verlustvorträge) einen Gewinn von 213.826 Euro versteuern. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sah dies als Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Leistungsfähigkeitsprinzip. Der Bundesfinanzhof bestätigte den Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung. Laut Gesetzgeber dient die Beschränkung dem Schutz der Anleger vor Spekulationsgeschäften, was von den Gerichten aber abgelehnt wurde. Aus meiner Sicht drängt sich hier eher ein Fiskalinteresse auf. Der BFH-Beschluss eröffnet betroffenen Anlegern die Möglichkeit, gegen die Steuerbescheide vorzugehen und eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Diese sollten sich aber auf ein langes Verfahren einstellen, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vermutlich mehrere Jahre dauern wird. Wie seht ihr die Entscheidung? #steuerberatung #steuern #finanzen
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https://lnkd.in/emFS5_Aw Es kommt darauf an, dass es richtig gemacht wird. Das gilt auch für Cash-Pool Verträge, die steuerlich funktionieren sollen. Unser Weekly Tax insight von heute: #pkffasselt #pkfweeklytaxinsight
Cash-Pool: Auf die Vertragsgestaltung und tatsächliche Umsetzung kommt es an!
pkf-fasselt.de
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Die Geldtransaktionssteuer (GTS) und die Grundsteuer (GST) bieten zwei innovative und gerechte Ansätze, um ein zukunftsorientiertes Steuersystem zu gestalten. Read more 👉 https://lttr.ai/AY5X6 #digioneer #KleineSteuer
Die Geldtransaktionssteuer \(GTS\) und die Grundsteuer \(GST\)
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