Beitrag von Dr. Christoph Schröder

Update zum #LkSG: Gestern hat das #BAFA auf seiner Internetseite die neue Fassung der #FAQ zum LkSG veröffentlicht. Sie enthält zahlreiche Änderungen der vorherigen Fassung. Besonders wichtig: Das BAFA hat erstmals öffentlich und ausdrücklich Stellung dazu genommen, wie die #Obergesellschaft zu bestimmen ist, wenn die Konzernspitze im Ausland sitzt. Nach Ansicht des BAFA ist Obergesellschaft auch in dem Fall die oberste inländische Gesellschaft des Unternehmensverbundes (Nr. 4.2 FAQ). Das ist keine Überraschung. Auf diesen Standpunkt hatte sich das BAFA bereits zuvor in Auskunftsersuchen an Unternehmen gestellt. Aber diese neue Fassung der FAQ sollten sich Unternehmensgruppen mit ausländischer Konzernspitze genau ansehen. Die Behörde betont, dass es sich bei der Obergesellschaft um ein Unternehmen im Sinne des LkSG handeln müsse. Das ist nach Meinung des BAFA offenbar nur dann der Fall, wenn "in Konkurrenz zu anderen Marktteilnehmenden Produkte hergestellt oder verwertet oder Dienstleistungen erbracht werden" (Nr. 3.1 FAQ). Das dürfte bei einer reinen Holdinggesellschaft nicht der Fall sein. Preisfrage - oder vielleicht rhetorische Frage: Läuft das BAFA dann die Gesellschafterkette nach unten, bis es eine Gesellschaft gefunden hat, die Produkte herstellt oder Dienstleistungen erbringt? Das LkSG bleibt spannend! CMS Germany #Lieferkettengesetz #SupplyChainCompliance #BizHumanRights #BHR

Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

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