🔎 Transparenz über den staatlichen Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme ist seit mehreren Jahren eine von verschiedenen Akteur:innen geäusserte Forderung. Verschiedene Länder und Städte haben inzwischen öffentliche Verzeichnisse eingeführt, die den staatlichen Einsatz von algorithmischen Systemen offenlegen sollen. 👉 Mehr dazu in der #Sommerserie #Algorithmenregister: https://lnkd.in/eYNNbjsT Der Aufsatz von Nadja Braun Binder & Liliane Obrecht in der aktuellen AJP zum Thema «Transparenz über den staatlichen Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme» analysiert die Schaffung eines öffentlichen Verzeichnisses über den Einsatz algorithmischer Systeme aus juristischer Sicht. Unter anderem werden folgende Fragen beleuchtet: 🔹 Welche Ziele verfolgt ein derartiges Verzeichnis? 🔹 Welche Systeme sind zu erfassen? 🔹 Lässt sich diese Forderung in die bestehende schweizerische Rechtsordnung eingliedern? 🔹 Wo wäre ein solches Verzeichnis rechtlich zu verankern? e-PIAF wartet gespannt auf die Auslegeordnung des Bundesrates zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, die bis Ende 2024 veröffentlicht werden soll. Wird es ein verbindliches Verzeichnis algorithmischer Systeme für Bundesorgane geben?
Beitrag von Forschungsstelle für Digitalisierung in Staat und Verwaltung (e-PIAF)
Relevantere Beiträge
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Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz! 🤝 Inwiefern ist das #Grundgesetz für das FZI (besonders) wichtig❓ Die Zusicherung des Grundgesetzes für die #Forschungsfreiheit ermöglicht erst unsere unabhängige Arbeit. Denn das Grundgesetz gewährleistet rechtlich verbindlich und zuverlässig, dass wir als außeruniversitäre Forschungseinrichtung und Stiftung bürgerlichen Rechts unbeeinträchtigt durch den Staat oder politische Organisationen forschen und für die Gesellschaft wirken können. Denn dazu heißt es im Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 3: "𝗞𝘂𝗻𝘀𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗪𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁, 𝗙𝗼𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗟𝗲𝗵𝗿𝗲 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗳𝗿𝗲𝗶." Unsere Forschung kann also nur deshalb die Zukunft positiv gestalten, weil wir unsere Themen innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen des Grundgesetzes frei wählen und entwickeln können. Und wir uns keine Sorgen um Repressionen aufgrund der erreichten Ergebnisse machen müssen. Das gilt sogar europaweit und in all unseren Forschungsgebieten. Das ist in diesen herausfordernden Zeiten keine Selbstverständlichkeit mehr. Deutschland und die freiheitlich-demokratische Grundordnung werden von inneren und äußeren Gegnern herausgefordert. Deswegen feiern wir als FZI 75 Jahre Grundgesetz und stärken mit unserer angewandten IKT-Forschung die darauf basierende politische Grundordnung. Durch diese können wir in Forschungsprojekten wie beispielsweise dem European Digital Innovation Hub Applied Artificial Intelligence and Cybersecurity (EDIH-AICS) auch einen positiven Beitrag für #Europa und unsere Gesellschaft leisten. Was ist der EDIH-AICS ❓ Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erhalten Zugang zu Expertise, Know-how und Dienstleistungen, die ihre digitale Transformation ermöglichen. Die Vision: eine sichere, nachhaltige und europäisch souveräne Künstliche Intelligenz (#KI) in Wissenschaft und Wirtschaft. Für diesen Zweck bietet EDIH-AICS ein umfassendes Paket an Dienstleistungen zur Unterstützung von lokalen, nationalen und europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (#KMU), Start-ups und Organisationen des öffentlichen Sektors bei der Digitalisierung. Bei EDIH-AICS ist das FZI Projektkoordinator und verantwortet das gesamte Projektmanagement. 👉 Mehr Infos zum EDIH-AICS gibt’s in den Kommentaren.
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Das Bundesministerium der Justiz hat am 11. Juni 2024 einen Entwurf für ein Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht. Dieser Entwurf ergänzt die Zivilprozessordnung um den neuen Teil „Erprobung und Evaluierung“. Bis 2034 solle neue Verfahrenskommunikation über digitale Eingabesysteme und Plattformlösungen schrittweise erprobt werden, um eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung zu ermöglichen und #Massenverfahren effizienter zu gestalten. Dieses Gesetz nutzt das Konzept der #Reallabore, um innovative Ideen an technisch geeigneten Gerichten unter realen Bedingungen zu testen. Auf diese Weise kann der Rechtsrahmen evidenzbasiert weiterentwickelt und die Verfahren bundesweit ausgerollt werden. Die experimentelle Entwicklung digitaler Verfahren im Zivilprozess und die neuen #Experimentierklauseln zeigen, dass der Gesetzgeber auf disruptive Herausforderungen im digitalen Zeitalter reagiert. Dies spiegelt sich auch in der Gesetzgebung der Europäischen Union wider, die #Erprobungen unter realen Bedingungen als Instrument zur Bewältigung dieser Herausforderungen anerkennt und wie in der #KI-VO nutzt. Ein Blick auf den aktuellen Gesetzesentwurf verdeutlicht, wie digitale Innovationen im Zivilprozess erprobt werden sollen. Vorgeschlagene Maßnahmen wie die Klageeinreichung per Online-Tool und die kollaborative Bearbeitung digitaler Dokumente versprechen eine moderne und effiziente Prozessgestaltung. Die Umsetzung wird - als Knackpunkt von Reallaboren - aber von der Leistungsfähigkeit der Verwlatubg, hier der Länder abhängen. Die vorgeschlagene Regelung schafft die Grundlage für ein Reallabor, das die pragmatische Erprobung eines digitalen Zivilprozesses ermöglicht. Dies zeigt exemplarisch, wie der Gesetzgeber traditionsreiche Rechtsgebiete an die Digitalisierung anpassen will. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz arbeitet ebenfalls an einem übergreifenden Reallabore-Gesetz. Dieses Gesetz soll Standards für die Erprobung innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Ansätze setzen. Der Fokus liegt dabei auf der Schaffung von Freiräumen zur Erprobung und iterativen Entwicklung von Innovationen. Künftig soll für jedes Gesetzgebungsvorhaben die Aufnahme einer Experimentierklausel zur Schaffung von Reallaboren geprüft werden. Ein solcher Ansatz könnte auch für die Finanzmärkte wegweisend sein. Die Erfahrungen aus dem Erprobungsgesetz zum Zivilprozess bieten wertvolle Einblicke in die Gestaltung eines allgemeinen Reallabor-Gesetzes. Ich freue mich darauf, diese Entwicklungen in meiner Dissertation zu „Regulatory #Sandboxes im Finanzmarkt“ weiter zu begleiten und die dabei gewonnenen Erkenntnisse ab und an hier zu teilen.
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Die Verfügung ist das wichtigste und ein äusserst faszinierendes Handlungsinstrument der öffentlichen Verwaltung. Denn durch dieses Instrument können Behörden #einseitig über Rechte und Pflichten der Betroffenen bestimmen💡Der Einsatz #algorithmischerSysteme stellt nun die Pflicht, solche Verfügungen zu begründen, vor einige Herausforderungen. Nadja Braun Binder und ich befassen uns in der neusten Ausgabe der SJZ mit diesen Herausforderungen und zeigen einige mögliche Lösungsansätze auf, etwa: 🔹das Statuieren eine Kennzeichnungspflicht; 🔹das Aufführen der Ergebnisse einer vorgängig durchgeführten Folgenabschätzung; 🔹das Aufführen einzelner Datenpunkte, die für den Einzelfall von besonderer Bedeutung waren; 🔹und das Sicherstellen menschlicher Verantwortung. Dazu zählt auch die Förderung der Datenkompetenz des Verwaltungspersonals sowie das Durchführen retrospektiver, externer Analysen der Entscheidungen. Und vielleicht sollte auch darüber nachgedacht werden, dass sich nicht alle algorithmischen Systeme gleichermassen für einen Einsatz in der öffentlichen Verwaltung eignen 🛑😉 Forschungsstelle für Digitalisierung in Staat und Verwaltung (e-PIAF) Schulthess Juristische Medien AG
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🔴 EUDR: Europäische Institutionen – jetzt zählt jede Minute! Die Unternehmen benötigen dringend Planungssicherheit, und die Zeit drängt: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) muss praxisgerecht umgesetzt werden. Deshalb ist es entscheidend, dass die europäischen Institutionen schnell handeln und eine Einigung erzielen. ✅ Verschiebung des Geltungsbeginns: Der Vorschlag für eine Verschiebung der Anwendung der EUDR um ein Jahr geht nun in die Trilogverhandlungen. Große Marktteilnehmer und Händler müssten die Verpflichtungen aus der EUDR nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 einhalten. ✅ Klärung offener Fragen: Die Europäische Kommission sollte bei einer Einigung auf die Verschiebung die zusätzliche Zeit nutzen, um offene Fragen zu klären und ein praxistaugliches Informationssystem bereitzustellen. ✅ Schnelle Einigung im Trilogverfahren:Eine zügige Einigung im Trilogverfahren ist unerlässlich, damit die Änderungsverordnung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2024 in Kraft treten kann. 📢 Unsere Forderung: Schnelles Handeln aller Beteiligten! Nur so können Unternehmen, Institutionen und die gesamte EU das gemeinsame Ziel erreichen. BDSI/ Firefly
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Auch wenn es ein wenig her ist, fand ich das Thema Digitale Justiz 👩⚖️, welches Georg Eisenreich MdL bei einer Veranstaltung sehr anschaulich erörtert hat, sehr spannend! (Unten findet Ihr einen Nachbericht 📑 zu den Inhalten) Eine zentrale Aussage 📢 war: „Wir investieren massiv in die digitale Infrastruktur, das heißt, wir haben den elektronischen Rechtsverkehr eingeführt, wir haben Videoverhandlungen ermöglicht und wir führen die elektronische Akte bei den Gerichten und jetzt dann auch bei den Staatsanwaltschaften ein. Das heißt, wir haben eine digitale Infrastruktur. Wir investieren auch in Legal Tech-Tools, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Arbeit zu unterstützen.“ Was heißt dies konkret für den Bürger? Ich habe mir die Mühen gemacht, Aspekte zum Thema eJustice kurz aufzulisten, die man unter https://lnkd.in/eayaD5aS - findet. Toll, wie wir in Richtung digitale Justiz in Bayern voranschreiten 👍 ➡ Here we go: 📁 📧 Die elektronische Akte nimmt neben dem elektronischen Rechtsverkehr bei der Digitalisierung der Justiz eine Schlüsselrolle ein. In Bayern wurde dafür das Programm "eJustice Arbeitsplatz" aufgesetzt. Bis zum Stichtag am 31. Dezember 2025 soll die elektronische Akte sukzessive bei allen Justizbehörden eingeführt werden. 🛣 Man kann Schriftsätze, Anträge und sonstigen Dokumente über den sogenannten elektronischen Rechtsverkehr digital einreichen. Alle bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften nehmen am elektronischen Rechtsverkehr teil 📧 Formbedürftige Erklärungen können auf sicheren Übermittlungswegen digital eingereicht werden. 🔐 Nur bestimmte Übermittlungswege sind im elektronischen Rechtsverkehr gesetzlich zugelassen. Eine einfache E-Mail ist nicht zulässig (ist nach kurzem Nachdenken ja auch eine gute Sache 😀. Man kann u.a. die BayernID oder oder eine absenderbestätigte De-Mail nutzen ▶ https://lnkd.in/e6r-_fvF) 💡 Die elektronischen Dokumente müssen zur Bearbeitung für die Justizbehörde geeignet sein und daher bestimmte Anforderungen erfüllen. ❕ Seit dem 1. Januar 2022 besteht für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs. 👛 Auch bei Gerichtsvollzieher können Anträge, Erklärungen und sonstige Dokumente über den elektronischen Rechtsverkehr eingereicht werden. 🏤 Das Grundbuchamt und 👨⚖️ Registergerichte sind ebenso dabei, es gelten jedoch noch Ausnahmen und bei den Hinterlegungsstellen müssen bestimmte Unterlagen weiterhin in Papierform eingereicht werden Es lohnt sich, sich die Webseite https://lnkd.in/eayaD5aS genauer 👓 anzuschauen 😃 . #Justiz #Digitalisierung #Bayern #Rechtsverkehr #ERV https://lnkd.in/eYPFXsRp
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So unscheinbar Artikel 59 im Kontext der Artikel 57 ff. der KI-Verordnung daher kommt, so stark wird er die Karten im KI-Wettlauf neu mischen. Wir alle sind uns einig: Die aktuellen KI-Modelle aus allen Teilen der Erde außerhalb von Europa sind nach Wild-West-Methoden trainiert. 🤠🐎 Massenhaftes Crawling des gesamten Internet. hunderttausende Stunden an Videomaterial. Prozessierte Reddit-Foren auf und ab mit Millionen von Posts. Ist das der Maßstab, mit dem wir unsere KI-Zukunft gestalten wollen? Sollen Reddit-Beiträge über Verwaltungsabläufe entscheiden? Der europäische Gesetzgeber hat hier ein klares "Nein" 🛑 gesetzt - und das ist auch gut so. Denn zugleich hat er uns ein starkes Mittel an die Hand gegeben. Die KI-Reallabore. 👩🔬🤖 Und die haben es in sich: ▶ Rechtmäßig für andere Zwecke erhobene personenbezogene Daten dürfen im KI-Reallabor ausschließlich für die Zwecke der Entwicklung, des Trainings und des Testens bestimmter KI-Systeme im Reallabor verarbeitet werden! Natürlich sind an diesen Prozess erhebliche Voraussetzungen und strenge Auflagen geknüpft. Schließlich ist unser oberstes Ziel, mit personenbezogenen Daten mit einem höchsten Maß an Verantwortung umzugehen. Eine der Voraussetzung sind klar umrissene gesellschaftliche Ziele. Eines dieser Ziele lautet: ▶ Effizienz und Qualität der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Dienste Damit steigen wir in der europäischen Verwaltung (endlich) mit unseren Werten und höchstem Schutzniveau in das Datenzeitalter ein. Ich bin sehr dankbar, in diesem Bereich in unserem THE LÄND schon viele Verbündete gefunden zu haben, mit denen wir gemeinsam alles dafür tun werden, ein Reallabor so schnell wie möglich errichten zu können, um ethische, datenschutzkonforme und hochqualitative KI zu entwickeln. Der Wilde-Westen geht zu Ende und das ist auch gut so! 🚀👨🚀
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Zum Thema #KI und #Freiheit: "es braucht einen kontinuierlichen Prozess der kritischen Auseinandersetzung mit der Technologie und einen Austausch zwischen den Leuten, die sie entwickeln, jenen die sie nutzen oder ihnen ausgesetzt sind, und jenen, die sie regulieren wollen. Es braucht eine digitale Aufklärung!" #DigitalGovernance Liberales Institut https://lnkd.in/dRVbXKDw
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