Beitrag von Forschungsstelle für Digitalisierung in Staat und Verwaltung (e-PIAF)

🔎 Transparenz über den staatlichen Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme ist seit mehreren Jahren eine von verschiedenen Akteur:innen geäusserte Forderung. Verschiedene Länder und Städte haben inzwischen öffentliche Verzeichnisse eingeführt, die den staatlichen Einsatz von algorithmischen Systemen offenlegen sollen. 👉 Mehr dazu in der #Sommerserie #Algorithmenregister: https://lnkd.in/eYNNbjsT Der Aufsatz von Nadja Braun Binder & Liliane Obrecht in der aktuellen AJP zum Thema «Transparenz über den staatlichen Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme» analysiert die Schaffung eines öffentlichen Verzeichnisses über den Einsatz algorithmischer Systeme aus juristischer Sicht. Unter anderem werden folgende Fragen beleuchtet:   🔹 Welche Ziele verfolgt ein derartiges Verzeichnis? 🔹 Welche Systeme sind zu erfassen? 🔹 Lässt sich diese Forderung in die bestehende schweizerische Rechtsordnung eingliedern? 🔹 Wo wäre ein solches Verzeichnis rechtlich zu verankern?   e-PIAF wartet gespannt auf die Auslegeordnung des Bundesrates zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, die bis Ende 2024 veröffentlicht werden soll. Wird es ein verbindliches Verzeichnis algorithmischer Systeme für Bundesorgane geben?

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