Ganz zentraler Bestandteil des Zertifizierungsprozesses ist das #Audit vor Ort. 🌱 Beim #Bio-Audit wird kontrolliert, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb, ein Verarbeitungs- oder ein Handelsunternehmen konform mit den gesetzlichen Mindestanforderungen für den #Ökolandbau und ggf. zusätzlichen Kriterien arbeitet. Die regelmäßige Inspektion, in der Regel einmal pro Jahr, stellt die fortlaufende Einhaltung der Standards sicher. 𝗔𝗯𝗲𝗿 𝗴𝗮𝗻𝘇 𝗸𝗼𝗻𝗸𝗿𝗲𝘁: 𝗪𝗮𝘀 𝗺𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗔𝘂𝗱𝗶𝘁𝗼𝗿*𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵? 𝗪𝗮𝘀 𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝘁 𝗲𝘀 𝘂𝗺 𝗔𝘂𝗱𝗶𝘁𝗼𝗿*𝗶𝗻 𝘇𝘂 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻? 𝗪𝗶𝗲𝘀𝗼 𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗞𝗼𝗻𝘁𝗿𝗼𝗹𝗹𝗲 𝗲𝗶𝗻𝗺𝗮𝗹 𝗶𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿? 🤔 Wir haben mit Lena von der ÖkoP Zertifizierungs GmbH, einer Auditorin für landwirtschaftliche Betriebe, und Stefan von #ECOCERT, einem Auditor für Verarbeitungsbetriebe, gesprochen und diese Fragen aufgeklärt. 👉 𝗝𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗹𝗲𝘀𝗲𝗻 auf dem #Ökolandbau-Portal: https://lnkd.in/er4FzjEg
Beitrag von Ecocert Deutschland & Schweiz
Relevantere Beiträge
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🌳 "𝗘𝗻𝘁𝘄𝗮𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗩𝗢": 𝗗𝘂𝗿𝗰𝗵𝗳ü𝗵𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝘇𝘂𝗿 𝗘𝗨𝗗𝗥 – 𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝗿 𝗘𝗻𝘁𝘄𝘂𝗿𝗳 🌳 Als unmittelbar geltendes Unionsrecht bedarf die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU) 2023/1115 keiner Umsetzung in nationales Recht. Um die Verpflichtungen aus der Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, sind jedoch ergänzende gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich. ----- Aktuelles zum Lebensmittelrecht, QM&QS im kostenfreien E-Mail-Infodienst: www.behrs.de/news ----- Es sind insbesondere Regelungen zu den Zuständigkeiten und Befugnissen der beteiligten deutschen Behörden sowie zur nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeiten- und Strafbestimmungen zu treffen. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor, der seit dem 24.10.2024 Gegenstand einer Länder- und Verbändeanhörung ist. Laut Bundesminister Cem Özdemir bietet die Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR die Chance, alle Betroffenen ausreichend anzuhören und eine praxistaugliche Verordnung auf den Weg zu bringen. Der Entwurf sieht vor, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Durchführung des Gesetzes zu betrauen, wobei die jeweiligen nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Überwachung der Primärproduktion verantwortlich sein sollen. Der Entwurf enthält ferner eine Ermächtigung zum Erlass weiterer Vorschriften, insbesondere über die Durchführung von Untersuchungen einschließlich der Probenahmen und Analysemethoden und der Einzelheiten der Duldungs-, Unterstützungs- und Vorlagepflichten. Darüber hinaus werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen geregelt. Während für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten Geldbußen von bis zu 100000 Euro vorgesehen sind, sollen Verstöße gegen die vorgesehenen Berichterstattungspflichten mit bis zu 50000 Euro Geldbuße geahndet werden können. Das Höchstmaß der Geldbuße wird für juristische Personen auf maximal 4 Prozent des jährlichen gesamten unionsweiten Umsatzes begrenzt. Ferner kann bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß das Inverkehrbringen oder die Ausfuhr der betreffenden Rohstoffe und Produkte untersagt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Marktteilnehmer bei Verstößen auch von öffentlichen Finanzhilfen einschließlich Konzessionen und von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Artikel verfasst von Dr. Marion Angela Gebhart Quelle: Pressemitteilung Nr. 119/2024 des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft #Entwaldungsverordnung #RegulatoryAffairs #Lieferketten #SupplyChain #Behrs
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Herausforderungen im Agrarsektor - Qualitätsmanagement unter ständig verschärfenden Anforderungen. Die landwirtschaftlichen Betriebe stehen heute vor enormen Herausforderungen. Die gesetzlichen und normativen Anforderungen verschärfen sich kontinuierlich, insbesondere in den Bereichen Tierhaltung, Fütterung und Futtermittelherstellung. Diese Entwicklungen führen zu einem regelrechten Anstieg an Audits – sei es durch Zertifizierungsstellen, Kunden oder behördliche Inspektionen. Für die Landwirte bedeutet das eine immense Zunahme an Dokumentationspflichten, die von der Rückverfolgbarkeit der Produkte bis hin zur Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien reichen. All dies muss akribisch nachgewiesen werden, und das bei einem gleichzeitigen Mangel an Zeit, um die vielfältigen Aufgaben eigenständig zu bewältigen. Hinzu kommt, dass sich viele Landwirte im Umgang mit den komplexen Anforderungen überfordert fühlen. Das notwendige Wissen, um den Überblick über die ständig wechselnden Regularien zu behalten und diese korrekt umzusetzen, ist oft nicht ausreichend vorhanden. Daher wird es immer wichtiger, auf externe Unterstützung zurückzugreifen, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und den Betrieb erfolgreich weiterzuführen. Trotz dieser enormen Belastung ist es beeindruckend zu sehen, wie engagiert Landwirte diese Herausforderungen annehmen. Mit der richtigen Beratung und Unterstützung können sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und dabei höchste Qualitätsstandards sicherstellen. P.S. Dieses Bild wurde mit Hilfe von KI generiert.
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📅 Jetzt anmelden zum CMS Webinar "Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)"! Partner Robert Keisler und Partnerin Marlene Wimmer-Nistelberger beleuchten, welche Rohstoffe und Erzeugnisse von der EU-Entwaldungsverordnung umfasst sind und welche – abgestuften – Pflichten Unternehmen entlang der Lieferkette treffen. Das Webinar dauert inklusive einer Q&A-Session 45 Minuten und ist kostenlos. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich von unseren Expert:innen umfassend informieren zu lassen! Den Link zur Anmeldung finden Sie in den Kommentaren 👇 #cmslaw #webinar #entwaldungsverordnung
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🎤 💡 Entwaldungsverordnung = Lieferkettenregulierung light? Unternehmen, die bestimmte Produkte herstellen oder auf dem Markt bereitstellen/in Verkehr bringen, treffen in Kürze weitreichende Verpflichtungen. Welche Produkte bzw Rohstoffe von der #EUDR (Entwaldungsverordnung) umfasst sind und welche abgestuften Verpflichtungen die Unternehmen entlang der Lieferkette treffen, besprechen Robert Keisler und ich nächste Woche. Keine Sorge: Das Webinar dauert nur 30 Minuten und wird praxisorientiert gestaltet! 😊 #cms #sustainability
📅 Jetzt anmelden zum CMS Webinar "Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)"! Partner Robert Keisler und Partnerin Marlene Wimmer-Nistelberger beleuchten, welche Rohstoffe und Erzeugnisse von der EU-Entwaldungsverordnung umfasst sind und welche – abgestuften – Pflichten Unternehmen entlang der Lieferkette treffen. Das Webinar dauert inklusive einer Q&A-Session 45 Minuten und ist kostenlos. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich von unseren Expert:innen umfassend informieren zu lassen! Den Link zur Anmeldung finden Sie in den Kommentaren 👇 #cmslaw #webinar #entwaldungsverordnung
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Müssen Sie künftig #EUDR-konform arbeiten? Die EU-Kommission hat vor Kurzem neue Hilfestellungen zur EU-Verordnung für #entwaldungsfreie Produkte bereitgestellt: eine neue Version von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ Version 1.3) sowie einen ersten Leitfaden zur Anwendung der neuen Verordnung (engl. guidance-document). Sie stehen jetzt auf Deutsch in informeller Übersetzung auf unserer Internetseite zum Lesen und natürlich zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie auch die englischen Originalversionen. ➡ Zu den neuen FAQ geht's unter https://lnkd.in/eJWvbMrC ➡ Den neuen Leitfaden finden Sie unter https://lnkd.in/eph5tZJg Was enthalten die beiden Veröffentlichungen? Die neue FAQ-Version enthält unter anderem ein neues Kapitel zu "Sanktionen". Der Leitfaden ist eine neue Hilfestellung der EU-Kommission, in der zunächst viele Begriffe der Verordnung noch einmal näher erklärt werden. Besonders hilfreich sind in Anhang I aufgeführte Beispielszenarien für verschiedene Erzeugnisse und verschiedene Branchen. Anhang II enthält Umsetzungstipps für zusammengesetzte Erzeugnisse. Was gibt es Neues zur möglichen Verschiebung, die die EU-Kommission vorgeschlagen hatte? Der Rat der Europäischen Union hat dem Vorschlag bereits zugestimmt, das EU-Parlament entscheidet am 14. November 2024 darüber. Wir informieren Sie natürlich auf unseren Kanälen über das Ergebnis. Wir als die in Deutschland für die Umsetzung der #EUDR zuständige Behörde arbeiten weiterhin daran, allen Marktbeteiligten zu helfen, die neue Verordnung zu verstehen und anzuwenden. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden, auch mit unserem Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter: ➡ www.ble.de/entwaldungsfrei ➡ https://lnkd.in/e7A-TeyQ Anwendung in der deutschen Landwirtschaft: ➡ www.praxis-agrar/eudr #EntwaldungsfreieProdukte #BLE #EUDR
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Am gestrigen Tage hat das Europäische Parlament die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung („EUDR“) gebilligt. Das bedeutet konkret, dass große Marktteilnehmer und Händler die Verpflichtungen aus der EUDR nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 einhalten müssen. 🏬 Mit der Verschiebung soll den Unternehmen ausreichend Zeit verschafft werden, die Vorschriften reibungslos umzusetzen. Eine dauerhafte Befreiung von der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verordnung ist hiermit jedoch nicht verbunden, weshalb nach wie vor gilt, dass sich Unternehmen frühzeitig mit der Implementierung der Vorschriften in Ihre Betriebsabläufe beschäftigen sollten. Zur reibungslosen Umsetzung der EUDR in Ihrem Unterbehmen beraten wir Sie gerne! 🌲🌳
𝗗𝗶𝗲 𝗘𝗨-𝗘𝗻𝘁𝘄𝗮𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 – 𝗻𝗲𝘂𝗲 𝗥𝗲𝗴𝘂𝗹𝗮𝗿𝗶𝗲𝗻 𝘇𝘂𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿𝗲𝘀𝗲𝗻𝗱𝗲 Die Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 sieht vor, dass die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Unternehmen eine dreistufige Sorgfaltsprüfung 🔍 durchführen müssen. Diese ist produktspezifisch 📋, 𝗯𝗲𝘇𝗶𝗲𝗵𝘁 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗮𝘂𝗳 𝗘𝗿𝘇𝗲𝘂𝗴𝗻𝗶𝘀𝘀𝗲, 𝗱𝗶𝗲 𝗱𝗶𝗲 "𝗿𝗲𝗹𝗲𝘃𝗮𝗻𝘁𝗲𝗻 𝗥𝗼𝗵𝘀𝘁𝗼𝗳𝗳𝗲" Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz enthalten und beinhaltet u.a. die Sammlung von Informationen, Daten und Unterlagen dazu, dass die bezogenen Rohstoffe bzw. daraus produzierte Erzeugnisse 𝗮𝘂𝘀 𝗲𝗻𝘁𝘄𝗮𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝗻 𝗚𝗲𝗯𝗶𝗲𝘁𝗲𝗻 stammen, dass die zusammengetragenen Informationen analysiert und einer 𝗥𝗶𝘀𝗶𝗸𝗼𝗯𝗲𝘄𝗲𝗿𝘁𝘂𝗻𝗴 auf eine etwaige Non-Compliance hin unterzogen werden sowie – bei Identifizierung eines Risikos – entsprechende Risikominderungsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt u.a. das Anfordern zusätzlicher Informationen oder die Durchführung von Audits. 📝 Insgesamt kommt es darauf an, dass ein unternehmensinternes Verfahren implementiert wird, um das Risiko einer Nonkonformität mit den Vorgaben der Verordnung möglichst zu reduzieren. Am Ende dieses Prozesses steht die Ausstellung einer Sorgfaltserklärung durch das verpflichtete Unternehmen. Das 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝘇𝘂 𝗱𝗼𝗸𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 und mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Außerdem existiert für bestimmte Unternehmen eine jährliche Berichtspflicht 🗓️ hinsichtlich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Relevante Rohstoffe oder relevante Erzeugnisse im Sinne der Verordnung dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie entwaldungsfrei im Sinne der Verordnung sind, sie gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt. Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. ⚠️ Zur reibungslosen Umsetzung der Anforderungen Entwaldungsverordnung in Ihrem Unternehmen beraten wir Sie gerne. 💬 Ansprechpartner: Rechtsanwälte Marius Misztl und Frederik Hübl #Entwaldungsverordnung #EUCompliance #Sorgfaltspflicht #Nachhaltigkeit #Rohstoffe #Umweltschutz #CorporateResponsibility #NachhaltigeLieferketten
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📢☝🏼Stefanie Sabet im Lebensmittel Zeitung-Interview über die Herausforderungen der #Risikoanalyse und #Berichtserstellung im deutschen #Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). ↗️ Ersten Überprüfungen des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach, würden die Unternehmen der #Ernährungswirtschaft den Sorgfaltspflichten weitgehend gerecht werden, so die Geschäftsführerin. ⚠️ Die nach dem EU-Wertschöpfungskettengesetz notwendigen Risikoanalysen durchzuführen oder auch die Berichte zu erstellen, nimmt jedoch enorm viel Zeit in Anspruch: "Niemand ist gut beraten, diese Aufgaben auf die lange Bank zu schieben," warnt Sabet. 🔜 Eine mögliche Aussetzung des Lieferkettengesetzes hält sie außerdem für unwahrscheinlich: Die aktuellen Signale von der Arbeitsebene des Ministeriums würden eher auf Erleichterungen als auf eine vollständige Aussetzung hindeuten. „Aber auch wenn es zu einer Aussetzung käme, wäre mit zwei Jahren nicht viel Zeit gewonnen,“ stellt Sabet klar. ‼️Besonders die Einrichtung eines Beschwerdemanagements stellt eine große Herausforderung für viele Unternehmen dar. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) bietet eine Plattform an, um Beschwerden über Menschenrechts- und Umweltverstöße in der #Lieferkette rechtssicher zu erfassen und zu bearbeiten. 💁🏻 Die BVE arbeitet mit der Unternehmensberatung AFC Consulting Group AG und den Rechtsanwaltskanzleien Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB undZENK Rechtsanwälte | Hamburg | Berlin zusammen, die die Betriebe bei Bedarf auch bei den notwendigen Abhilfemaßnahmen zu unterstützen.🙌 🫱🏼 Haben Sie Interesse an der externen Beschwerdestelle der BVE? Dann schreiben Sie an: 📧 sorgfaltspflichten@ernaehrungsindustrie.de 📧
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𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗳𝗿𝗲𝗶𝗲𝘀 𝗪𝗲𝗯𝗶𝗻𝗮𝗿 "𝗦𝘁𝗿𝘂𝗸𝘁𝘂𝗿 𝗶𝗺 𝗟𝗲𝗯𝗲𝗻𝘀𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁: 𝗘𝗨-𝗧𝗲𝘅𝘁𝗲, 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁, 𝗟𝗲𝗶𝘁𝘀ä𝘁𝘇𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗻𝗲𝗻 𝘀𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗮𝗻𝘄𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻" Heute um 14 Uhr startet Ihr kostenfreies Kurzwebinar "Struktur im Lebensmittelrecht: EU-Texte, Bundesrecht, Leitsätze und Richtlinen sicher anwenden". Jetzt noch schnell anmelden: https://lnkd.in/em4-FNgz struktur-im-lebensmittelrecht&utm_content=fun Von Ihrem Referenten, Herrn Professor Dr. Ulrich Nöhle, erfahren Sie u. a. in welcher Hierarchie Rechtstexte anzuwenden sind. Welche Quellen sind heranzuziehen, wenn eindeutige Rechtsvorschriften fehlen? #Lebensmittelrecht #Lebensmittelkennzeichnung #RegulatoryAffairs #Behrs
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🌲🌳🌴 Das langerwartete #Entwaldungs_und_Waldschädigungs_Minimierungs_Gesetz – #EntwaldungsMG) liegt seit dieser Woche im Entwurf zur Stellungnahme vor. Es handelt sich um den Referentenentwurf des deutschen Durchführungsgesetzes zur #EU_Entwaldungsverordnung #EUDR, erstellt durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Geregelt werden u.a. die Zuständigkeiten zur EUDR in Deutschland, die Befugnisse, die Regelungen zur Durchführung der Überwachung sowie die zur Bewehrung von Verstößen gegen die EUDR insbesondere die diesbezüglichen Bußgeldvorschriften. Hier einige erste Hinweise: 📍 Der Bußgeldrahmen bewegt sich zwischen EUR 5.000 und 100.000. 📍 Der Name des Gesetzes ist Programm! Die EUDR bleibt auch nach ihrer Verschiebung eine Herausforderung für betroffene Unternehmen und Personen. 📍 Kleiner Funfact hierzu: im Referentenentwurf heißt es: es entstünden für die Wirtschaft weder "#Erfüllungsaufwand" noch "#Bürokratiekosten"! Das mag in Bezug auf das Durchführungsgesetz sicher stimmen. Wer in die Tiefen der EUDR eintaucht, wird schnell eines besseren belehrt. 📍 Eine systematische und gründliche Vorbereitung auf das Thema #Entwaldungsfreiheit ist unerlässlich, um das drohende Verbot relevante Erzeugnisse in der EU in den Verkehr zu bringen, zu vermeiden. Bei Fragen gerne bei uns melden. ESG@Heuking Dr. Thomas Sikorski #esg #csr #compliance #sustainability
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Was hat Lebensmittelrecht mit Datenschutz zu tun? Das erkläre ich im März 2025 beim 38. Deutschen Lebensmittelrechtstag in Wiesbaden.
Die Fachzeitschrift Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht (ZLR) Recht & Wirtschaft Fachkonferenzen und die WGfL laden ein: Vom 26. bis 28. März 2025 findet der 38. Deutsche Lebensmittelrechtstag im Wiesbadener Kurhaus statt – seien auch Sie mit dabei und freuen Sie sich auf einen intensiven Austausch in geselliger Atmosphäre! Zwischen Bürokratie und Innovation – Wohin steuert das Lebensmittelrecht? Der 38. Deutsche Lebensmittelrechtstag wird sich dieser Frage - auch mit Bezug auf das Datenschutzrecht durch unseren Partner Stephan Schmidt - und weiteren Problemen annehmen und in der bewährten Zusammensetzung von Wissenschaft, Politik, Unternehmen, Verwaltung und Verbraucherschaft über mögliche Lösungsansätze diskutieren. Nehmen auch Sie teil und tauschen Sie sich aus – wir freuen uns auf Sie! Link zu weiteren Informationen im 1. Kommentar. #DeutscherLebensmittelrechtstag2025 #DLRT2025 #Lebensmittelrecht
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