Müssen Sie künftig #EUDR-konform arbeiten? Die EU-Kommission hat vor Kurzem neue Hilfestellungen zur EU-Verordnung für #entwaldungsfreie Produkte bereitgestellt: eine neue Version von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ Version 1.3) sowie einen ersten Leitfaden zur Anwendung der neuen Verordnung (engl. guidance-document). Sie stehen jetzt auf Deutsch in informeller Übersetzung auf unserer Internetseite zum Lesen und natürlich zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie auch die englischen Originalversionen. ➡ Zu den neuen FAQ geht's unter https://lnkd.in/eJWvbMrC ➡ Den neuen Leitfaden finden Sie unter https://lnkd.in/eph5tZJg Was enthalten die beiden Veröffentlichungen? Die neue FAQ-Version enthält unter anderem ein neues Kapitel zu "Sanktionen". Der Leitfaden ist eine neue Hilfestellung der EU-Kommission, in der zunächst viele Begriffe der Verordnung noch einmal näher erklärt werden. Besonders hilfreich sind in Anhang I aufgeführte Beispielszenarien für verschiedene Erzeugnisse und verschiedene Branchen. Anhang II enthält Umsetzungstipps für zusammengesetzte Erzeugnisse. Was gibt es Neues zur möglichen Verschiebung, die die EU-Kommission vorgeschlagen hatte? Der Rat der Europäischen Union hat dem Vorschlag bereits zugestimmt, das EU-Parlament entscheidet am 14. November 2024 darüber. Wir informieren Sie natürlich auf unseren Kanälen über das Ergebnis. Wir als die in Deutschland für die Umsetzung der #EUDR zuständige Behörde arbeiten weiterhin daran, allen Marktbeteiligten zu helfen, die neue Verordnung zu verstehen und anzuwenden. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden, auch mit unserem Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter: ➡ www.ble.de/entwaldungsfrei ➡ https://lnkd.in/e7A-TeyQ Anwendung in der deutschen Landwirtschaft: ➡ www.praxis-agrar/eudr #EntwaldungsfreieProdukte #BLE #EUDR
Beitrag von Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Relevantere Beiträge
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📣 Verschiebung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (#EUDR) von der EU-Kommission vorgeschlagen, neuer Leitfaden und erweiterte FAQs bieten ausführliche Hilfen zur Umsetzung 🔹 Die Verordnung soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission nun erst ab dem 30.12.2025 für große und mittlere Unternehmen sowie ab dem 30.06.2026 für Kleinst- und kleine Unternehmen gelten, d.h. ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Der Verschiebung müssen noch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen. 🔹 Die Methodik für das Benchmarking von Ländern in Niedrig-, Standard- und Hochrisiko-Länder wurde veröffentlicht. 🔹 Ab Anfang November können sich Unternehmen für das Informationssystem zur Abgabe von Sorgfaltserklärungen registrieren; ab Dezember wird es voll im Einsatz sein und Sorgfaltserklärungen können abgegeben werden. Gleichzeitig hat die EU-Kommission neues Informationsmaterial veröffentlicht: ✅ Einen Leitfaden (Guidance Document) als Umsetzungshilfe und zur Erläuterung von Unklarheiten ✅ Ein Update der FAQs zur EUDR mit über 40 neuen Einträgen ✅ Eine neue Informations-Website zur EUDR, die sich speziell an #KMU richtet Der Leitfaden beinhaltet unter anderem Informationen zu… … legalen Anforderungen und Verpflichtungen zur Rückverfolgbarkeit, … Umsetzungszeiträumen, … Klarstellungen zu den betroffenen Produkten sowie kritischen Definitionen wie „Waldschädigung“, „Marktteilnehmer“ und „Inverkehrbringen“, … Einzelheiten zur Funktionsweise des Informationssystems sowie … Updates zu Sanktionen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (#BLE) wird deutsche Übersetzungen zum neuen EUDR-Leitfaden und den aktualisierten FAQs bereitstellen - wir werden Sie hier auf dem Laufenden halten. 👉 Alle Informationen der EU-Kommission zur EUDR (vorläufig in Englisch) finden Sie hier: https://lnkd.in/e6A9bMCn 👉 Den neuen EUDR-Leitfaden können Sie hier herunterladen: https://lnkd.in/eQvxp9W9 👉 Die aktualisierten FAQs finden Sie hier: https://lnkd.in/gSdrJV5k 👉 Hier zur Website für von der EUDR betroffene KMU: https://lnkd.in/eBrNbdxu #bizhumanrights
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🚨 Auch von Seiten der betroffenen Unternehmen gibt es viele Bedenken vor dem Start der 🌳 📜 #EU_Entwaldungsverordnung (#EUDR) 🚨 ✉ 📫 In einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir beklagt die deutsche Agrar- und Lebensmittelwirtschaft neun Monate vor dem Start der EUDR weiterhin viele Unzulänglichkeiten der EU bei der Umsetzung der neuen Vorschriften. Hier die beiden Hauptanliegen: 🔹 Es fehlt weiter ein ausgereiftes #EU_IT_System mit der dringend benötigte Schnittstelle, die es allen Marktbeteiligten ermöglicht, die geforderten Sorgfaltserklärungen digital, sicher und ohne bürokratischen Aufwand bereitzustellen. 🔹Das für die Risikoclusterung zentrale #Länderbenchmarkingsystem steht immer noch nicht zur Verfügung. Damit können Unternehmen z.B. die Entlastungen der EUDR gar nicht in Anspruch nehmen. Der Unmut wächst bei den Betroffenen, die ihrerseits sehr große Anstrengungen unternehmen müssen um die Sorgfaltspflicht der EUDR umzusetzen. Den Brief gibt es hier 👇 https://lnkd.in/e5r3D9x8 https://lnkd.in/e3PvkuXs #esg #Nachhaltigkeit #Agrarwirtschaft #Lebensmittelindustrie HEUKING ESG@Heuking Dr. Thomas Sikorski
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🌲 EU-Entwaldungsverordnung: Tiefkühlwirtschaft braucht jetzt Klarheit und Planungssicherheit❗ Weniger als 50 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30.12.2024 hat die europäische Politik immer noch keine Klarheit über den Zeitplan des weiteren Verfahrens und die Inhalte geschaffen. 📣 dti-Chefin Sabine Eichner: 🔴 "Die jüngsten Entwicklungen bei der EU-Entwaldungsverordnung werfen für die Tiefkühlwirtschaft große Unsicherheiten auf. Wir stehen nur noch wenige Wochen vor dem geplanten Anwendungsbeginn der EUDR - doch der Zeitplan und die genauen Inhalte der Verordnung sind noch immer unklar. Das ist ein unhaltbarer Zustand! 🔴 Die Tiefkühlwirtschaft steht hinter dem globalen Ziel, Entwaldung zu stoppen und nachhaltige Lieferketten zu fördern. Doch sie fordert auch alle Beteiligten auf, jetzt die Chance für pragmatische Lösungen zu nutzen. 🔴 Wir fordern EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission auf, umgehend Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Wir brauchen JETZT klare und durchführbare, unbürokratische Rahmenbedingungen, damit unsere Unternehmen rechtskonform die Anforderungen der Verordnung anwenden können. 🔴 Jede weitere Verzögerung könnte den Handel, die Lieferketten und die Lebensmittelversorgung erheblich gefährden. 🔴 Ein konstruktiver und lösungsorientierter Dialog mit allen Beteiligten aus der Politik, einschließlich der Mitgliedsstaaten, ist notwendig, um schnellstmöglich zu einen Kompromiss zu finden, im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Die Zeit drängt!" European Parliament Council of the European Union Christophe Hansen European People's Party European Commission Cem Özdemir Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesregierung Robert Habeck Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Lebensmittelverband Deutschland e.V. Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE) Hans-Jürgen Deglow Delara Burkhardt Susanne Ehlerding Lou Martine Siebert Tagesspiegel Background Agrar & Ernährung Table.Briefings Merle Heusmann Lebensmittel Zeitung TK-Report Thomas Hillmann Frederik Lippe
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🌲🌳🌴 Das langerwartete #Entwaldungs_und_Waldschädigungs_Minimierungs_Gesetz – #EntwaldungsMG) liegt seit dieser Woche im Entwurf zur Stellungnahme vor. Es handelt sich um den Referentenentwurf des deutschen Durchführungsgesetzes zur #EU_Entwaldungsverordnung #EUDR, erstellt durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Geregelt werden u.a. die Zuständigkeiten zur EUDR in Deutschland, die Befugnisse, die Regelungen zur Durchführung der Überwachung sowie die zur Bewehrung von Verstößen gegen die EUDR insbesondere die diesbezüglichen Bußgeldvorschriften. Hier einige erste Hinweise: 📍 Der Bußgeldrahmen bewegt sich zwischen EUR 5.000 und 100.000. 📍 Der Name des Gesetzes ist Programm! Die EUDR bleibt auch nach ihrer Verschiebung eine Herausforderung für betroffene Unternehmen und Personen. 📍 Kleiner Funfact hierzu: im Referentenentwurf heißt es: es entstünden für die Wirtschaft weder "#Erfüllungsaufwand" noch "#Bürokratiekosten"! Das mag in Bezug auf das Durchführungsgesetz sicher stimmen. Wer in die Tiefen der EUDR eintaucht, wird schnell eines besseren belehrt. 📍 Eine systematische und gründliche Vorbereitung auf das Thema #Entwaldungsfreiheit ist unerlässlich, um das drohende Verbot relevante Erzeugnisse in der EU in den Verkehr zu bringen, zu vermeiden. Bei Fragen gerne bei uns melden. ESG@Heuking Dr. Thomas Sikorski #esg #csr #compliance #sustainability
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*EU-Kommission will Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten verschieben* Die Europäische Kommission hat beschlossen, die umstrittene Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten um ein Jahr zu verschieben. Ursprünglich sollte diese ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Doch es gab starke Kritik von Landwirten, Unternehmen und Drittstaaten, da viele Voraussetzungen für eine unbürokratische Umsetzung noch nicht geklärt sind. Besonders mittelständische Unternehmen und Kleinbauern in Ländern wie Lateinamerika hätten Schwierigkeiten gehabt, die neuen Regelungen fristgerecht umzusetzen. Die Verschiebung gibt allen Beteiligten mehr Zeit, offene Fragen zu klären und Lösungen zu finden, die eine faire und praktikable Umsetzung ermöglichen. Das Ziel bleibt, Entwaldung wirksam zu bekämpfen, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen oder bestimmte Akteure zu benachteiligen. Die Entwaldung stellt weiterhin eine große Herausforderung für das Weltklima dar, aber der zusätzliche Zeitrahmen bietet die Chance, Maßnahmen sinnvoll und nachhaltig zu gestalten. Wir finden die Verschiebung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ist ein sinnvoller Schritt. Sie schafft Raum für Dialog und Verbesserungen, um eine erfolgreiche und faire Umsetzung sicherzustellen. Die nächsten Monate bieten nun die Gelegenheit, die Verordnung so zu gestalten, dass sie den globalen Kampf gegen die Entwaldung wirksam unterstützt, ohne unnötige Bürokratie zu schaffen oder bestimmte Akteure zu benachteiligen. Und sie gibt Unternehmen und anderen Betroffenen die Chance sich noch intensiver darauf vorzubereiten und sich damit auseinander zu setzen. Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand! Folgen Sie uns, um als Erster von spannenden Neuigkeiten, wichtigen Updates und Trends aus der Branche zu erfahren. #mediaprint #eudr #nachhaltigkeit #csr (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, https://lnkd.in/g8jZUFyy)
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EUDR: Start der Länder- und Verbändeanhörung – Herausforderungen und rechtliche Fragestellungen für Unternehmen Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Anhörung zur nationalen Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) eingeleitet. Diese Verordnung zielt auf den globalen Waldschutz ab und erfordert umfassende Anpassungen in zentralen Branchen wie dem Verlagswesen, der Automobilindustrie und der Lebensmittelbranche. Doch die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Verbänden kann sich als schwierig erweisen, da diese häufig von großen Marktführern dominiert werden. Das Ergebnis sind oft einseitige Lösungen, die die Bedürfnisse kleinerer und mittelständischer Unternehmen (KMU) vernachlässigen. Ein zentrales Problem der EUDR ist der extrem weite Regelungsbereich, der nahezu uferlos erscheint. Diese umfassenden Anforderungen werfen ernsthafte Fragen zur Verhältnismäßigkeit auf: Sind die Vorgaben in der Lage, die angestrebten Umweltziele zu erreichen, ohne dabei die wirtschaftliche Realität der Unternehmen übermäßig zu belasten? Wie können die verschiedenen Branchen angemessen berücksichtigt werden, ohne dass die Maßnahmen in ihrer Umsetzung unrealistisch werden? Diese Überlegungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die EUDR tatsächlich effektiv und gleichzeitig tragbar für die Wirtschaft bleibt. In dieser komplexen Situation bieten wir umfassende Rechtsberatung, um Unternehmen zu unterstützen. Unser Ziel ist es, die rechtlichen Anforderungen der EUDR verständlich zu machen und maßgeschneiderte Lösungen für ihre Lieferketten zu entwickeln. Lassen Sie uns gemeinsam Wege finden, die ökologische Verantwortung mit den Interessen der Unternehmen in Einklang zu bringen. #EUDR #BMEL #Rechtsberatung #Verhältnismäßigkeit #Nachhaltigkeit #Lieferketten #Waldschutz #Compliance
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🌲 𝗘𝗻𝘁𝘄𝗮𝗹𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 (𝗘𝗨𝗗𝗥): 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗸𝗼𝗺𝗺𝗲𝗻 𝗲𝗶𝗻 𝘇𝘂𝘀ä𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗝𝗮𝗵𝗿 𝘇𝘂𝗿 𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴! Am vergangenen Dienstag hat das EU-Parlament der Verschiebung der neuen Vorschriften zugestimmt: 🔗 https://lnkd.in/gSq_-2N9 Die Verpflichtungen dieser Verordnung sollen ab dem 𝟯𝟬.𝟭𝟮.𝟮𝟬𝟮𝟱 eingehalten werden. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 𝟯𝟬.𝟬𝟲.𝟮𝟬𝟮𝟲 Zeit, die neuen Vorschriften zu erfüllen. 🌍 𝗭𝗶𝗲𝗹 𝗱𝗲𝗿 𝗩𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 Sie soll die Entwaldung bekämpfen, die insbesondere durch die Produktion von Palmöl, Soja, Kakao, Kaffee und Kautschuk getrieben wird. 👉 𝗡ä𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁𝗲 Damit die Verschiebung in Kraft treten kann, muss der vereinbarte Text noch vom EU-Rat gebilligt und bis Ende 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. 💡 𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗠𝗮ß𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 Die EU-Kommission wird so schnell wie möglich eine Risikoeinstufung für Länder und Regionen bereitstellen. Eine allgemeine Überprüfung der EUDR - auch zur Verringerung der Verwaltungslast für Unternehmen - ist vorgesehen. 🚢 𝗨𝗺𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴 𝗲𝗻𝘁𝗹𝗮𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗟𝗶𝗲𝗳𝗲𝗿𝗸𝗲𝘁𝘁𝗲 Unsere Kollegin Dr. Elke Stoffmehl empfiehlt: "Unternehmen sollten das zusätzliche Jahr nutzen, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen." #Entwaldung #Entwaldungsverordnung #EUDR #InternationalesWirtschaftsrecht
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Nachdem der Rat der EU Mitte Oktober der Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung #EUDR zugestimmt hat, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Ziel ist ein Gesetz zur nationalen Durchführung der #Entwaldungsverordnung in Deutschland. #Deforestation #EU #Paperindustry #Packaging
Verschiebung der EUDR: BMEL leitet Länder- und Verbändeanhörung zur nationalen Umsetzung ein
euwid-papier.de
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💪 dti gestaltet mit: Bundesregierung fordert Verschiebung von EU-Entwaldungsverordnung - Verbändeschreiben erfolgreich! 🌳 ✉ Großartiger Erfolg der Verbändeallianz! 🎉 📆 Kanzler Scholz und Ernährungsminister Özdemir fordern die EU-Kommission auf, den Start der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zu verschieben. ☝ 🌲 🌳 Vor wenigen Tage hatte eine Allianz aus Verbänden der Agrar- und Ernährungswirtschaft, darunter auch das dti, erneut dringend an EU-Kommission und Bundesregierung appelliert: Sie warnte schriftlich vor gravierenden Problemen im Zusammenhang mit der EUDR, die Ende 2024 in Kraft treten soll. 💣 dti-Chefin Sabine Eichner: 🌿 "Wir stehen hinter dem Ziel der EU nach globalem Waldschutz! 🌍 Die EU-Kommission hat jedoch seit Monaten wichtige Informationen und Klarstellungen zur praktischen Umsetzung der EUDR NICHT bereitgestellt. 😱 Dies führt zu erheblicher Verunsicherung bei Landwirt:innen, Unternehmen und Erzeuger:innen. ⚡ Wir befürchten, dass die mangelnde Vorbereitung zur Unterbrechung von Lieferketten, zu Marktverwerfungen und höheren Preisen führen könnte. ☝ Deshalb fordern wir die European Commission eindringlich auf, sofort Maßnahmen zu ergreifen, Klarheit zu schaffen und einen Notplan zur rechtssicheren Umsetzung der EUDR zu entwickeln." Das ganze Schreiben samt aller unterzeichnenden Verbände ist im Lobbyregister einsehbar: https://lnkd.in/dt5KcJH9 Gerrit-Milena Falker Lebensmittel Zeitung Hans-Jürgen Deglow Lou Martine Siebert Susanne Ehlerding Tagesspiegel Background Agrar & Ernährung Merle Heusmann Agrifood.Table #EUDR #Entwaldung #EU #Nachhaltigkeit #SuppyChain #Lieferkette #Handel #entwaldungsfrei
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„Die EU-Kommission muss endlich aus der Sommerpause kommen und Klarheit schaffen.", so Bundesminister Cem Özdemir ⬇ Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, hat die Europäische Kommission dazu aufgerufen, den Beginn der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) auf den 1. Juli 2025 zu verschieben. In einem Schreiben an den exekutiven Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und kommissarischen Umweltkommissar Šefčovič betonte Özdemir die Notwendigkeit, dass Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung benötigen und dass die Rahmenbedingungen für eine effektive nationale Umsetzung schnellstmöglich geschaffen werden müssen. Er wies darauf hin, dass vier Monate vor dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung noch wesentliche Umsetzungsdetails fehlen, darunter die Einstufung Deutschlands als Land mit geringem Entwaldungsrisiko. Der Bundesminister führt weiter aus: "Wenn die Wirtschaft nicht um erfolgreiche Geschäfte, sondern um ihre Existenz bangt, darf das in Brüssel nicht ignoriert werden. Ich nehme die Sorgen der Unternehmen, der Land- und Forstwirtschaft und auch der Länder sehr ernst. Die Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, um sich vorzubereiten. Das gilt auch für Länder mit kleinbäuerlichen Produktionsstrukturen. Sonst drohen Lieferketten zum Ende des Jahres zu reißen – zum Schaden der deutschen und europäischen Wirtschaft, der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Drittstaaten sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Anwendungsstart muss verschoben werden, Punkt. Das Ziel der EUDR, den notwendigen globalen Waldschutz zu stärken, steht außer Frage. Aber die Umsetzung muss praktikabel, bürokratiearm und reibungslos funktionieren. Die EU-Kommission kann hier alle Voraussetzungen im Alleingang schaffen, ohne die EUDR neu zu verhandeln.“
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