Beitrag von Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Müssen Sie künftig #EUDR-konform arbeiten? Die EU-Kommission hat vor Kurzem neue Hilfestellungen zur EU-Verordnung für #entwaldungsfreie Produkte bereitgestellt: eine neue Version von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ Version 1.3) sowie einen ersten Leitfaden zur Anwendung der neuen Verordnung (engl. guidance-document). Sie stehen jetzt auf Deutsch in informeller Übersetzung auf unserer Internetseite zum Lesen und natürlich zum Herunterladen bereit. Dort finden Sie auch die englischen Originalversionen. ➡ Zu den neuen FAQ geht's unter https://lnkd.in/eJWvbMrC ➡ Den neuen Leitfaden finden Sie unter https://lnkd.in/eph5tZJg Was enthalten die beiden Veröffentlichungen? Die neue FAQ-Version enthält unter anderem ein neues Kapitel zu "Sanktionen". Der Leitfaden ist eine neue Hilfestellung der EU-Kommission, in der zunächst viele Begriffe der Verordnung noch einmal näher erklärt werden. Besonders hilfreich sind in Anhang I aufgeführte Beispielszenarien für verschiedene Erzeugnisse und verschiedene Branchen. Anhang II enthält Umsetzungstipps für zusammengesetzte Erzeugnisse. Was gibt es Neues zur möglichen Verschiebung, die die EU-Kommission vorgeschlagen hatte? Der Rat der Europäischen Union hat dem Vorschlag bereits zugestimmt, das EU-Parlament entscheidet am 14. November 2024 darüber. Wir informieren Sie natürlich auf unseren Kanälen über das Ergebnis. Wir als die in Deutschland für die Umsetzung der #EUDR zuständige Behörde arbeiten weiterhin daran, allen Marktbeteiligten zu helfen, die neue Verordnung zu verstehen und anzuwenden. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden, auch mit unserem Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter: ➡ www.ble.de/entwaldungsfreihttps://lnkd.in/e7A-TeyQ Anwendung in der deutschen Landwirtschaft: ➡ www.praxis-agrar/eudr #EntwaldungsfreieProdukte #BLE #EUDR

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