📖 Kinder in der Nothilfe brauchen besseren Schutz. Die Lebensumstände in der Nothilfe im Asylbereich gefährden das Wohlergehen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dies ist weder mit der Schweizer Bundesverfassung noch mit internationalen Übereinkommen vereinbar. Das zeigen zwei neue Publikationen der Eidgenössischen Migrationskommission EKM: ▪ Die Studie des Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) hat erstmals in der ganzen Schweiz Daten zu den Lebensbedingungen von Minderjährigen in der Nothilfe erhoben. ▪ Das dazu erstellte Rechtsgutachten der University of Neuchâtel, Faculty of Law ordnet die Resultate rechtlich ein. Für die EKM ist klar: Es braucht Massnahmen auf allen politischen Ebenen. Die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen müssen respektiert werden – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Um das Wohl und die Rechte der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu wahren, muss die Nothilfe im Asylbereich reformiert werden. Ein juristischer Paradigmenwechsel ist angezeigt. 👉 Um die körperliche, geistige und soziale Entwicklung und die Gesundheit der betroffenen Kinder zu schützen, braucht es aus Sicht der EKM Massnahmen auf allen politischen Ebenen. 👉 Die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen müssen respektiert werden – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. 📖 Studie: Kinder und Jugendliche in der Nothilfe im Asylbereich. Systematische Untersuchung der Situation in der Schweiz. https://lnkd.in/gPb82geU 📖 Rechtsgutachten: Das Nothilferegime und die Rechte des Kindes. Rechtsgutachten und Studie zur Vereinbarkeit mit der schweizerischen Bundesverfassung und der Kinderrechtskonvention. https://lnkd.in/gPb82geU ➡EKM-Medienmitteilung zu den beiden Publikationen: https://lnkd.in/eCUdAWpM Autorinnen der Studie: Patricia Lannen, Raquel Paz Castro, Vera Sieber Autorinnen des Rechtsgutachtens: Cesla Amarelle, Nesa Zimmermann #Kinder #Nothilfe #Migration #KindundMigration #MigrationsgesellschaftSchweiz #ekmcfm
Beitrag von Eidgenössische Migrationskommission EKM / Commission fédérale des migrations CFM
Relevantere Beiträge
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Kinderrechte gelten auch in der Nothilfe. Die heute veröffentlichten Studien der Eidgenössischen Migrationskommission zeigen deutlich: Die aktuellen Bedingungen in der Nothilfe für Kinder und Jugendliche sind nicht mit der Schweizerischen Bundesverfassung und der Kinderrechtskonvention vereinbar. Armut, beengte Wohnverhältnisse und soziale Isolation prägen ihren Alltag und gefährden ihre Entwicklung. Save the Children Schweiz unterstützt die Empfehlungen der Studien und fordert deren rasche Umsetzung. Unsere langjährige Arbeit in Asylunterkünften zeigt, dass es dringend strukturelle Veränderungen braucht, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Nina H., Leiterin der Schweizer Programme: «Es braucht jetzt einen Effort und die Zusammenarbeit von uns allen – Politik, Behörden, Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft – um sofort kurzfristige Verbesserungen in der gegenwärtigen Nothilfepraxis umzusetzen. Mittel- und langfristig müssen wir Wege finden, dass Kinder in der Schweiz so nicht mehr aufwachsen müssen.» 👉 Unsere Stellungnahme https://lnkd.in/ecbgFq7h 👉 Zu den Studien https://lnkd.in/gPb82geU 👉 Medienmitteilung der EKM https://lnkd.in/eCUdAWpM © Save The Children / Symbolbild
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«Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe» Eine neue Studie des Büro Bass zeigt, dass Kinder und Jugendliche besonders oft von Armut betroffen sind. ➡️ Die Studie zeigt auch die prekäre Situation von Kindern und Jugendlichen in der Asylfürsorge auf: Rund 35‘000 Kinder und Jugendliche in der Asylfürsorge in der Schweiz sind von besonders grosser Armut betroffen. ➡️ Die Resultate: • Das Asylgesetz gibt vor, dass die Ansätze der Asylfürsorge tiefer sind. • Es gibt keine Unterstützungs-Richtlinien, keine Mindestansätze > das führt zu nicht begründbaren Unterschieden. • Personen mit Schutzbedarf und Bleibeperspektive (Status S, F) bleiben längerfristig in der Schweiz und haben die Anforderungen der Integrationsagenda zu erfüllen, sie haben also dieselben Lebenshaltungskosten wie die einheimische Bevölkerung. • Tiefere Sozialhilfeansätze sind integrations- und entwicklungshemmend und lassen sich fachlich nicht rechtfertigen. ➡️ Die Studie wurde im Auftrag der Konferenz der Sozialdirektoren SODK, der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS, dem Schweizerischen Städteverband SSV, der Städteinitiative Sozialpolitik, der Stadt Zürich und der Eidgenössischen Migrationskommission EKM erstellt. https://lnkd.in/dSvgfD2R Die Empfehlungen: • Das Wohl und die Rechte der Kinder sind entscheidend – die Ansätze sollen existenzsichernd sein. • Personen mit Schutzbedarf brauchen ein Existenzminimum analog zur Sozialhilfe. • Die Ausgestaltung der Sozialhilfe soll durch Beratung und Begleitung verbessert werden. • Die höheren Kosten in der Sozialhilfe sind durch eine angemessene Deckung von kinderspezifischen Bedürfnissen zu rechtfertigen. #EKM #CFM #Migration #Kinderarmut #Sozialhilfe #Migrationsgesellschaft
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Checkliste zur Prüfung der Erziehungsberechtigung im Kontext DA-Asyl Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum 12.6.2024 seine Dienstanweisung Asyl dahingehend geändert, dass nunmehr auch wirksam bevollmächtigte Dritte (Erziehungsberechtigte iSd § 7 Abs. 1 Nr. 6 SGB VIII) einen #Asylantrag für ausländische Minderjährige, die ohne personensorgeberechtigte Eltern nach Deutschland einreisen, stellen können (bisher war in diesen Fällen eine wirksame Asylantragstellung nur durch eine:n gerichtlich bestellte:n Vormund:in möglich). Die Verantwortung für die Prüfung der wirksamen Bevollmächtigung obliegt dabei ausschließlich den Jugendämtern im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme. Welchen Nachweis die Jugendämter diesbezüglich zu erbringen haben, legt eine neue Checkliste des #dijuf übersichtlich dar. https://lnkd.in/eTyqX_am Die Checkliste wird auch in #jamt Heft 9 erscheinen. #jungegeflüchtete #kinderundjugendhilfe #jugendamt #asylverfahren #checkliste
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Ist staatlich finanzierte, über Hilfsorganisationen gewährte Basishilfe für Vulnerable zulässig? Eine wichtige verwaltungs- und staatsrechtliche Grundsatzfrage im Bereich der #Existenzsicherung und der #Menschenwürde - in diversen Kantonen bzw. Städten. Das letzte Wort ist dazu noch nicht gesprochen. Es ist davon auszugehen, dass sich kantonale Gerichte und wohl auch das Bundesgericht dazu noch äussern müssen. Schaut man sich die Sache unbefangen an, gibt es für beide Positionen (Zulässigkeit der Basishilfe, bzw. die gegenteilige Position des Bezirksrates ZH) gute juristische Argumente. Affaire à suivre.
Der Bezirksrat Zürich hebt die Beschlüsse zur «Wirtschaftlichen Basishilfe» des Gemeinderats der Stadt Zürich auf. Der Bezirksrat erwog die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Kantons- und Bundesrecht im Bereich der Sozial- und Nothilfe respektive im Asyl- und Ausländerbereich. Die Rechtsansprüche auf Hilfe in Notlagen werden im Sozialhilfegesetz bzw. in der Nothilfeverordnung abschliessend geregelt. Es besteht daher keine Autonomie der Gemeinde eine weitere bzw. anderslautende Anspruchsgrundlage auf Hilfe in Notlagen zu schaffen. Gestützt auf die Kompetenzgrundlage von Art. 111 Abs. 3 KV/ZH ist die Gemeinde grundsätzlich befugt, Hilfe zur kollektiven Selbsthilfe zu leisten, was Beiträge an Hilfsorganisationen miteinschliessen kann. Die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an Fachorganisationen verknüpft mit dem konkreten Leistungsauftrag diese Gelder an ausländische Personen ohne Aufenthaltsrecht bzw. an ausländische Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und ohne risikofreien Zugang zur Sozialhilfe auszuzahlen, verletzt bzw. umgeht ausländerrechtliche Meldepflichten und vereitelt insbesondere die Durchsetzung von übergeordnetem Bundesrecht. Zum Entscheid:
0433
zh.ch
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Der Bezirksrat Zürich hebt die Beschlüsse zur «Wirtschaftlichen Basishilfe» des Gemeinderats der Stadt Zürich auf. Der Bezirksrat erwog die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Kantons- und Bundesrecht im Bereich der Sozial- und Nothilfe respektive im Asyl- und Ausländerbereich. Die Rechtsansprüche auf Hilfe in Notlagen werden im Sozialhilfegesetz bzw. in der Nothilfeverordnung abschliessend geregelt. Es besteht daher keine Autonomie der Gemeinde eine weitere bzw. anderslautende Anspruchsgrundlage auf Hilfe in Notlagen zu schaffen. Gestützt auf die Kompetenzgrundlage von Art. 111 Abs. 3 KV/ZH ist die Gemeinde grundsätzlich befugt, Hilfe zur kollektiven Selbsthilfe zu leisten, was Beiträge an Hilfsorganisationen miteinschliessen kann. Die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an Fachorganisationen verknüpft mit dem konkreten Leistungsauftrag diese Gelder an ausländische Personen ohne Aufenthaltsrecht bzw. an ausländische Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und ohne risikofreien Zugang zur Sozialhilfe auszuzahlen, verletzt bzw. umgeht ausländerrechtliche Meldepflichten und vereitelt insbesondere die Durchsetzung von übergeordnetem Bundesrecht. Zum Entscheid:
0433
zh.ch
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Wie geht es Kindern in Asyl-Unterkünften, während sie auf einen Asylentscheid warten? ✔ Menschen, die in der #Schweiz #Asyl suchen, werden die ersten 140 Tage in Bundesasylzentren untergebracht. ✔ Bei einer Zuteilung in das erweiterte Verfahren, spätestens aber, wenn nach Ablauf der 140 Tage noch kein Asylentscheid ergangen ist, erfolgt eine Unterbringung in einem #Kanton, häufig dann in einer kollektiven Asylunterkunft. ✔ Im Beitrag von Asyl, der Zeitschrift der Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH, wird die ethnographische #Studie von BFH-Forscherin Clara Bombach «Warten auf Transfer» vorgestellt. ✔ Zwischen 2019 und 2020 wurden 44 Kinder aus 20 Familien während 365 Stunden an 42 Tagen und in acht Nächten in ihrem Alltag in einer Asylunterkunft eines deutschsprachigen Kantons begleitet. Die zentralen Ergebnisse werden in diesem Beitrag ausgeführt. Es geht u.a. um ☝ Gefühle des Ekels der #Kinder, ☝ dem Wunsch, aus der Asylunterkunft wegzukommen, ☝ Erfahrungen von fortwährender Langeweile und ☝ der Unterscheidung der Welt im «Camp» von der «Schweiz da draussen». Der Beitrag schliesst ab mit einer Diskussion der Erkenntnisse vor dem Hintergrund kindlicher Grundbedürfnisse und der Rechte von Kindern. 👉 Lesen Sie den ganzen Artikel: https://lnkd.in/e9jC_JeX
Warten auf Transfer - das (Er)Leben von Kindern in kollektiven Asylunterkünften
asyl.recht.ch
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Neuankömmlinge in Österreich müssen in Zukunft an „Benimmkursen“ teilnehmen und für 1,50 pro Stunde arbeiten – sonst wird ihnen ihr monatliches Taschengeld von 40 auf 20 Euro gekürzt. Ob diese neuen Anforderungen dazu beitragen, dass Integration besser gelingt? FLÜCHTLINGE MÜSSEN KURSE BESUCHEN UND ARBEITEN Innenminister Gerhard Karner und Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) haben eine neue Verordnung vorgestellt, die für AsylwerberInnen in der Bundesbetreuung eine „Arbeitspflicht“ und verpflichtende Grundregelkurse einführt. Diese Maßnahmen betreffen jedoch nur einen kleinen Teil der AsylwerberInnen: von insgesamt 35.000 in der Grundversorgung sind lediglich 1.600 in der Obhut des Bundes. Der Bund ist nur für die Erstaufnahme zuständig, dann wird die Verantwortlichkeit an die Bundesländer übergeben. https://buff.ly/3Xmh5a2 #Arbeitspflicht #Asylwerber #Flüchtlinge #Integration #Menschenrechte #AgainstHumanTrafficking #GegenMenschenhandel #EndExploitation #EndTrafficking #HopeForTheFuture #Österreich
Die neuen Pflichten für AsylwerberInnen - Hope for the Future
https://www.hopeforthefuture.at
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Für Personen mit einem Fluchthintergrund ist die Asylsozialhilfe in der Schweiz teils massiv tiefer als das Existenzminimum, welches in den Richtlinien der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS geregelt ist. Das hängt damit zusammen, dass im Bundesgesetz ein Artikel besteht, welcher für Geflüchtete einen tieferen Ansatz (nicht weiter ausgeführt) als für Menschen aus der Schweiz vorschreibt. Jeder Kanton setzt diesen Artikel unterschiedlich um, aber überall sind die Ansätze teils massiv tiefer als das Existenzminimum. Die Ergebnisse der Studie überraschen deshalb nicht. Hoffentlich unterstützen Sie aber die Bemühungen, die Asylsozialhilfe schweizweit zu harmonisieren und auf das Niveau der Existenzsicherung zu erhöhen. https://lnkd.in/dNu-tEsh
Sozialhilfe im Asylwesen - Studie zu Geflüchteten: mehr Geld – weniger Kriminalität
srf.ch
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Wie und weshalb nutzen wir Fotografien von Kindern in der Kommunikation über unsere Projekte? Eine zentrale Frage, auf die es keine einfachen, sondern nur multi-perspektivische Antworten gibt. https://lnkd.in/drzXy8Dt
Transparenz im Kindesschutz: Warum wir bei Save the Children Schweiz keine Gesichter von Kindern aus Asylunterkünften zeigen. «Kinder in Asylzentren haben das Recht auf Privatsphäre und eine Zukunft abseits ihrer Flucht.» – Serafina Schelker, Fachperson Kindesinteresse bei Save the Children Schweiz. Denn geflüchtete Kinder und Jugendliche gehören zu den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Bilder im Netz können sie gefährden und ihre Privatsphäre langfristig verletzen. Deshalb zeigen wir bei Save the Children keine Gesichter von Kindern in Schweizer Asylunterkünften. Wie können wir ihren Stimmen trotzdem Gehör verschaffen? Wir sind überzeugt, dass es Wege gibt, die Anliegen der Kinder in Asylunterkünften zu verdeutlichen, ohne ihre Gesichter zu zeigen. Unser Ziel ist es, dass die Stimmen der Kinder im Vordergrund stehen und dass ihre Forderungen und Bedürfnisse gehört werden, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Jetzt seid ihr gefragt! Wie können wir die Geschichten und Erfahrungen von Kindern in Flüchtlingsunterkünften teilen, ohne ihre Privatsphäre zu gefährden? Welche Ideen habt ihr, um ihre Perspektiven in die Öffentlichkeit zu bringen und sie gleichzeitig zu schützen? Mehr Informationen über unsere Projekte und Arbeit in der Schweiz und wie du sie unterstützen findest du auf unserer Website.
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Zusammen mit UNICEF Deutschland haben wir am 13. März im Familienausschuss des Deutschen Bundestags unsere gemeinsame Studie „Das ist nicht das Leben – Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften für geflüchtete Menschen“ vorgestellt. 👉 Unsere Empfehlungen an die Politik: 👈 1. Angemessene Lebensbedingungen: Für eine menschenwürdige und dezentrale Unterbringung von geflüchteten Kindern und ihren Familien sorgen. 2. Schutz vor Gewalt und Diskriminierung: Einheitliche Mindeststandards zum Schutz der Bewohner*innen in Unterkünften für geflüchtete Menschen verbindlich machen. 3. Bildung: #Geflüchtete #Kinder und #Jugendliche unverzüglich in das reguläre Bildungssystem integrieren, spätestens nach 3 Monaten. 4. Spiel, Freizeit und kulturelle Teilhabe: Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherstellen, z. B. durch barrierearmen Zugang zu Angeboten der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe. 5. Gehör und Berücksichtigung der Meinung: Sicherstellen, dass geflüchtete Kinder in den sie betreffenden Angelegenheiten angehört werden und ihre Meinung berücksichtigen. 6. Gesundheit: Uneingeschränkter Zugang zu medizinischer Versorgung, einschließlich psychologischer Betreuung. Die Studie: https://lnkd.in/gpHnR5WA
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Migrationsbegleiterin
1 MonatHoffen wir, dass die Empfehlungen, die aus der Studie resultieren, von den Entscheidungsträgern in den Kantonen ernst genommen und befolgt werden! Wir Freiwilligen im Asylbereich haben seit Jahren auf die prekäre Situation der Kinder in den "Ausreisezentren" hingewiesen. Wir danken für die Rückenstärkung von offizieller (unverdächtiger) Seite! Es geht hier nicht um politische Steckenpferde, sondern um das Wohl der Kinder! Es ist nicht fair (und verfassungswidrig!), sie ihrer Kindheit zu berauben.