Beitrag von Ev. Jugendhilfe Schweicheln

Mehr Rechte für Careleaver: Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde die Nachbetreuung von jungen Menschen, die Angebote der Jugendhilfe aus Altersgründen verlassen müssen oder bereits verlassen haben, neu geregelt. So heißt es im §41a SGB VIII: "Junge Volljährige werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang und in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form beraten und unterstützt." Das Problem? Es ist unklar, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Klärung der Leistungsinhalte und deren Finanzierung sowie Qualitätsentwicklung greifen. Da gibt es Nachbesserungsbedarf - wie das juristische Forschungszentrum SOCLES feststellt. Hier geht's zum Text: https://lnkd.in/e57f6qYf

  • diagram

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen