Beitrag von Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogenen Daten, die es für Zwecke der zielgerichteten Werbung erhalten hat, zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden. Dieses Urteil hat am 4.10.2024 der Europäische Gerichtshof veröffentlicht (Rechtssache C-446/21). Mehr erfahren: https://bit.ly/3Yako4D Immer auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie jetzt den ESV Newsletter Management & Wirtschaft https://lnkd.in/eUEdusye #ESV #ErichSchmidtVerlag #Management #Wirtschaft #EuGH #Datenschutz #SocialMedia #ZielgerichteteWerbung #MaximilianSchrems #PersönlicheDaten #PrivacyRights #NOYB #Datenverarbeitung #OnlineDatenschutz

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