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Wir setzen das Projekt #Reduction2025 um, gefördert durch das BMEL.

Es gibt sie tatsächlich: Die EU Frühstücksrichtlinie. Sie regelt die Zusammensetzung, die Verkehrsbezeichnung sowie die Kennzeichnung und Aufmachung von Produkten, die typischerweise zum Frühstück verzehrt werden. Für Fruchtsäfte und Marmelade wurden nun Anpassung in Bezug auf Zucker vorgenommen: Saft darf in Zukunft als "zuckerreduzierter Fruchtsaft", "zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat" oder "konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft" beworben werden, wenn der Gehalt an Zucker im Vergleich zu herkömmlichem Fruchtsaft mindestens 30% geringer ist. Pro Kilogramm Marmelade müssen mindestens 450 Gramm Früchte verwendet werden und bei der Bezeichnung "Extra", müssen es mindestens 500 Gramm sein. #evenionnews #foodnews #foodindustry #reduction2025 #sugarreduction

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