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Rechtsanwalt bei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, haben neue Vorgaben: Mit der neuen EU-Batterieverordnung sollen Batterien langlebiger sowie effizienter werden und einfacher ausgetauscht werden können. Sie dürfen nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten und sollen recyclebar sein. Wer die Regeln beachten muss, schildert der #KPMGLaw Partner Dr. Thomas Uhlig. Jetzt lesen: https://lnkd.in/ej4dCU9s #Compliance #Batterieverordnung #CircularEconomy

EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für Hersteller und Industrie

EU-Batterieverordnung: Neue Pflichten für Hersteller und Industrie

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