Beitrag von SR Managementberatung GmbH

Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) veröffentlicht Die EU-BattVO ist seit dem 17. August 2023 in Kraft und ersetzt die bisherige EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG). Diese EU-BattVO ist seit dem 18. Februar 2024 direkt in Deutschland anwendbar, enthält jedoch Übergangsregelungen, die bis zum 18. August 2025 vollständig umgesetzt sein müssen. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll dann das bisherige Batteriegesetz ablösen. Nun hat das Bundesumweltministerium einen Gesetzentwurf zur Anpassung an die EU-Batterieverordnung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf erweitert die Rückgabemöglichkeiten, stärkt nationale Entsorgungsstrukturen und klärt die Zuständigkeiten. https://lnkd.in/e5P6evxe

Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) veröffentlicht

Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) veröffentlicht

sr-managementberatung.de

Zum Anzeigen oder Hinzufügen von Kommentaren einloggen

Themen ansehen