⚽ Bald ist es soweit: Die Fußball-Europameisterschaft 2024 findet in Deutschland statt! Wusstest du schon? Auch kleine und mittelständische Unternehmen können von diesem riesigen Event profitieren – und das ganz legal! 🏆 Erfahre in unserem neuesten Blogbeitrag, wie du die EM-Euphorie für deine Werbung nutzen kannst und warum du dafür nicht einmal offizieller Sponsor sein musst! 👉 fly.to/blog-werbung-em-li 📌Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag liefert wertvolle Informationen, ersetzt aber keine rechtliche Beratung. Sprich im Zweifelsfall mit deinem Anwalt. #flyeralarm #myflyeralarm #loveyourbrand #fußball #europameisterschaft
Beitrag von FLYERALARM
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Wir sollten über das Thema Sportwetten reden! Genau das werden wir tun. Nähere Infos dazu folgen bald. Der Zeitpunkt könnte kaum besser sein. Denn gerade gibt es eine sehr spannende Entwicklung. Kurz vor einem Urteil des BGH hat der Wettanbieter Betano den Einspruch gegen ein Urteil aus Dresden zurückgezogen. https://lnkd.in/deNYJkQQ Wettanbieter betrieben ihr fragwürdiges Geschäft scheinbar ohne gültige Lizenz. Eine treibende Kraft dahinter ist Wolfgang Kubicki, immerhin Vizepräsident Deutscher Bundestag. Er gilt laut Wikipedia, the Free Encyclopedia seit Jahren als Interessenvertreter der Glücksspielbranche. Kubicki wird als „prominentester politischer Befürworter“ der im ganzen Bundesgebiet ab dem 1. Juli 2021 geltende Erlaubnis im Rahmen des neugefassten Glücksspielstaatsvertrages betrachtet und trat außerdem 2014 in einem Werbevideo des Deutschen Sportwettenverbandes auf. https://lnkd.in/dxfcFHzG Wir haben beim FC Internationale bereits vor vielen Jahren junge Menschen befragt. Keiner wollte sich zu Sportwetten bekennen, aber alle kannten sich erstaunlich gut aus und erzählten von verschuldeten Freunden. Gleichzeitig hielten sie sich für Experten. Schließlich spielten sie selbst Fußball. Dass auch bei den Profis Spiele verschoben werden könnten, hielten sie für ausgeschlossen. Inzwischen sind sogar Spiele von Amateurteams auf den Wettzetteln. In Berlin gab es vor ein paar Jahren Anzeichen auf verschobene Spiele. Endgültig aufgeklärt werden konnte der Fall nicht, aber die Indizien waren stark. Wir haben u. E. die Pflicht, unsere Vereinsmitglieder vor den teilweise katastrophalen Auswirkungen des Sportwetten-Business zu schützen und würden uns freuen, wenn das alle Vereine so sehen würden. Dass der DFB gleich zwei Wettanbieter als Sponsoren führt, halten wir für unverantwortlich und ethisch verwerflich. Dass ein Wettanbieter Sponsor der UEFA EURO 2024 ist, sehen wir nicht weniger kritisch. ODDSET Sportwetten GmbH DFL Deutsche Fußball Liga DFB Bundesliga stern Emma Korn Loredana Zafisambondaoky Gerd Thomas Wikimedia Foundation
Sportwettenverluste müssen zurückgezahlt werden – EM-Sponsor droht Klagewelle
stern.de
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Bitte! Das sind fünf Buchstaben, die traditionell für die Marke Bitburger Braugruppe stehen, die für die aufwändige #Kampagne zur UEFA EURO 2024 aber völlig neu interpretiert werden. Wie, verraten die Köpfe hinter der Kampagne im Exklusiv-Interview mit W&V, Werben & Verkaufen.
Bitte! So funktioniert die EM-Kampagne von Bitburger | W&V
wuv.de
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#Sportrecht aktuell – Folge 68 An alle Freundinnen und Freunde des Sportrechts: Am 21.12.2023 verkündete der EuGH das lange erwartete Urteil in der Rechtssache C-333/21 – European Superleague Company vs. FIFA/UEFA. Zwar hat der Gerichtshof nicht die Frage der Vereinbarkeit der im April 2021 angekündigten, seinerzeit geplanten Einführung des Super League-Projekts im europäischen Clubfußball mit den europäischen Grundfreiheiten und Art. 101, 102 AEUV entschieden. Indes hat er insbesondere im ebenso komplexen wie umstrittenen Spannungsfeld von Sport und Kartellrecht neue wichtige Leitplanken errichtet. Diese sind von größter Bedeutung nicht nur für die Vorabgenehmigung von neuen (mglw. konkurrierenden) Sportwettbewerben durch die etablierten (inter)nationalen Sportfachverbände, sondern auch für andere aktuelle komplexe Problemfelder wie die kartellrechtliche Bewertung der Zentralvermarktung von Medienrechten durch Sportverbände oder auch der 50+1-Klausel im deutschen Fußball. Dem genannten Urteil des EuGH ist der unten unmittelbar abrufbare Beitrag aus meiner Feder mit dem Titel „Wie geht es weiter nach EuGH, 21.12.2023 – C-333/21 -European Super League vs. FIFA/UEFA? – Ein kleiner Schritt für den Gerichtshof, aber ein großer Schritt vorwärts für die Anwendung des Kartellrechts im Sportsektor“ gewidmet. Der Fachaufsatz kann in Heft 4/2024 (S. 429 –437) der Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), die im Verlagsbereich Fachmedien Recht und Wirtschaft (RuW) der dfv Mediengruppe erscheint, auch in gedruckter Form nachgelesen werden. In dem Aufsatz nehme ich zu den derzeit vielleicht drängendsten rechtlichen und praktischen Fragen Stellung, von denen zumindest einige bereits kontrovers diskutiert werden. Wie kommt es, dass hier – für LinkedIn-Posts nicht nur zum Sportrecht leider nach wie vor sehr unüblich – ein aktueller Fachaufsatz zeitgleich mit dem Erscheinen in gedruckter Form sowie ohne Bezahlschranke (!) unmittelbar abgerufen werden kann? Dies ist zunächst dem Umstand zu verdanken, dass ich nicht zum ersten Mal (vgl. Folge 33) mit dem Verlag eine (entgeltliche) Lizenzvereinbarung abgeschlossen habe, die sodann durch die WRP-Redaktion sehr großzügig ausgelegt wurde. Es war mir – wie bei vielen wettbewerbsrechtlichen, insbesondere auch sportkartellrechtlichen Publikationen zuvor – wieder eine Freude, mit der WRP zusammenarbeiten zu dürfen. Und noch ein abschließender Hinweis an alle Freundinnen und Freunde des Sportrechts: Interessante Beiträge zu grundlegenden, aber auch hochaktuellen Themen mit Bezug zum Sportrecht findet man nicht nur in den speziell auf dieses Rechtsgebiet, sondern mitunter etwa auch in den auf das Wettbewerbsrecht fokussierten Fachzeitschriften. Leider sind letztere sogar manchen Experten des Sportrechts (noch) weitgehend unbekannt, wie ich aus Erfahrung weiß. Dieser Post ist ein weiterer Versuch, an diesem bedauernswerten Umstand ein wenig zu ändern 😉 #Kartellrecht #Superleague #FIFA #UEFA #DFL #DFB
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Anpfiff in Deutschlands Stadien: Die UEFA EURO 2024 hat begonnen. Ganze 46% der Deutschen werden die EM-Spiele im eigenen Land verfolgen. Die Marktforschungsinstitute YouGov und GIK - Gesellschaft für integrierte Kommunikationsforschung haben EM-Begeisterte aus dem ganzen Land zu dem Sportevent befragt: ⚽ Streamingdienste: 29% der EM-Interessierten nutzen Amazon Prime, um Sport zu schauen. ⚽ Aber: 77% der Befragten wünschen sich, dass große Sportveranstaltungen wie die Olympischen Spiele oder internationale Fußballturniere für alle frei empfangbar sind. ⚽ Lieblingsfußballer: Thomas Müller ist der beliebteste Spieler der meisten deutschen Fußballfans (19% Nennungen). ⚽ Das Trikot, ein Must-Have: 27% tragen während der Spielübertragung ein Trikot der spielenden Mannschaft. ⚽ Sponsoring: 61% sind der Meinung, dass Sponsoring Unternehmen helfen kann, gesellschaftlich relevant zu bleiben. Und zur kulinarischen Begleitung während des Spiels: Chips, Bier und Softdrinks stehen bei den meisten Deutschen auf dem Speiseplan. Aber auch Gegrilltes ist für ein Drittel der Fans ein Muss beim Fußballschauen! #MPInsights #WeDiscover #EURO24
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Vorsicht Abpfiff vor dem Anpfiff 🏃🏻♂️➡️🏃🏽➡️⚽️💫 !!! Diese Fehler rund um #Markenrechte sollten #Händler und #Gastronomen vermeiden 🙏🏻❌, wenn sie ihre #PublicViewing-#Events oder Rabatt-Aktionen rund um die #Fußball-#Europameisterschaft2024 bewerben. 🔥🏟️🏆❌1. Werben mit offiziellen Logos: Die kommerziellen #EMRechte liegen komplett in den Händen des europäischen #Fußballverbands #UEFA. Nur offizielle Partner dürfen mit den geschützten Begriffen und Symbolen zu werben. Dazu gehören: UEFA EURO 2024, UEFA EURO 2024 GERMANY, das offizielle Emblem der EURO 2024, der #Pokal und das #Maskottchen, spezielle Slogans und Grafiken. 🤔💬 Tipp: Wer weder Partner noch Sponsor ist, muss vor der Nutzung bei der UEFA eine Lizenz erwerben. Allgemeine Aussagen zu Fußball und Fußball-Dekoration sind zulässig - z.B. “21 Prozent auf alles während der EM” oder “Für jedes Tor der deutschen Nationalelf einen Kurzen aufs Haus”. Wichtig dabei ist, dass keine Verwechslungsgefahr beziehungsweise Verknüpfung mit der UEFA hervorgerufen werden. 🔥🎶📺❌ 2. GEMA-Sondertarif anmelden Bei den Liveübertragungen werden urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben. Daher hat die GEMA mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. einen passenden EM-Tarif vereinbart. 🤔 💬Tipp: Mit der Anmeldung des Tarifs erwirbt man das Recht, sämtliche Spiele der EM 2024 vom 14.06.2024 bis 14.07.2024 live zu übertragen. 🔥🎰🎲❌ 3. Sportwetten #Gewinnspiele mit #Eintrittskarten können prinzipiell nur von den offiziellen EM-Partnern ausgerichtet werden. #Sportwetten sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung #Glücksspiele und dürfen nur mit der erforderlichen Erlaubnis der Landesregierung angeboten werden. 🤔 💬Tipp: Wer ohne die erforderliche Erlaubnis Sportwetten ausrichtet, macht sich strafbar und muss mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen. Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der HP des DEHOGA Bundesverband.
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Bald ist es wieder soweit: Die Fußball-EM in Deutschland startet am 14. Juni. ⚽️ Gastronomen und andere Unternehmen können die Euphorie nutzen, um ihre Angebote attraktiv zu präsentieren. „Unternehmen können durch clevere, lizenzfreie Aktionen und Marketingstrategien ebenfalls von der EM profitieren. Es gibt viele kreative Wege, wie man die Fußballbegeisterung nutzen kann, ohne geschützte Markenrechte zu verletzen“, erklärt Tina Möller, Wettbewerbsexpertin der IHK Schleswig-Holstein. Die Fußball-Europameisterschaft 2024 ist ein internationales Volksfest und bietet zahlreiche Möglichkeiten, wirtschaftlich daran zu partizipieren. „Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Symbole wie das Emblem EURO 2024™und die Begriffe „UEFA EURO 2024 GERMANY“ sowie „UEFA EURO 2024“ oder der Pokal und das Maskottchen Albärt™ markenrechtlich geschützt sind. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie keine geschützten Markenrechte verletzen und hohe Geldstrafen riskieren“, so Möller weiter. ℹ Alles, was Unternehmen über Public Viewing, Marken, Lizenzen, Sponsoren und mehr wissen müssen: https://lnkd.in/eiCzFY7W #fussballem2024 #europameisterschaft #publicviewing #markenrecht #lizenzen #sponsoring
Fußball EM 2024: Wie darf ich werben?
ihk.de
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#Sportrecht aktuell – Folge 74 An alle Freundinnen und Freunde des Sportrechts: Die Zentralvermarktung der Medienrechte wirft nicht nur im Ligasport komplexe kartellrechtliche Fragen auf, sondern – wie der unten abrufbare Artikel belegt – auch im Skisport. Die der kartellrechtlichen Problematik vorgelagerte Frage lautet: Wem stehen die Medienrechte an einem Sportevent rechtlich zu? Johan Eliasch, Präsident der Fédération Internationale de Ski (FIS), behauptet: „Die FIS besitzt die Rechte und ist vollumfänglich dazu berechtigt, damit zu handeln, wie wir es möchten.“ Das sehen die nationalen Skiverbände insbesondere der großen Skinationen naturgemäß anders. Und die Rechtslage ist in der Tat komplizierter, als der FIS-Präsident der Öffentlichkeit zu vermitteln versucht. Der EuGH hat sich zur Frage der Inhaberschaft an Medienrechten im Sport in seinem Urteil vom 21.12.2023 in der Rechtssache C-333/21 – „European Superleague Company vs. FIFA/UFA“ in den Rn. 213-216 differenziert und deutlich zurückhaltender geäußert: Danach könnten die Vorschriften, die das System des Eigentums an den Rechten regeln, von einem Mitgliedstaat zum anderen unterschiedlich sein. Daher sei die Frage, welche Bedeutung dem Begriff „ursprünglicher Inhaber/Eigentümer“ an den Medienrechten beizumessen sei, in erster Linie im Licht des jeweils anwendbaren Rechts des Eigentums und des geistigen Eigentums zu beantworten. So hätten einige Regierungen in dem Verfahren erklärt, dass dieser Begriff für sie und im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Bestimmungen ihres geltenden innerstaatlichen Rechts über das Eigentum und das geistige Eigentum als „freiwillige Abtretung“ oder „Zwangsabtretung“ von Rechten der Profifußballvereine an die nationalen Fußballverbände zum Zeitpunkt ihres Anschlusses an diese sowie als spätere Abtretung dieser Rechte an die FIFA und die UEFA zum Zeitpunkt ihres Anschlusses an diese Verbände zu prüfen sei. Der BGH hatte bereits im Jahr 1997 in seinem „Europapokalheimspiele“-Beschluss festgestellt, dass neben dem jeweils ein Heimspiel im Europapokal austragenden Club der Fußball-Bundesliga der DFB – heute insoweit die DFL – allenfalls als „Mitveranstalter“ einzustufen sei. Wenn man nunmehr diesen Ansatz etwa auf die Übertragungsrechte an den Spielen der Fußball-Bundesligen überträgt, so könnten die jeweils 18 Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga sowie die DFL hinsichtlich der Inhaberschaft an den genannten Rechten als Rechtsgemeinschaft gem. §§ 741 ff. BGB einzustufen sein (zu weiteren Details siehe Heermann, Verbandsautonomie im Sport, 2022, Kap. XIII Rn. 734–735 mwN, https://lnkd.in/d5yt8xYg). Im deutschen Fußball sind sich allerdings – bislang – alle Stakeholder einig, dass man die Medienrechte zentral vermarkten will, und hat dies statutarisch festgelegt. Bei der FIS scheinen der internationale Verband und die nationalen Verbände von einer solchen Einigkeit aber meilenweit entfernt zu sein. #FIS #DSV #DFL #DFB #Kartellrecht
Wintersport: FIS eskaliert Streit mit nationalen Verbänden
zdf.de
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#Sportrecht aktuell – Folge 92 An alle Freundinnen und Freunde des Sportrechts: Zu dem druckfrischen Heft 5/2024 der Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) durfte ich ein Editorial beisteuern, wofür ich Prof. Dr. Jan F. Orth danke. In dem Editorial beleuchte ich einen aktuellen Aspekt der zentralen Vermarktung der Medienrechte an den deutschen Fußball-Bundeligen. Dabei geht es indes NICHT um das seit April 2024 laufende Schiedsverfahren zwischen dem Bezahlsender DAZN und der Deutschen Fußball Liga (DFL), das sich mit der Rechtmäßigkeit des seinerzeit seitens der DFL gestarteten Ausschreibungsverfahrens für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 befasst und demnächst abgeschlossen werden soll. Den Ausgangspunkt für das Editorial bildet vielmehr ein anderer Gesichtspunkt. Das Bundeskartellamt (BKartA) billigte mit einem Vorsitzendenschreiben vom 26.2.2024 – V/B 6-21/22 (abrufbar unter https://lnkd.in/dyesBMZE) das Ausschreibungsmodell der DFL für die genannten Spielzeiten. Bei seiner vorläufigen Bewertung berücksichtigte das BKartA aus zeitlichen Gründen indes nicht die grundlegenden kartellrechtlichen Erwägungen des EuGH zur Zentralvermarktung im Ligasport in seinem Urteil vom 21.12.2023, C-333/21, Rn. 210 –240 – European Superleague Company/FIFA und UEFA. Diese Entwicklung ist bedauerlich. Denn erstens scheint – wie sich jetzt zeigt – der Zeitdruck für die am Verfahren Beteiligten doch nicht ganz so groß gewesen zu sein. Und zweitens wäre die kartellrechtliche Bewertung unter Berücksichtigung des genannten Urteils des EuGH mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Begründung, vermutlich aber auch im Ergebnis anders ausgefallen. Dem BKartA wird sich damit erst wieder in rund vier Jahren die Gelegenheit bieten, das in diesem Jahr Versäumte nachzuholen. Dies ist einerseits aus wettbewerbspolitischer Perspektive, andererseits aber insbesondere auch aus Sicht der am Bundesligafußball interessierten Fernsehzuschauerinnen und -zuschauer zu bedauern. Vor diesem Hintergrund werde ich übrigens anlässlich der diesjährigen GRUR Jahrestagung in Augsburg am 19.9.2024 die kartellrechtlichen Bewertungen des BKartA in dem erwähnten Vorsitzendenschreiben vom 26 2.2024 kritisch würdigen und dabei auch an den jüngsten rechtlichen Vorgaben des EuGH messen. Der dem Vortrag zugrundeliegende Aufsatz wird in der Fachzeitschrift Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) veröffentlicht werden. Die Folien zu meinem Vortrag werde ich zu gegebener Zeit hier auf LinkedIn in einer der nächsten Folgen von #Sportrecht aktuell zur Verfügung stellen. #Bundeskartellamt #EuGH #Kartellrecht #Sportrecht #Zentralvermarktung #DFL #UEFA #FIFA
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#Sportrecht aktuell – Folge 62 An alle Freundinnen und Freunde des Sportrechts: Welche neuen rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus den Urteilen des EuGH vom 21.12.2023 in den Rechtssachen C-333/21 (European Superleague vs. FIFA/UEFA) und C-124/21 P (Internationale Skating Union vs. Kommission) für die Vorabgenehmigung neuer Wettkampfformate durch die etablierten (inter)nationalen Sportfachverbände? Wer denkt dabei nicht sofort an die höchst kontroversen Diskussionen, die seit April 2021 die seinerzeit publik gewordenen Pläne zur Einführung einer Super League im europäischen Clubfußball begleiten? Es war mir eine Freude und Ehre, anlässlich der SpoBiS Conference 2024 in Hamburg, des europaweit größten Sportbusiness-Kongresses, am 31.1.2024 nach einer halbstündigen Keynote zum Thema „Investments im Sport: Disruption im Sport – neue Sportarten, neue Formate als Investment Case“ mit verschiedenen Branchenexperten auf dem Panel – Bernd Reichart (A22 Sports Management Geschäftsführer), Frank Bohmann (HBL-Geschäftsführer) und Tim Krieglstein (CEO Germany Sail GP Team) – sowie mit dem zahlreich erschienenen Publikum über die eingangs geschilderte Problematik diskutieren zu dürfen. Für die Einladung und souveräne Moderation danke ich Jörg von Appen von der Kanzlei BluePort Legal. Mein fachliches und persönliches Fazit: 1. Der EuGH hat in den genannten Urteilen die Anwendung des europäischen Kartellrechts auf Wettbewerbsbeschränkungen im Sportsektor nur leicht neu justiert; dies ist aber zugleich ein großer Schritt (vorwärts) für die Anwendung des Kartellrechts im Sport. 2. Die Position der Sportverbände ist geschwächt worden, die – spätestens jetzt – kartellrechtskonforme Vorabgenehmigungsverfahren für neue Wettkampfformate und Konkurrenzwettbewerbe umsetzen sollten. 3. Die Position neuer Sportarten, neuer Wettkampfformate und ihrer jeweiligen Investoren ist gestärkt worden. 4. Das kartellrechtliche Spiel „European Super League vs. FIFA/UEFA“ startet neu beim Spielstand von 0:0. 5. Noch nie zuvor traf ich bei einer Konferenz auf so viele interessante Expertinnen und Experten im Sportbusiness, die in zahlreichen Panels das Fachpublikum in ihren Bann zogen. 6. Man hatte mich vorgewarnt: (Weiße) Sneaker sind eigentlich ein Muss (und sei es zum Anzug) bei einer SpoBiS Conference, eine Krawatte geht gar nicht! Das war keineswegs übertrieben. Nur den zweiten Teil des Ratschlags befolgte ich. Ich kann aber versichern, dass ich mich trotz eines Anzugs mit Ledergürtel, eines weißen Oberhemdes (ohne Manschetten) sowie schwarzer Lederschuhe und Socken in dem sportaffinen Umfeld nicht nur sehr wohl, sondern auch in die große Sportfamilie aufgenommen fühlte. Inzwischen bin ich wiederholt darum gebeten worden, die Präsentation zu meiner Keynote und den genannten EuGH-Urteilen nachträglich zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte entspreche ich gerne und wünsche viel Spaß bei der Durchsicht der Folien. #Kartellrecht #Superleague
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Fair Play: Auf und neben dem Spielfeld ⚽ Bei Gamesright setzen wir uns für Fairness ein – auf und neben dem Spielfeld. Der aktuelle Artikel des ZDF über den Manipulationsverdacht bei 17 Fußballspielen, darunter auch Partien der Oberliga Hamburg, zeigt erneut, wie eng Sport und illegale Wetten verknüpft sein können. Besonders Amateurspiele sind durch mangelnde Bezahlung der Akteure anfällig für Wettbetrug. Als Sponsor der Gamesright Oberliga Hamburg ist es unser Ziel, den Fußball zu schützen und für faire Bedingungen zu sorgen. Wir bei Gamesright unterstützen nicht nur die Rückholung von Verlusten aus illegalen Online-Sportwetten, sondern setzen uns auch dafür ein, das Bewusstsein für solche Missstände zu schärfen. Lesen Sie hier mehr über die aktuelle Lage und warum der Kampf für einen fairen Sport so wichtig ist: https://lnkd.in/eXffJSns #Fairplay
Fußballspiele manipuliert? Polizei ermittelt Wettbetrug
zdf.de
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