Die Steuerliche Forschungsförderung für 2020 lief am 31.12.2024 aus! Nun kann die steuerliche Forschungsförderung, auch Forschungszulage genannt, noch rückwirkend bis 2021 beantragt werden. Es sind künftig immer 4 Jahre rückwirkend beantragbar, unabhängig davon, ob die Entwicklungsprojekte noch laufen, oder bereits abgeschlossen sind. Natürlich können auch Anträge für Entwicklungsprojekte gestellt werden, die noch nicht begonnen haben. Empfehlen wir normalerweise nicht, da es immer gut ist, wenn schon Realdaten vorhanden sind und es klar ist, wo die Reise hingeht. Aber es gibt auch Projekte, z.B. von Startups, die den Projektstart von einer Förderung abhängig machen, da ansonsten die Finanzierung zu riskant ist. In diesem Fall macht es natürlich Sinn vorab einen Antrag zu stellen und erst nach einer Bewilligung zu beginnen. Welcher Fall bei Ihnen auch immer vorliegt, sehr gerne beraten wir Sie unverbindlich zu ihren Möglichkeiten. Suchbegriffe: knowhowmanufaktur steuerlicheforschungsfoerderung energiekosteneinsparung fördermittelberatung sff forschungsförderung kmu sff2025 forschungundentwicklung erfindungen bsfzfoerderungshilfe
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Die Steuerliche Forschungsförderung für 2020 lief am 31.12.2024 aus! Nun kann die steuerliche Forschungsförderung, auch Forschungszulage genannt, noch rückwirkend bis 2021 beantragt werden. Es sind künftig immer 4 Jahre rückwirkend beantragbar, unabhängig davon, ob die Entwicklungsprojekte noch laufen, oder bereits abgeschlossen sind. Natürlich können auch Anträge für Entwicklungsprojekte gestellt werden, die noch nicht begonnen haben. Empfehlen wir normalerweise nicht, da es immer gut ist, wenn schon Realdaten vorhanden sind und es klar ist, wo die Reise hingeht. Aber es gibt auch Projekte, z.B. von Startups, die den Projektstart von einer Förderung abhängig machen, da ansonsten die Finanzierung zu riskant ist. In diesem Fall macht es natürlich Sinn vorab einen Antrag zu stellen und erst nach einer Bewilligung zu beginnen. Welcher Fall bei Ihnen auch immer vorliegt, sehr gerne beraten wir Sie unverbindlich zu ihren Möglichkeiten. Suchbegriffe: knowhowmanufaktur steuerlicheforschungsfoerderung energiekosteneinsparung fördermittelberatung sff forschungsförderung kmu sff2025 forschungundentwicklung erfindungen bsfzfoerderungshilfe
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🏢 Forschungszulage – Wer ist förderfähig? 🏢 Die #Forschungszulage steht #Unternehmen jeder Größe und Branche offen, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Das Besondere: Die #Förderung ist nicht auf bestimmte Industrien beschränkt bestimmte Branche beschränkt und kann - im Gegensatz zu anderen Forschungsförderprogrammen - auch rückwirkend beantragt werden. Ob Start-up, Mittelständler oder Großkonzern – alle Unternehmen können profitieren, solange sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E) durchführen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. ☝ 𝗪𝗲𝗹𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗸𝗼𝗻𝗸𝗿𝗲𝘁? ✔𝘚𝘵𝘦𝘶𝘦𝘳𝘱𝘧𝘭𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘪𝘯 𝘋𝘦𝘶𝘵𝘴𝘤𝘩𝘭𝘢𝘯𝘥: Nur Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Forschungszulage beantragen. ✔ 𝘐𝘯𝘯𝘰𝘷𝘢𝘵𝘪𝘷𝘦 𝘗𝘳𝘰𝘫𝘦𝘬𝘵𝘦: Die geförderten Projekte müssen einen nachweisbaren Bezug zu Forschung und Entwicklung haben. Darunter fallen: ➺ Grundlagenforschung ➺ Industrieforschung ➺ Experimentelle Entwicklung ✔ 𝘡𝘶𝘴𝘢𝘮𝘮𝘦𝘯𝘢𝘳𝘣𝘦𝘪𝘵 𝘮ö𝘨𝘭𝘪𝘤𝘩: Unternehmen, die in Kooperation mit anderen Firmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen forschen, können ebenfalls förderfähig sein. Auch externe Dienstleister, die mit der Forschung beauftragt werden, können teilweise berücksichtigt werden. ✔ 𝘒𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘎𝘦𝘸𝘪𝘯𝘯𝘷𝘰𝘳𝘢𝘶𝘴𝘴𝘦𝘵𝘻𝘶𝘯𝘨: Auch Unternehmen ohne aktuellen Gewinn (z. B. Start-ups) können die Förderung in Form einer Steuergutschrift nutzen. ⚠️ 𝗜𝗵𝗿𝗲 𝗖𝗵𝗮𝗻𝗰𝗲 𝗮𝘂𝗳 𝗙ö𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 Innovative Projekte sichern Ihre Zukunftsfähigkeit. Nutzen Sie die Forschungszulage, um Ihre Ideen in die Tat umzusetzen und Wettbewerbsvorteile zu schaffen. 💬 Fragen zur Förderfähigkeit? Erfahren Sie bei uns, wie Sie individuell von der Forschungszulage profitieren können! #Forschungszulagenrechner #Förderung #KMU #Startup #Howto #Innovation
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Fördermittel trotz Spitzengewinne? Man muss in Deutschland nicht alles verstehen! Man könnte meinen, das Unternehmen, denen es schlecht geht unterstützt werden und die Unternehmen, die Gewinne abwerfen es nicht nötig haben und deshalb auch keine Förderungen erhalten. Aber das Gegenteil ist der Fall. Gewinne, wie groß sie auch sein mögen sprechen nicht gegen eine Förderung. Im Gegenteil, wenn ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt und dafür gibt es seitenlange Gesetzestexte, wann das so bewertet wird, steht ihm keine Förderung zu! Ausnahmen gelten lediglich bei Startups, die einen begrenzten Zeitraum keine Gewinne aufweisen müssen. Gefördert werden Taten, wie zum Beispiel die Digitalisierung, Dekarbonisierung, oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Sogar eine nachträgliche Förderung für bereits laufende, oder abgeschlossene Projekte ist unter Umständen möglich. Suchbegriffe: knowhowmanufaktur steuerlicheforschungsfoerderung fördermittelberatung sff forschungsförderung forschungundentwicklung erfindungen
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Fördermittel trotz Spitzengewinne? Man muss in Deutschland nicht alles verstehen! Man könnte meinen, das Unternehmen, denen es schlecht geht unterstützt werden und die Unternehmen, die Gewinne abwerfen es nicht nötig haben und deshalb auch keine Förderungen erhalten. Aber das Gegenteil ist der Fall. Gewinne, wie groß sie auch sein mögen sprechen nicht gegen eine Förderung. Im Gegenteil, wenn ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt und dafür gibt es seitenlange Gesetzestexte, wann das so bewertet wird, steht ihm keine Förderung zu! Ausnahmen gelten lediglich bei Startups, die einen begrenzten Zeitraum keine Gewinne aufweisen müssen. Gefördert werden Taten, wie zum Beispiel die Digitalisierung, Dekarbonisierung, oder Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Sogar eine nachträgliche Förderung für bereits laufende, oder abgeschlossene Projekte ist unter Umständen möglich. Suchbegriffe: knowhowmanufaktur steuerlicheforschungsfoerderung fördermittelberatung sff forschungsförderung forschungundentwicklung erfindungen
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💡 Forschungszulage für Unternehmen, die Verluste machen – geht das? Das geht! Auch Startups und junge Unternehmen, die aktuell Verluste machen, können eine Förderung nach dem Forschungszulagengesetz erhalten. 💡 👉 Das Wichtigste in Kürze: Die Voraussetzung ist ganz einfach: Das Unternehmen muss forschen und entwickeln, so wie es im Forschungszulagengesetz definiert ist – unabhängig davon, ob aktuell Gewinne erzielt oder Steuern gezahlt werden. 📌 Wer ist ausgeschlossen? Nur gemeinnützige Unternehmen können keine Förderung erhalten, da sie grundsätzlich keine Steuern zahlen. Alle anderen, egal ob in der Wachstums- oder Verlustphase, können profitieren!
Verlustreiches Startup? So sicherst du dir trotzdem die Forschungszulage!
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💡 Forschungszulage für Großunternehmen – geht das? Ja, das geht! Auch Unternehmen mit 1.000, 5.000 oder sogar 10.000 Mitarbeitenden können eine Förderung nach dem Forschungszulagengesetz erhalten. 🎯 🚨 Wichtig zu wissen: Im Video spreche ich noch von der alten Regelung mit einer maximalen Fördersumme von 1 Million Euro pro Jahr und Unternehmen. Das hat sich vor einer Weile durch das Wachstumschancengesetz geändert: Jetzt sind bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr möglich. 💸 Diese Grenze gilt für alle Unternehmen – egal, ob Startup, Mittelständler oder Großkonzern.
Großunternehmen: So nutzt ihr das Forschungszulagengesetz!
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Forschungszulage, ZIM, IGP, Profit: Welche Förderung passt zu euch? Das Jahresende ist ideal, um Pläne für 2025 zu schmieden. 💡 Förderprogramme bieten hier spannende Möglichkeiten: - Forschungszulage: Bis zu 35% der Personalkosten für F&E und 25% für externe Aufträge. Einzige Förderung, die auch rückwirkend funktioniert. 📊 - ZIM: Zuschuss bis 45% für innovative Entwicklungen. Besonders für Startups interessant, die schon etwas weiter sind. - IGP: Fördert bis zu 55% für Projekte rund um innovative Geschäftsmodelle. Der nächste Call im Februar hat das Thema KI. 🤖 Regionale Programme wie Profit Berlin bieten bis zu 400.000 Euro Zuschuss. In Brandenburg sogar bis zu 3 Millionen Euro! Interesse, mehr zu erfahren? Kontaktiert mich für ein kostenloses Erstgespräch. Gemeinsam schauen wir, welche Förderung am besten passt. Welche Erfahrungen habt ihr mit Förderprogrammen?
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⌚ 60 Minuten Kompaktwissen Forschungszulage: Alles Wichtige für KMU und Startups! Die Steuerliche Forschungszulage wurde in diesem Jahr durch das Wachstumschancengesetz deutlich ausgeweitet und angepasst. Das heißt konkret: 1. Maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 10 Mio. Euro jährlich 2. Wirtschaftsgüter sind Teil der förderfähigen Aufwendungen 3. Für KMU steigt die Forschungszulage auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage 4. Kosten für Auftragsforschung können jetzt zu 70 Prozent angerechnet werden 5. Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt auf 70 Euro pro Stunde ❓ Sie möchten eine Bescheinigung Forschungszulage beantragen? Dann empfehlen wir Ihnen das aktuelle Online-Event „BSFZ informiert“ zu besuchen. Bei „BSFZ informiert“ erhalten Sie … ✔ Infos zu den Voraussetzungen für die Beantragung der Forschungszulage ✔ Wichtige Änderungen durch das Wachstumschancengesetz ✔ Tipps und Hinweise für die Beantragung der Bescheinigung bei der BSFZ ✔ Antworten auf Ihre Fragen 📅 In diesem Jahr gibt es noch zwei Termine – jeweils von 14:00-15:00 Uhr: 14. November 2024 5. Dezember 2024 Eine Registrierung ist erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei. 👉 Melden Sie sich jetzt an! Die Anmeldung ist über die BSFZ-Website möglich. Unser Kollege Till Dreier verrät Ihnen den passenden Link in der Kommentarspalte unten. 🚨 Aktueller Hinweis: Die Forschungszulage kann maximal vier Jahre rückwirkend beantragt werden: Um die Beantragungsfrist für das Wirtschaftsjahr 2020 einzuhalten, muss der Antrag auf Bescheinigung bis spätestens 31. Dezember 2024 bei der BSFZ eingegangen sein. ℹ Worum geht es bei der Forschungszulage? Die Forschungszulage bietet forschenden und entwickelnden Unternehmen in Deutschland eine jährliche Fördersumme bis zu 3,5 Millionen Euro. Ziel ist es, die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen und zu unterstützen. #Forschungszulage #KMU #Startups #Wirtschaft Andreas Hoffknecht DLR Projektträger AiF Projekt GmbH Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Zum Thema #Forschungszulage ⏬ Relevant für #startups, auch wenn noch Verluste gemacht werden, erfolgt eine Erstattung über das Finanzamt. Für #KMU natürlich ebenso von Interesse Frist für Ausgaben Jahr 2020 endet am 31.12.2024
🔸Interim CFO für Startups + KMU🔸 Lösungen + Management Support🔸 Cash Flow/ Frühwarnindikatoren 🔸Potenziale erkennen🔸 Perspektiven setzen
Ausblick und Weitblick 🔸Fördermittel Teil 2 🔸 #innovationen Forschungszulage Für Forschungsausgaben im Jahr 2020 kann noch bis 31.12.2024 die Forschungszulage beantragt werden. Für Folgejahre geht das natürlich auch später noch. Hierfür benötigt man einen Elster Online Login. Mit diesem muss der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage bis 31.12.24 gestellt sein (für 2020). 🔸Ja, den Zuschuss gibt es wirklich rückwirkend !!!, was bei anderen Fördermitteln nicht der Fall ist. 🔸 Der Zuschuss erfolgt über eine Steuererstattung durch euer Finanzamt. Und: Auch wenn ihr keine Steuern zahlt, da ihr Verluste macht, erfolgt eine Erstattung. 🔸 für eigenbetriebliche Forschungs-/ Entwicklungskosten gibt es bis zu 25 % Zuschuss auf förderfähige Aufwendungen (z.B. bestimmte FuE-bezogene Löhne und Gehälter) Durch Wachstumschancengesetz wurden viele Faktoren ab 2024 noch deutlich verbessert z.B. 35% Zuschuss. Wir unterstützen euch bei der Antragstellung. Nächste Posts mit weiteren Fördermitteln über #Innovation #management #geschäftsführung #team —————————————————————- Wir sind Andrea und Dominik von 🔸 coneffect GmbH 🔸 und unterstützen #startups und #Gründer /#founder sowie #KMU als Fractional/ Interim CFO und Head of Sales. Wir bringen euer Controlling und Reporting auf das nächste Level, bringen den Sales voran und optimieren Prozesse. Unsere Beratung ist förderfähig.
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⌚ Kompaktwissen Forschungszulage: In 60 Minuten alles Wichtige für KMU und Startups! In den letzten Monaten wurde die Steuerliche Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz und die Bescheinigungsverordnung erheblich ausgeweitet und angepasst: - Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 10 Mio. Euro jährlich - Wirtschaftsgüter sind Teil der förderfähigen Aufwendungen - Für kleine und mittlere Unternehmen steigt die Forschungszulage von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage - Kosten für Auftragsforschung können statt zu 60 nun zu 70 Prozent angerechnet werden - Der Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt von 40 auf 70 Euro pro Stunde Sie möchten eine Bescheinigung Forschungszulage beantragen? Dann empfehlen wir Ihnen zuvor das Online-Format „BSFZ informiert“ zu besuchen. Das erwartet Sie, wenn Sie teilnehmen: ✔ Infos zu den Voraussetzungen für die Beantragung der Forschungszulage ✔ Tipps und Hinweise für die Beantragung der Bescheinigung bei der BSFZ ✔ Wichtige Änderungen durch das Wachstumschancengesetz ✔ Antworten auf Ihre Fragen Das sind die nächsten Termine – immer 14:00-15:00 Uhr: 24. Oktober 2024 14. November 2024 5. Dezember 2024 Eine Registrierung ist erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei. 👉 Melden Sie sich jetzt an! Die Anmeldung ist über die BSFZ-Website möglich. Unser Kollege Till Dreier verrät Ihnen den passenden Link in der Kommentarspalte unten. 🚨 Wichtiger Hinweis: Die Forschungszulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden: Um die Beantragungsfrist für das Wirtschaftsjahr 2020 noch einzuhalten, muss der Antrag auf Bescheinigung bis spätestens zum 31.12.2024 bei der BSFZ eingegangen sein. ℹ Worum geht es bei der Forschungszulage? Die Forschungszulage bietet forschenden und entwickelnden Unternehmen in Deutschland eine jährliche Fördersumme von bis zu 2,5 Millionen Euro – kleine und mittlere Unternehmen können sogar bis zu 3,5 Millionen Euro erhalten. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft, ob es sich bei den Vorhaben um FuE im Sinne des Forschungszulagengesetzes handelt. Mit einem positiven Bescheid können Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. #Forschungszulage #KMU #Startups #Wirtschaft Andreas Hoffknecht DLR Projektträger AiF Projekt GmbH Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium für Bildung und Forschung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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