Beitrag von Förderungshilfe.de

Die Steuerliche Forschungsförderung für 2020 lief am 31.12.2024 aus! Nun kann die steuerliche Forschungsförderung, auch Forschungszulage genannt, noch rückwirkend bis 2021 beantragt werden. Es sind künftig immer 4 Jahre rückwirkend beantragbar, unabhängig davon, ob die Entwicklungsprojekte noch laufen, oder bereits abgeschlossen sind. Natürlich können auch Anträge für Entwicklungsprojekte gestellt werden, die noch nicht begonnen haben. Empfehlen wir normalerweise nicht, da es immer gut ist, wenn schon Realdaten vorhanden sind und es klar ist, wo die Reise hingeht. Aber es gibt auch Projekte, z.B. von Startups, die den Projektstart von einer Förderung abhängig machen, da ansonsten die Finanzierung zu riskant ist. In diesem Fall macht es natürlich Sinn vorab einen Antrag zu stellen und erst nach einer Bewilligung zu beginnen. Welcher Fall bei Ihnen auch immer vorliegt, sehr gerne beraten wir Sie unverbindlich zu ihren Möglichkeiten. Suchbegriffe: knowhowmanufaktur steuerlicheforschungsfoerderung energiekosteneinsparung fördermittelberatung sff forschungsförderung kmu sff2025 forschungundentwicklung erfindungen bsfzfoerderungshilfe

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