Zum Thema #Forschungszulage ⏬ Relevant für #startups, auch wenn noch Verluste gemacht werden, erfolgt eine Erstattung über das Finanzamt. Für #KMU natürlich ebenso von Interesse Frist für Ausgaben Jahr 2020 endet am 31.12.2024
🔸Interim CFO für Startups + KMU🔸 Lösungen + Management Support🔸 Cash Flow/ Frühwarnindikatoren 🔸Potenziale erkennen🔸 Perspektiven setzen
Ausblick und Weitblick 🔸Fördermittel Teil 2 🔸 #innovationen Forschungszulage Für Forschungsausgaben im Jahr 2020 kann noch bis 31.12.2024 die Forschungszulage beantragt werden. Für Folgejahre geht das natürlich auch später noch. Hierfür benötigt man einen Elster Online Login. Mit diesem muss der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage bis 31.12.24 gestellt sein (für 2020). 🔸Ja, den Zuschuss gibt es wirklich rückwirkend !!!, was bei anderen Fördermitteln nicht der Fall ist. 🔸 Der Zuschuss erfolgt über eine Steuererstattung durch euer Finanzamt. Und: Auch wenn ihr keine Steuern zahlt, da ihr Verluste macht, erfolgt eine Erstattung. 🔸 für eigenbetriebliche Forschungs-/ Entwicklungskosten gibt es bis zu 25 % Zuschuss auf förderfähige Aufwendungen (z.B. bestimmte FuE-bezogene Löhne und Gehälter) Durch Wachstumschancengesetz wurden viele Faktoren ab 2024 noch deutlich verbessert z.B. 35% Zuschuss. Wir unterstützen euch bei der Antragstellung. Nächste Posts mit weiteren Fördermitteln über #Innovation #management #geschäftsführung #team —————————————————————- Wir sind Andrea und Dominik von 🔸 coneffect GmbH 🔸 und unterstützen #startups und #Gründer /#founder sowie #KMU als Fractional/ Interim CFO und Head of Sales. Wir bringen euer Controlling und Reporting auf das nächste Level, bringen den Sales voran und optimieren Prozesse. Unsere Beratung ist förderfähig.