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Aus meinem Nachschlagewerk Glasfaserausbau: Kommune- TKG – Instandsetzung - Aufwändig gestaltete Wegungen In Bereichen mit aufwändiger Gestaltung, wie Fußgängerzonen oder Touristenorten, erstreckt sich die Instandsetzungspflicht auch auf optische Aspekte, sofern der Wegebaulastträger bei eigenen Arbeiten ebenfalls auf diesem Niveau arbeitet. Ein Gehweg kann komplett neu gepflastert werden müssen, wenn die vorherige Pflasterung ohne sichtbare Spuren nicht wiederhergestellt werden kann. § 126 TKG verpflichtet das TKU als den Nutzungsberechtigten, sichtbare Teile seiner Anlagen so zu gestalten, dass sie sich in die gestaltete Wegefläche einfügen. Praxisbeispiele aus dem Bereich des Glasfaserausbaus: Glasfaserverlegung in einer Fußgängerzone: In einer belebten Fußgängerzone werden Glasfaserkabel verlegt. Die Zone ist bekannt für ihre aufwändig gestalteten Pflasterungen mit besonderen Mustern. Nach den Bauarbeiten muss das Telekommunikationsunternehmen (TKU) den Gehweg so instand setzen lassen, dass die Pflasterung ohne sichtbare Spuren wiederhergestellt wird. Dies kann bedeuten, dass der Gehweg komplett neu gepflastert werden muss, um das ursprüngliche Erscheinungsbild zu bewahren und den ästhetischen Standards der Fußgängerzone zu entsprechen. Arbeiten in einem touristisch frequentierten Altstadtbereich: Bei der Verlegung von Glasfaserkabeln in einem historischen Touristenort müssen die Straßen mit speziell angefertigten Kopfsteinpflastersteinen wiederhergestellt werden. Die Instandsetzungspflicht umfasst hier nicht nur die technische Wiederherstellung, sondern auch die optische Integration der Pflasterung, um das historische Ambiente zu erhalten. Nach § 126 TKG sorgt das TKU dafür, dass alle sichtbaren Teile der Anlagen sich harmonisch in die gestaltete Wegefläche einfügen. Erneuerung von Gehwegen in einem Kurort: In einem Kurort, der für seine ästhetisch gestalteten Gehwege bekannt ist, werden Glasfaserkabel verlegt. Die Instandsetzung erfordert, dass die Gehwege mit den gleichen hochwertigen Materialien und Mustern wiederhergestellt werden. Sollte die ursprüngliche Pflasterung nicht ohne sichtbare Spuren wiederhergestellt werden können, verpflichtet § 126 TKG das TKU, die sichtbaren Teile der Anlagen so zu gestalten, dass sie sich nahtlos in die Umgebung einfügen. Verlegung von Glasfaserkabeln in einem modernen Stadtviertel: In einem modernen Stadtviertel mit designorientierter Architektur und aufwändig gestalteten Straßenbelägen müssen Glasfaserkabel verlegt werden. Die Instandsetzung umfasst die Wiederherstellung der Straßenoberfläche mit den gleichen hochwertigen Materialien und Designs. Zusätzlich sorgt das TKU dafür, dass alle sichtbaren Teile der Anlagen gemäß § 126 TKG in das moderne Erscheinungsbild des Viertels integriert werden.

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