Heute im Steuerglossar: Die Abgeltungssteuer 👇 Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Seit ihrer Einführung 2009 beträgt die Abgeltungssteuer 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. 📊 Das Besondere: Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Kapitalerträge bis 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare bleiben steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Darüber hinausgehende Beträge werden automatisch besteuert. Mit der Abgeltungssteuer wird die Steuererklärung einfacher – du musst dich nicht selbst um die Versteuerung deiner Kapitalerträge kümmern, solange du innerhalb der Freibeträge bleibst. Aber Achtung: In einigen Fällen kann es sich lohnen, die individuellen Steuersätze zu prüfen, besonders wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. #Steuern #Abgeltungssteuer #Steuerwissen #GirmscheidSteuerberatungsgesellschaft #Finanzen #Kapitalerträge
Beitrag von Girmscheid Steuerberatungsgesellschaft
Relevantere Beiträge
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Kapitalertragsteuer auf Private Fremdwährungskonten ab 2025 – Rückkoppelungen für die Vergangenheit und steuerliche Herausforderungen Aktuell arbeiten viele Banken mit Hochdruck daran, ihre IT-Systeme anzupassen, sodass die bei ihnen geführten Privaten Fremdwährungskonten im Rahmen der Abgeltungsteuer korrekt verarbeitet werden können. Das lange ignorierte BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 ist spätestens ab 2025 hinsichtlich der Abgeltungsteuer von den Banken anzuwenden. So weit, so gut. Aber was bedeutet das rückblickend für die Steuerpflichtigen und / oder ihre steuerlichen Berater*innen? Nun, so genau weiß das aktuell eigentlich niemand. Die Einordnung von Privaten Fremdwährungskonten unter § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) stellt einen Bruch mit der jahrzehntelangen Praxis dar, die auch von der Finanzverwaltung so gehandhabt wurde. Bisher wurden Fremdwährungsergebnisse fast ausschließlich unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) eingeordnet. Da die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 rückwirkend anwendet (ob dies gerechtfertigt ist oder nicht, wird sich noch zeigen), entsteht nun die Frage, wie der Übergang von § 23 EStG zu § 20 EStG steuerlich korrekt abgebildet werden soll, insbesondere in den Fällen, in denen die Einkommensteuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind (oder es am 19. Mai 2022 noch nicht waren). Was ist denkbar? - Die Steuerpflichtigen könnten ihre bereits eingereichten Steuererklärungen anpassen und die steuerpflichtigen Fremdwährungsergebnisse nicht nach § 23 EStG, sondern nach § 20 EStG deklarieren. - Eine weitere Möglichkeit wäre, das BMF-Schreiben erst ab dem 19. Mai 2022 anzuwenden und nicht rückwirkend für frühere, zum 19. Mai 2022 noch offene Veranlagungszeiträume. - Alternativ könnten die Steuerpflichtigen auch bei der bisherigen Deklaration nach § 23 EStG bleiben, sowohl für die Vergangenheit als auch ab 2025, und die Einordnung des Privaten Fremdwährungskontos durch die Bank in den Bereich des § 20 EStG nicht übernehmen, da diese Einordnung für die Steuerpflichtigen nicht bindend ist. Fragen über Fragen. Wie gehen Sie als Steuerberater*in in der Praxis mit diesen Herausforderungen um? #Steuerrecht #Fremdwährungskonten #Kapitalertragsteuer #Abgeltungsteuer
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🚨Achtung mögliche Steuerfalle: Haben Sie ein Konto in US-Dollar, Schweizer Franken oder einer anderen Fremdwährung? Dann sollten Sie jetzt unbedingt aufhorchen! 💰 Bislang konnte Ihr Steuerberater oft nur die Euro-Zinsen Ihrer Steuerbescheinigung entnehmen. Der Rest – etwa Zinserträge und Kursgewinne aus Fremdwährungen – wurde stiefmütterlich behandelt. Doch ab 2025 ändert sich das: Die Banken müssen für das Steuerjahr 2024 Fremdwährungsgewinne melden und die Steuern automatisch abführen. 🏦✉️ Was bedeutet das konkret für Sie? Wenn das Finanzamt unversteuerten Fremdwährungsgewinne entdeckt, kann das erhebliche Geldstrafen oder rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Haken: Viele Steuerberater können aufgrund unvollständiger Steuerbescheinigungen nicht erkennen, dass Sie ein Fremdwährungskonto haben. Das bedeutet oft, dass sowohl Sie als auch Ihr Steuerberater unwissentlich falsche Angaben gemacht haben. Was können Sie tun? ✅ Jetzt handeln: Klären Sie umgehend mit Ihrem Steuerberater, ob Ihre Fremdwährungserträge in der Vergangenheit korrekt versteuert wurden. ⏳Kontoauflösung? Lieber nicht. Erträge aus 2024 könnten bereits relevant sein. Die Zeit rennt - eine Selbstanzeige könnte ein Weg sein, mögliche höhere Strafen zu vermeiden. 💵 Alternative überlegen: Ein Geldmarktfonds in der entsprechenden Fremdwährung kann eine unkomplizierte Möglichkeit sein, von Fremdwährungen zu profitieren, ohne steuerliche Kopfschmerzen. Lassen Sie sich nicht überraschen und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrem Steuerberater auf. Ein wenig Prävention kann Ihnen viel Ärger und Geld sparen! 💡💪 #Fremdwährungen #Finanzen #Geldmarktfonds #Steuertipps #Investieren
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Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen bei Rückzahlung von Erstattungszinsen nach § 233a Abs. 1 der Abgabenordnung Dr. Peter Steinberg und Anna Wood besprechen in unserem neuesten Blog-Beitrag den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 01.08.2023 (Az.: VIII R 8/21) zur Thematik der negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Zusammenhang mit der Rückzahlung von ursprünglich erhaltenen Erstattungszinsen. Lesen Sie im Beitrag, wann negative Einkünfte vorliegen und wie diese ermittelt werden: https://lnkd.in/e7KMzVDi #steuerrecht #wirtschaftskanzlei #teamseitz #legalupdate
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Wie können Steuern die Steuerlast reduzieren? Heute schon an morgen denken – das gilt auch im Bereich der Steuern, insbesondere wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. Wenn Erben ein Unternehmen übernehmen, soll alles rechtzeitig geregelt sein, damit möglichst wenig Erbschaftsteuer anfällt. Aber wie wird die Erbschaftsteuer eigentlich berechnet? Zur Ermittlung der Erbschaftsteuer werden die erhaltenen Vermögenswerte (wie Immobilien, Firmenanteile oder Autos) den Nachlassverbindlichkeiten gegenübergestellt. Steuermindernd wirken dabei zum Beispiel private Verbindlichkeiten, Bankkredite und sogar die Einkommensteuer. Clever, oder? So kann man die Einkommensteuer von der Erbschaftsteuer absetzen. 😉 Aber Achtung! 💡 Nur Steuern, die vor dem Tod entstanden sind, können als Nachlassverbindlichkeiten abgesetzt werden (BFH, Urteil vom 04.07.2012, II R 15/11). Und was ist mit Steuern, die nachträglich entstehen? Zum Beispiel, wenn die Erben eine Betriebsaufgabe für den Erblasser erklären. In diesem Fall kann die Steuer leider nicht als Nachlassverbindlichkeit abgesetzt werden (BFH vom 10. Mai 2023, II R 3/21). 💼 Planst Du die Unternehmensnachfolge und möchtest dabei Steuern sparen? Lass Dich von uns, der ANDERS GmbH & Co. KG StbG, professionell beraten! #ANDERSStbG #Mannheim #Steuerberatung #Erbschaftsteuer #Steuertipps #Unternehmensnachfolge
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Steuerkarussell - Wer bezahlt wie viel Steuern? Anhand welcher Grundlagen mache ich jeweils die Steuerberechnungen? Den Input bez. Steuerkarussell für durchschnittliche Löhne habe ich aufgenommen. Das wird auch noch folgen. Hast du weitere Inputs zum Steuerkarussell? #finanziellefreiheit #ehrlichkeit #unternehmertum #lebeDEINEleidenschaft #ohneAbzocke #steuern
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Wie man Fonds steuerlich optimal behandelt: Angestellte aufgepasst! Bei der Anlage in Fonds sind steuerliche Aspekte oft ein wichtiger Faktor. Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die Nutzung von Aktienfonds. Denn bei diesen werden Gewinne, anders als bei Zinsfonds, teilweise steuerfrei ausgezahlt. Außerdem kann man bei der Abgabe der Steuererklärung zwischen der Besteuerung nach der Abgeltungssteuer oder dem persönlichen Steuersatz wählen. Durch eine geschickte Wahl kann man hier weitere Steuern sparen. Wenn Sie sich für Fonds interessieren und mehr über die steuerlichen Aspekte erfahren möchten, sprechen Sie uns gerne an. #Steuer #Fonds #Geldanlage #Angestellte #Finanzberatung
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❗ Private Client Tax aktuell – Der Bundesrat hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen für vermögende Privatkunden: 🟢 Degressive Abschreibung von 5 % für Wohngebäude bei Herstellungsbeginn nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 bzw. im Falle der Anschaffung, wenn der obligatorische Vertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 rechtswirksam abgeschlossen wird. 🟢 Verlustverrechnung: Abzugsfähigkeit des 1 Mio. Euro (Zusammenveranlagung: 2 Mio. Euro) übersteigenden Verlustvortrags in Höhe von 70% des Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Veranlagungszeitraums von 2024-2027. Ab VZ 2028 wieder Rückkehr zur 60% Abzugsfähigkeit. Dies gilt auch für die Körperschaftsteuer. #tax #privateclient #incometax #realestate #wachstumschancengesetz #agrardiesel
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Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist in Österreich eine Abzugssteuer, die auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Ausschüttungen aus Investmentfonds erhoben wird. In unserem aktuellen Blogbeitrag erfahren Sie alles zu dieser Steuer, wer befreit ist und was die neue digitale Erklärung ab 2025 bedeutet. #ditachmairundpartner #steuerberatung #steuerexperten #kapitalertragsteuer #kest #steuerbefreiung #steuerrecht
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Was die Kapitalertragssteuer ist, wann sie anfällt und was bei der Geldanlage auch noch zu beachten ist, erfährst du unter folgendem Link auf Waltinvestments: https://lnkd.in/giPK2dBE
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Senke deine Steuerlast und zahle keinen Euro mehr zu viel ans Finanzamt: 💸 Schluss mit überhöhten Steuerzahlungen! Entdecke legale Wege, deine Steuerlast zu minimieren. Unser kostenloses Steuerwebinar mit Martin Richter zeigt dir, wie du das Maximum aus deinem Geld herausholst. Mach Schluss mit zu hohen Steuern! 📣 Jetzt anmelden: https://lnkd.in/edFAEQ-f #Steuertipps #KostenlosesWebinar
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