Beitrag von Girmscheid Steuerberatungsgesellschaft

Heute im Steuerglossar: Die Abgeltungssteuer 👇 Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen. Seit ihrer Einführung 2009 beträgt die Abgeltungssteuer 25% plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. 📊 Das Besondere: Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Kapitalerträge bis 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare bleiben steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Darüber hinausgehende Beträge werden automatisch besteuert. Mit der Abgeltungssteuer wird die Steuererklärung einfacher – du musst dich nicht selbst um die Versteuerung deiner Kapitalerträge kümmern, solange du innerhalb der Freibeträge bleibst. Aber Achtung: In einigen Fällen kann es sich lohnen, die individuellen Steuersätze zu prüfen, besonders wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. #Steuern #Abgeltungssteuer #Steuerwissen #GirmscheidSteuerberatungsgesellschaft #Finanzen #Kapitalerträge

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