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Fach-Dozent & Referent für Elektromobilität, Photovoltaik, gewerbliche Fuhrparks | CSRD/ESG | ESRS | Dozent für DEKRA & TÜV Zertifikatskurse. Über 10 Jahre markenunabhängige Expertise in Beratung und Projektplanung.

Über 1.000 #Unternehmen haben Interesse an finanzieller Unterstützung für den Ausbau ihrer eigenen #Ladeinfrastruktur gezeigt, indem sie #Förderanträge gestellt haben. Die Entscheidung, ob alle Antragsteller berücksichtigt werden können, steht noch aus. Im Zeitraum von September bis November 2023 war es für Firmen möglich, sich am #Förderprogramm „Nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Unternehmen“ zu beteiligen. Das Ziel dieses Programms ist die Förderung der Installation von #Ladestationen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind und ausschließlich geschäftlich genutzt werden, um #Elektrofahrzeuge wie #PKWs, #LKWs und #Busse aufzuladen. Dieses Förderprogramm wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr ausgerufen. Es wurde bekannt, dass 1.055 Firmen Förderanträge eingereicht haben, gemäß einer Stellungnahme der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Unter den Bewilligungsempfängern befinden sich 65 Großkonzerne sowie 71 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die aus verschiedenen Wirtschaftssektoren stammen. Für die Umsetzung des Programms wurden 12,3 Millionen Euro bereitgestellt. Das Programm zeichnet sich durch seine benutzerfreundliche Gestaltung aus, die eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten bietet, wie das Schnellladen an Depots, Betriebshöfen oder auf Parkplätzen von Firmenflotten. Die Auszahlung der #Fördergelder erfolgt allerdings erst nachträglich, nachdem die Projekte abgeschlossen und die entsprechenden Anträge zur Kostenrückerstattung von den Antragstellern eingereicht wurden. Ein wesentliches Kriterium für die Förderung ist der Betrieb der Ladeinfrastruktur ausschließlich mit Ökostrom. Sowohl bei der Antragstellung als auch während des Betriebs muss der Nachweis erbracht werden, dass die Energie zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt. Dies kann durch verschiedene Belege wie den Stromliefervertrag, ein Zertifikat für grünen Strom oder einen Nachweis der Eigenproduktion durch #Photovoltaikanlagen erbracht werden. Die Bundesregierung behält sich vor, die Einhaltung dieser Bedingung stichprobenartig zu kontrollieren und gegebenenfalls vor Ort zu überprüfen. Obwohl die #Nachfrage nach dem Programm hoch ist, bleibt es ungewiss, ob weitere Unternehmen in den Genuss der Förderung kommen werden. Die Möglichkeit weiterer Bewilligungen oder neuer Ausschreibungen hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.

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