Beitrag von Hedemann Rabe Kullmann & Kollegen

Der Vermittlungsausschuss hat die im Wachstumschancengesetz ursprünglich geplante Herabsenkung des Prozentsatzes für die Durchschnittssatzbesteuerung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze von 9 % auf 8,4 % gestrichen. Dennoch dürfte eine Anpassung im nächsten Jahressteuergesetz wieder zur Diskussion stehen. Lesen Sie die Hintergründe hier:

Durchschnittssteuersatz 2024 unverändert

Durchschnittssteuersatz 2024 unverändert

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