Der Vermittlungsausschuss hat die im Wachstumschancengesetz ursprünglich geplante Herabsenkung des Prozentsatzes für die Durchschnittssatzbesteuerung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze von 9 % auf 8,4 % gestrichen. Dennoch dürfte eine Anpassung im nächsten Jahressteuergesetz wieder zur Diskussion stehen. Lesen Sie die Hintergründe hier:
Beitrag von Hedemann Rabe Kullmann & Kollegen
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Der Vermittlungsausschuss hat die im Wachstumschancengesetz ursprünglich geplante Herabsenkung des Prozentsatzes für die Durchschnittssatzbesteuerung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze von 9 % auf 8,4 % gestrichen. Dennoch dürfte eine Anpassung im nächsten Jahressteuergesetz wieder zur Diskussion stehen. Lesen Sie die Hintergründe hier:
Durchschnittssteuersatz 2024 unverändert
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Der Vermittlungsausschuss hat die im Wachstumschancengesetz ursprünglich geplante Herabsenkung des Prozentsatzes für die Durchschnittssatzbesteuerung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze von 9 % auf 8,4 % gestrichen. Dennoch dürfte eine Anpassung im nächsten Jahressteuergesetz wieder zur Diskussion stehen. Lesen Sie die Hintergründe hier:
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Der Vermittlungsausschuss hat die im Wachstumschancengesetz ursprünglich geplante Herabsenkung des Prozentsatzes für die Durchschnittssatzbesteuerung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze von 9 % auf 8,4 % gestrichen. Dennoch dürfte eine Anpassung im nächsten Jahressteuergesetz wieder zur Diskussion stehen. Lesen Sie die Hintergründe hier:
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Durchschnittssteuersatz 2024 unverändert
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Mit dem nun beschlossenen Wachstumschanchengesetz wurden auch die Schwellenwerte nach § 141 AO angehoben. Die neuen Grenzen gelten für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2023 beginnen. Derzeit ist bei den Finanzämtern die Umstellung auf die neuen Werte noch nicht abgeschlossen. Wenn somit eine Mitteilung zur Buchführungspflicht ergeht und man die alten aber nicht die neuen Werte überschreitet, sollte innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden um weiterhin eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aufstellen zu können. Sollte eine ältere Mitteilung bereits existieren kann ein Antrag auf Änderung gestellt werden.
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Können wir uns eine #KÖSt-Senkung leisten? 💶 Seit der Jahrtausendwende sank der heimische Körperschaftsteuersatz von 34 Prozent auf zuletzt 23 Prozent. Der bei der KÖSt-Senkung 2005 prognostizierte Einnahmenrückgang von knapp 20 Prozent blieb fast vollständig aus. Die Einnahmensteigerungen in den Folgejahren übertrafen die Wachstumsrate aller Steuereinnahmen deutlich. Mehr News, Fakten und Grafiken in unserem Newsletter: https://lnkd.in/dSNhxNFH
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Die Rücklagen sind ausreichend hoch, um auch 2024 den reduzierten Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage von 0,06 % fortzuführen. Da die Rücklage für das Insolvenzgeld die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre übersteigt, plant das Bundesarbeitsministerium auch für das kommende Jahr eine reduzierte Insolvenzgeldumlage. Statt des regulären Satzes von 0,15 % soll der Umlagesatz für 2024 wie schon in diesem Jahr bei 0,06 % liegen. #Newsletter #Investment #Rücklagen #Steuern
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Axel Walkenhorst fordert: Der MVFP fordert schon länger eine Absenkung der Mehrwertsteuer – das wäre für uns eine echte Erleichterung. Aber auch eine Zustellförderung, wie sie im Rahmen der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) möglich wäre, könnte helfen. Gerade in ländlichen Gebieten wird die Zustellung immer schwieriger. Hier brauchen wir dringend Unterstützung, um die Versorgung mit Printmedien auch in strukturschwachen Regionen sicherzustellen.
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