Axel Walkenhorst fordert: Der MVFP fordert schon länger eine Absenkung der Mehrwertsteuer – das wäre für uns eine echte Erleichterung. Aber auch eine Zustellförderung, wie sie im Rahmen der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) möglich wäre, könnte helfen. Gerade in ländlichen Gebieten wird die Zustellung immer schwieriger. Hier brauchen wir dringend Unterstützung, um die Versorgung mit Printmedien auch in strukturschwachen Regionen sicherzustellen.
Beitrag von Verband deutscher Lesezirkel e.V.
Relevantere Beiträge
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Können wir uns eine #KÖSt-Senkung leisten? 💶 Seit der Jahrtausendwende sank der heimische Körperschaftsteuersatz von 34 Prozent auf zuletzt 23 Prozent. Der bei der KÖSt-Senkung 2005 prognostizierte Einnahmenrückgang von knapp 20 Prozent blieb fast vollständig aus. Die Einnahmensteigerungen in den Folgejahren übertrafen die Wachstumsrate aller Steuereinnahmen deutlich. Mehr News, Fakten und Grafiken in unserem Newsletter: https://lnkd.in/dSNhxNFH
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Wir haben einen Online-Dönerpreiskalkulator entwickelt. Auslöser waren immer wieder kehrende Diskussionen rund um die SPD-Dönerpreisbremse, mit der die SPD zur Europawahl wenig erfolgreich versuchte zu punkten. Online können Sie mit dem Kalkulator probieren, welche Fragen sich ein Dönerladen-Betreiber stellen muss und wie der Preis zu Stande kommt. Mit dem Kalkulator wollen wir aber auch zeigen, was im Bereich Digitalisierung möglich ist. https://lnkd.in/eMgdSKR9
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Entlastung statt neue Radikal-Steuern zu Lasten unserer Wirtschaft! Neue Steuerbelastungen lehnen wir entschieden ab! Österreich ist schon jetzt ein Hochsteuerland. Wir brauchen deshalb Entlastungen statt neue Radikal-Steuern zu Lasten unserer Leistungsträger. Denen wollen wir eine Stimme geben und stellen uns daher klar gegen zusätzliche Belastungen, die zudem den Wirtschaftsstandort schwächen. Dazu gehören auch zeitgemäße Regelung für die Abschreibung von betriebsbedingten Anschaffungen. (AFA) ✅ AFA -Zeiträume an die echten Abnutzungszeiten anpassen ✅ Erhöhung der Grenze der geringfügigen Wirtschaftsgüter auf € 2.500.- ✅ Grundfreibetrag von 13 auf 20 Prozent erhöhen ✅ degressive Abschreibung einführen
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🚨 Uii, das wird für manche politische Ideologen jetzt aber schwer zu schlucken sein. 📉 Trotz Steuersenkung für Unternehmen mehr Steuereinnahmen? 💰 🔔 Sapperlot. Haben die Betriebe etwa die Mehrgewinne gar investiert und somit für Wertschöpfung gesorgt? 💡 Die KÖst-Senkung aus dem Jahr 2005 hat also nicht zu weniger Steuereinnahmen geführt und den Sozialstaat ergo nicht erodieren lassen, wie damals Kritiker befürchteten. Das zeigt, Steuersenkungen sind möglich und sinnvoll, wenn dadurch produktive Wertschöpfungsimpulse angefacht werden. Und zur Glaubwürdigkeit des Ganzen, zitiert Selektiv auch vom Momentum Institut. Schön, dass man einer Meinung ist 😉
Können wir uns eine #KÖSt-Senkung leisten? 💶 Seit der Jahrtausendwende sank der heimische Körperschaftsteuersatz von 34 Prozent auf zuletzt 23 Prozent. Der bei der KÖSt-Senkung 2005 prognostizierte Einnahmenrückgang von knapp 20 Prozent blieb fast vollständig aus. Die Einnahmensteigerungen in den Folgejahren übertrafen die Wachstumsrate aller Steuereinnahmen deutlich. Mehr News, Fakten und Grafiken in unserem Newsletter: https://lnkd.in/dSNhxNFH
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Erst auf Anfang Jahr wurden die Mehrwertsteuersätze erhöht – ist nun bereits eine neue Erhöhung geplant? Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über dieses komplexe Thema in unserer GHR TaxPage für den Monat Juni 2024.
Juni 2024 - Mehrwertsteuer – ein Buch mit sieben Siegeln?
ghr.ch
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ENTLASTUNGEN UND NEUERUNGEN DURCH DAS WACHSTUMSCHANCENGESETZ (TEIL 5) Eigentlich sollte im vergangenen Jahr 2023 ein Bündel an steuerlichen Entlastungen beschlossen werden. Doch daraus wurde nichts, denn nachdem das Gesetz mehrere Monate im Vermittlungsausschuss gelegen hat, wurde es in abgespeckter Form am 22.03.2024 vom Bundesrat genehmigt. Verblieben sind wenige aber einige Neuerungen, die wir in den nächsten Tagen vorstellen werden. ANHEBUNG DER GRENZE FÜR GESCHENKE AN GESCHÄFTSFREUNDE Bisher galt für Geschenke an Geschäftsfreunde eine Freigrenze pro Empfänger von 35 € im Jahr. Diese Grenze wurde nun auf 50 € angehoben. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Geschenkeaufwand für den entsprechenden Empfänger im betreffenden Jahr nicht abzugsfähig.
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Der Vermittlungsausschuss hat die im Wachstumschancengesetz ursprünglich geplante Herabsenkung des Prozentsatzes für die Durchschnittssatzbesteuerung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze von 9 % auf 8,4 % gestrichen. Dennoch dürfte eine Anpassung im nächsten Jahressteuergesetz wieder zur Diskussion stehen. Lesen Sie die Hintergründe hier:
Durchschnittssteuersatz 2024 unverändert
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Der Gesetzgeber hat in 2022 Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit eröffnet, ihren Beschäftigten zum Ausgleich der gestiegenen Verbraucherpreise eine steuerfreie Ausgleichsprämie von bis zu € 3.000,00 zu zahlen. Diese Möglichkeit endet zum Jahresende. Lesen Sie hier, warum sich eine Prämienzahlung noch lohnt:
Inflationsausgleichsprämie
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Mit dem nun beschlossenen Wachstumschanchengesetz wurden auch die Schwellenwerte nach § 141 AO angehoben. Die neuen Grenzen gelten für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2023 beginnen. Derzeit ist bei den Finanzämtern die Umstellung auf die neuen Werte noch nicht abgeschlossen. Wenn somit eine Mitteilung zur Buchführungspflicht ergeht und man die alten aber nicht die neuen Werte überschreitet, sollte innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden um weiterhin eine Einnahme-Überschuss-Rechnung aufstellen zu können. Sollte eine ältere Mitteilung bereits existieren kann ein Antrag auf Änderung gestellt werden.
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13. AHV-Rente: keine Finanzierung über Lohnbeiträge❌ Der Bundesrat plant, die 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Konkret soll der Normalsteuersatz um 0.7 Prozentpunkte erhöht werden. Damit wählt der Bundesrat erfreulicherweise den Weg des kleinsten Übels. Denn: Ursprünglich hatte er zwei Varianten vorgeschlagen, die beide eine Erhöhung der Lohnbeiträge vorsahen. Die IHK hatte sich gemeinsam mit dem Schweizerischer Arbeitgeberverband / Union patronale suisse / Unione svizzera degli imprenditori und zahlreichen weiteren Verbänden klar gegen dieses Vorgehen ausgesprochen. Nach dieser überraschenden Kehrtwende liegt der Ball nun beim Parlament. Klar ist aber auch: Die Finanzierung der AHV ist keineswegs nachhaltig sichergestellt. Für die nächste AHV-Reform müssen zwingend strukturelle Sanierungsmassnahmen (insb. Erhöhung des Referenzalters) beschlossen werden. #ChartDerWoche
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