Beitrag von Johannes Alexander Karl Gollwitzer

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Ehrenamtlicher Fachpatient für Mukoviszidose und medizinal Cannabis mit großer Klappe und noch größerem Herzen. Profil kann Spuren von ADHS enthalten.

Liebes Wellsterhealth Group GmbH, habt ihr schon mal was vom Heilmittelwerbegesetz gehört? Nur weil man es Brokkoli nennt, darf man nicht dafür werben! Heilmittelwerbegesetz § 10 (1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. (2) Für Arzneimittel, die psychotrope Wirkstoffe mit der Gefahr der Abhängigkeit enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen, darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden. Dies gilt auch für Arzneimittel, die zur Notfallkontrazeption zugelassen sind. Quelle: Facebook-Anzeige #MedCanG #KCanG #MedizinischesCannabis #Heilmittelwerbegesetz Wellster Healthtech Group

  • Werbung für medizinisches Cannabis

Ein Mensch auf einer Couch liegend, Buch über Gesicht und ein großer Brokkoli davor. Dazu der Text: Konzentrationsprobleme wegen Schlafmangel? Probiere Medizinisches Brokkoli
Johannes Alexander Karl Gollwitzer

Ehrenamtlicher Fachpatient für Mukoviszidose und medizinal Cannabis mit großer Klappe und noch größerem Herzen. Profil kann Spuren von ADHS enthalten.

5 Monate

Und noch eine … Edit: Facebook-Werbung

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Johannes Alexander Karl Gollwitzer

Ehrenamtlicher Fachpatient für Mukoviszidose und medizinal Cannabis mit großer Klappe und noch größerem Herzen. Profil kann Spuren von ADHS enthalten.

5 Monate

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Gero Kohlhaas

Medizinalcannabis - Texten und Sprechen - Soziologie M.A. - Kommunikation - Beratung - Prävention - Medizinalcannabis - Sprecher CSN (vormals SCM) - Country Rep. - Patientenrechte - Gesellschaft und Gesundheit

5 Monate

Wird ebenfalls bei der Initiative Endlich verlinkt.

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