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Biosphärenhof Liebmann Regionale Resilienz durch Vielfalt!

Das Renaturierungsgesetz ist die Chance bäuerliche Leistung im Bereich Erhalt und Verbesserung von Ökosystemleistungen zu honorieren. Voraussetzung dafür ist das sektorenübergreifende Erkennen von Synergien im Bereich Wasserrückhalt in der Fläche. Es fehlen in der Attributionsforschung zwar noch einige Puzzlestücke, jedoch lassen sich die fehlenden Segmente gut über die Energie- und Wasserbilanz von Landnutzungsoberflächen darstellen. In der lokalen Betrachtung von Einzugsgebieten kann die Verifizierung von Wechselwirkungen und die daraus ableitbare Kosten-Nutzen-Analyse Mittel für natürliche Wasserrückhaltemaßnahmen auf der Fläche mobilisieren (Kostensenkung bei Erhalt öffentlicher Infrastruktur, uvm.) Das Einbeziehen von Co-Benefits dieser naturbasierten Lösungen kann weitere Mittel z.B aus Biodiversitätsfonds, Klima- und Energiefonds oder Mittel für den passiven Hochwasserschutz zur Honorierung freisetzen. Ziel des Renaturierungsdialogs ist natürliche Wasserrückhaltemaßnahmen (NWRM) als lokale Handlungsoption sichtbar zu machen. Anhand von Best Practice Beispielen wird die Machbarkeit greifbarer und über die Darstellung von regionalwirtschaftlichen Zusammenhängen die Umsetzung wahrscheinlicher. Fazit: Wasserrückhalt in der Landschaft kann sinnvoll nur durch land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfolgen. Diese Betriebe erbringen damit eine volkswirtschaftliche Leistung, welche bezahlt wird. Das Ziel einer klimaresilienten Kulturlandschaft wird dadurch greifbarer und der Erhalt der kleinstrukturierten Landwirtschaft wahrscheinlicher.

Viele Interessierte: Die Renaturierung im Dialog in Fernitz-Mellach

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