Um die kleine Serie zu Einblicken in die unterschiedlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgearten abzurunden, berichte ich heute kurz zum Thema Wunschvorsorge. Was aber nicht heißt, dass wir mit den anderen Vorsorgearten durch wären, denn es gibt im Bereich der Angebots- und Pflichtvorsorgen noch viele andere interessante Anlässe, die man thematisieren kann, was ich vielleicht auch hin und wieder tun werde. 😊
Wünsche kann man viele haben 💫, die wenigsten gehen einfach so in Erfüllung. Daher mag ich den Namen der Wunschvorsorge so, denn die kann man tatsächlich gut erfüllen. Gibt es in einem Unternehmen Tätigkeiten mit Gefährdungen, die auch Anlass für Angebots- oder Pflichtvorsorgen sind, so muss den Mitarbeitenden auch der Zugang zur Wunschvorsorge ermöglicht werden. Im Unterschied zu den anderen Vorsorgearten gibt es hierfür keine Fristen, sondern die Mitarbeitenden können selber bestimmen, ob sie den Bedarf an und den Wunsch nach einer Vorsorge haben.
So können die Mitarbeitenden bei tätigkeitsbezogenen oder allgemeinen gesundheitlichen Problemen den Rat der Arbeitsmediziner*innen einholen. Sei es, zur Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung, zur Erklärung von Befunden, zur Besprechung von Attesten (am besten bevor diese beim Arbeitgeber eingereicht werden!) oder zur Unterstützung bei medizinischer Rehabilitation oder beruflicher Reintegration.
Dies sind nur einige Beispiele, bei denen die selbstständige Kontaktaufnahme mit den Arbeitsmediziner*innen im Rahmen einer Wunschvorsorge sinnvoll sein kann.
Wie die anderen Vorsorgearten auch ist die Wunschvorsorge komplett vertraulich. 🤐 Sollte sich aber ergeben, dass eine Information des Arbeitgebers in einer bestimmten Situation hilfreich wäre, kann mit Einverständnis der Mitarbeitenden eine entsprechende Mitteilung gemacht werden, um beispielsweise sinnvolle arbeitgeberseitige Maßnahmen vorzuschlagen.
Meiner Erfahrung nach wird das auch für Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung wertvolle Mittel der Wunschvorsorge immer noch viel zu selten in Anspruch genommen, am ehesten aus Unwissenheit. ❓ Vielleicht auch aufgrund gewisser Hürden, wie umständlicher Anforderung, Genehmigungserfordernisse, lange Terminwartezeiten und weite Wege.
Mit Armedo GmbH wollen wir den Zugang zur Wunschvorsorge deutlich erleichtern, so dass mehr Mitarbeitende weniger Hemmungen haben, sich den medizinischen Rat einzuholen, der ihnen zusteht. ❗️
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