Beitrag von Kanzlei Fix Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft

ℹ️ Das versenden von Papierrechnungen 🧾 im B2B-Bereich wird noch bis zum 🗓️31.12.2026 möglich sein. Andere elektronische Formate (PDF, etc.) dürfen allerdings nur noch mit Zustimmung des Empfängers versendet werden. ✔️ ℹ️ Ab dem 🗓️ 01.01.2027 wird für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800k 💶 der Versand von E-Rechnungen zur Pflicht. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von unter 800k 💶 wird dies erst ab dem 🗓️ 01.01.2028 verpflichtend. 📌 Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin. Wir beraten Sie gerne! Ihre Kanzlei Fix

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