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Kunden und Partner im Mittelpunkt - Prozesse immer wieder hinterfragen - mutig sein

𝐃𝐢𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐚 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐟ü𝐫 𝐢𝐧𝐥ä𝐧𝐝𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐁2𝐁-𝐔𝐦𝐬ä𝐭𝐳𝐞 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐢𝐧 𝐯𝐨𝐥𝐥𝐞𝐦 𝐆𝐚𝐧𝐠𝐞.    Der Bundesrat tagte am 22.03.2024 über die Entscheidung des Wachstumschancengesetzes.  👉 Einblicke in die Gesetzgebung: Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes, der am 17. November 2023 vom Bundestag angenommen wurde, beinhaltet die wegweisende Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2025.    Was wurde beschlossen?  📅 Ab 1. Januar 2025:   Ausnahmslos alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Bedeutet: auch alle Kanzleien sind betroffen.  Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls grundsätzlich für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings gibt es Übergangsregelungen.  🔍 Übergangsregelungen:   Bis zum 31.12.2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden.  Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro-Vorjahresumsatz müssen B2B E-Rechnungen versenden.   Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen B2B E-Rechnungen versenden.  Etablierte Verfahren wie EDI sollen auch über den 31.12. 2027 unter Auflagen weiter anwendbar bleiben.    Wichtige Fakten zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung: 💻 Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931entspricht. Die in den #DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits dieser Norm. Wichtig: Eine PDF-Datei ist zukünftig keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzgebers! 📩 Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen entfällt. Eingehende E-Rechnungen müssen akzeptiert und weiterverarbeitet werden. Die Skontofrist beginnt mit Eingang zu laufen.    🚫 Ausnahmen: Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise, steuerfreie Lieferungen und Leistungen    💡 Fazit:   So viel steht bereits heute fest: Die Verpflichtung zur E-Rechnung kommt.  DATEV-Produkte erfüllen bereits heute alle gesetzlichen Anforderungen. Sie ermöglichen den normkonformen Empfang, die Verarbeitung, den Versand und auch die Erstellung von E-Rechnungen.    Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung sind Ihnen bereits bekannt? Exzellent!  👉 Falls nicht: jetzt informieren! https://lnkd.in/gg2cmdk2

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