Letzten Freitag wurde es nun endgültig entschieden: Die E-Rechnung kommt in mehreren Schritten! 𝐃𝐢𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐚 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐟ü𝐫 𝐢𝐧𝐥ä𝐧𝐝𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐁2𝐁-𝐔𝐦𝐬ä𝐭𝐳𝐞 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐢𝐧 𝐯𝐨𝐥𝐥𝐞𝐦 𝐆𝐚𝐧𝐠𝐞. Der Bundesrat tagte am 22.03.2024 über die Entscheidung des Wachstumschancengesetzes. 👉 Einblicke in die Gesetzgebung: Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes, der am 17. November 2023 vom Bundestag angenommen wurde, beinhaltet die wegweisende Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Was wurde beschlossen? 📅 Ab 1. Januar 2025: Ausnahmslos alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Bedeutet: auch alle Kanzleien sind betroffen. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls grundsätzlich für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings gibt es Übergangsregelungen. 🔍 Übergangsregelungen: Bis zum 31.12.2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro-Vorjahresumsatz müssen B2B E-Rechnungen versenden. Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen B2B E-Rechnungen versenden. Etablierte Verfahren wie EDI sollen auch über den 31.12. 2027 unter Auflagen weiter anwendbar bleiben. Wichtige Fakten zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung: 💻 Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931entspricht. Die in den #DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits dieser Norm. Wichtig: Eine PDF-Datei ist zukünftig keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzgebers! 📩 Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen entfällt. Eingehende E-Rechnungen müssen akzeptiert und weiterverarbeitet werden. Die Skontofrist beginnt mit Eingang zu laufen. 🚫 Ausnahmen: Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise, steuerfreie Lieferungen und Leistungen 💡 Fazit: So viel steht bereits heute fest: Die Verpflichtung zur E-Rechnung kommt. DATEV-Produkte erfüllen bereits heute alle gesetzlichen Anforderungen. Sie ermöglichen den normkonformen Empfang, die Verarbeitung, den Versand und auch die Erstellung von E-Rechnungen. Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung sind Ihnen bereits bekannt? Exzellent! 👉 Falls nicht: jetzt informieren! https://lnkd.in/gg2cmdk2 Erstes Feedback dazu gerne in die Kommentare!
Beitrag von Matthias Mader
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📢 EINE WICHTIGE DURCHSAGE! 😁 𝐃𝐢𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐚 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐟ü𝐫 𝐢𝐧𝐥ä𝐧𝐝𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐁2𝐁-𝐔𝐦𝐬ä𝐭𝐳𝐞 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐢𝐧 𝐯𝐨𝐥𝐥𝐞𝐦 𝐆𝐚𝐧𝐠𝐞. Der Bundesrat tagte am 22.03.2024 über die Entscheidung des Wachstumschancengesetzes. 👉 Einblicke in die Gesetzgebung: Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes, der am 17. November 2023 vom Bundestag angenommen wurde, beinhaltet die wegweisende Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Was wurde beschlossen? 📅 Ab 1. Januar 2025: Ausnahmslos alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Bedeutet: auch alle Kanzleien sind betroffen. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls grundsätzlich für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings gibt es Übergangsregelungen. 🔍 Übergangsregelungen: Bis zum 31.12.2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro-Vorjahresumsatz müssen B2B E-Rechnungen versenden. Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen B2B E-Rechnungen versenden. Etablierte Verfahren wie EDI sollen auch über den 31.12. 2027 unter Auflagen weiter anwendbar bleiben. Wichtige Fakten zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung: 💻 Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931entspricht. Die in den DATEV eG-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits dieser Norm. Wichtig: Eine PDF-Datei ist zukünftig keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzgebers! 📩 Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen entfällt. Eingehende E-Rechnungen müssen akzeptiert und weiterverarbeitet werden. Die Skontofrist beginnt mit Eingang zu laufen. 🚫 Ausnahmen: Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise, steuerfreie Lieferungen und Leistungen 💡 Fazit: So viel steht bereits heute fest: Die Verpflichtung zur E-Rechnung kommt. DATEV-Produkte erfüllen bereits heute alle gesetzlichen Anforderungen. Sie ermöglichen den normkonformen Empfang, die Verarbeitung, den Versand und auch die Erstellung von E-Rechnungen. Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung sind Ihnen bereits bekannt? Exzellent! 👉 Falls nicht: jetzt informieren! https://lnkd.in/gg2cmdk2 #datev #datevbotschafter #better2gether #erechnung
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E-Rechnung: Info für Steuerberater und Mandanten Der Bundesrat tagte am 22.03.2024 über die Entscheidung des Wachstumschancengesetzes. Einblicke in die Gesetzgebung: Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes, der am 17. November 2023 vom Bundestag angenommen wurde, beinhaltet die wegweisende Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Was wurde beschlossen? Ab 1. Januar 2025: Ausnahmslos alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Bedeutet: auch alle Kanzleien sind betroffen. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls grundsätzlich für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings gibt es Übergangsregelungen. Übergangsregelungen: Bis zum 31.12.2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro-Vorjahresumsatz müssen B2B E-Rechnungen versenden. Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen B2B E-Rechnungen versenden. Etablierte Verfahren wie EDI sollen auch über den 31.12. 2027 unter Auflagen weiter anwendbar bleiben. Wichtige Fakten zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung: Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931entspricht. Die in den #DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits dieser Norm. Wichtig: Eine PDF-Datei ist zukünftig keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzgebers! Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen entfällt. Eingehende E-Rechnungen müssen akzeptiert und weiterverarbeitet werden. Die Skontofrist beginnt mit Eingang zu laufen. Ausnahmen: Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise, steuerfreie Lieferungen und Leistungen Fazit: So viel steht bereits heute fest: Die Verpflichtung zur E-Rechnung kommt. DATEV-Produkte erfüllen bereits heute alle gesetzlichen Anforderungen. Sie ermöglichen den normkonformen Empfang, die Verarbeitung, den Versand und auch die Erstellung von E-Rechnungen. Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung sind dir bereits bekannt? Exzellent! 👉 Falls nicht: jetzt informieren! https://lnkd.in/gg2cmdk2 Ich habe auch mein aktuelles Interview mit unserem E-Rechnungs-Spezialisten Ivo in den Kommentaren verlinkt. Viel Spaß beim Lesen und viele Grüße (heute aus Koblenz) Dein DanielDATEV 💚🚀 #wirsindDATEV #ERechnung #DATEVregional
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Bald heißt es „kennst du es schon oder kannst du es schon“… 𝐃𝐢𝐞 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡𝐞𝐢𝐝𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐚 𝐯𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞 𝐄-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐟ü𝐫 𝐢𝐧𝐥ä𝐧𝐝𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐁2𝐁-𝐔𝐦𝐬ä𝐭𝐳𝐞 𝐬𝐢𝐧𝐝 𝐢𝐧 𝐯𝐨𝐥𝐥𝐞𝐦 𝐆𝐚𝐧𝐠𝐞. Der Bundesrat tagte am 22.03.2024 über die Entscheidung des Wachstumschancengesetzes. 👉 Einblicke in die Gesetzgebung: Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes, der am 17. November 2023 vom Bundestag angenommen wurde, beinhaltet die wegweisende Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Was wurde beschlossen? 📅 Ab 1. Januar 2025: Ausnahmslos alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Bedeutet: auch alle Kanzleien sind betroffen. Der Versand von E-Rechnungen wird ebenfalls grundsätzlich für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings gibt es Übergangsregelungen. 🔍 Übergangsregelungen: Bis zum 31.12.2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen versendet werden. Ab 01.01.2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro-Vorjahresumsatz müssen B2B E-Rechnungen versenden. Ab 01.01.2028: Alle Unternehmen müssen B2B E-Rechnungen versenden. Etablierte Verfahren wie EDI sollen auch über den 31.12. 2027 unter Auflagen weiter anwendbar bleiben. Wichtige Fakten zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung: 💻 Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931entspricht. Die in den #DATEV-Anwendungen verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und die XRechnung entsprechen bereits dieser Norm. Wichtig: Eine PDF-Datei ist zukünftig keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzgebers! 📩 Die Zustimmung des Empfängers für den Erhalt von E-Rechnungen entfällt. Eingehende E-Rechnungen müssen akzeptiert und weiterverarbeitet werden. Die Skontofrist beginnt mit Eingang zu laufen. 🚫 Ausnahmen: Rechnungen unter 250 Euro, Fahrausweise, steuerfreie Lieferungen und Leistungen 💡 Fazit: So viel steht bereits heute fest: Die Verpflichtung zur E-Rechnung kommt. DATEV-Produkte erfüllen bereits heute alle gesetzlichen Anforderungen. Sie ermöglichen den normkonformen Empfang, die Verarbeitung, den Versand und auch die Erstellung von E-Rechnungen. Die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung sind Ihnen bereits bekannt? Exzellent! 👉 Falls nicht: jetzt informieren! https://lnkd.in/gg2cmdk2
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