Denkanstoß: Von einer auf die andere Minute kann sich der maximal mögliche Zuschuss bei der Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer um bis zu 6000 Euro reduzieren.
🔎 Warum? Der Klimageschwindigkeits-Bonus (nur) für selbstnutzende Eigentümer von zurzeit 20 % auf maximal 30.000 Euro förderfähige Ausgaben ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
👉 Eine Bedingung ist, der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder von funktionstüchtigen Gas- oder Biomasse-Heizungen, deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
👉 Wichtig ist die Eigenschaft „funktionstüchtig“. Gegenüber der KfW muss dies offiziell erklärt und bestätigt werden.
⏳ Wer also erst über eine Heizungsmodernisierung nachdenkt, wenn die alte Heizung irreparabel havariert ist, kann den Klimageschwindigkeits-Bonus nicht beantragen.
Keine Regel ohne Ausnahme
👉 Für Antragstellende in den vom Hochwasser im Mai und Juni 2024 in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten gelten mehrere Kulanzregelungen. Eine betrifft den Klimageschwindigkeits-Bonus: „Eine Beantragung des Klimageschwindigkeits-Bonus ist auch dann möglich, wenn die Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt und nicht mehr funktionstüchtig ist. Antragstellende müssen eine Eigenerklärung, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war, vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen.“
Hinweis
👉 Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. in einem Mehrfamilienhaus können den Klimageschwindigkeits-Bonus nur durch einen Zusatzantrag beantragen.
Infos zur Heizungsförderung: https://lnkd.in/e2_T9yKc
#heizungswende #wärmewende
Die Wahrheit beginnt stets zu zweit.
2 MonateWer lächelt bei so einer Herausforderung? Ziemlich wenig authentisch. Klassischer 1980er Jahre Werbemodus. Leider aus der Zeit gefallen. Bedauerlich, da das Thema relevant und die Idee dahinter gut ist.