ℹ️ Neuigkeiten von der KfW Heizungsförderung: Ausnahmeregelung für Flutopfer in Bayern und Baden-Württemberg
Hausbesitzer in Baden-Württemberg und Bayern, die vom Unwetter 2024 betroffen sind, können von speziellen Regelungen zur Heizungsförderung (Zuschuss Nr. 458) Gebrauch machen.
Das Wichtigste im Überblick:
👉Eine erneute Antragstellung ist möglich, selbst wenn die Mindestnutzungsdauer eines bereits geförderten Projekts noch nicht abgelaufen ist.
👉 Der Klimageschwindigkeits-Bonus kann beantragt werden, auch wenn die Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt wurde und nicht mehr funktionstüchtig ist. Dazu muss eine Eigenerklärung vorliegen, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war, die bei Bedarf der KfW vorgelegt werden kann.
👉 Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Hierbei werden auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.
Alle Informationen zur Ausnahmeregelung: www.kfw.de/458
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Die Wahrheit beginnt stets zu zweit.
2 MonateWer lächelt bei so einer Herausforderung? Ziemlich wenig authentisch. Klassischer 1980er Jahre Werbemodus. Leider aus der Zeit gefallen. Bedauerlich, da das Thema relevant und die Idee dahinter gut ist.